Referendarinnen und Referendare aus Köln nehmen an der Tagung Kommunikation in Konfliktsituationen im Amtsgericht Dortmund teil; Vollständige Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst.

Ausschreibung einer Referendartagung

Geschäftszeichen: 2227-4.803 (8B)

Referendartagung „Kommunikation in Konfliktsituationen (RRef)“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen

Am 16.12.2026 wird die Referendartagung zum Thema Kommunikation in Konfliktsituationen (RRef), Kennziffer: 26F5081-1 im Amtsgericht Dortmund durchgeführt. An dieser Veranstaltung sollen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln 3 Referendarinnen und Referendare teilnehmen, die aufgeschlossen und interessiert sind, sich im Vorbereitungsdienst bewährt und zu einer Teilnahme bereiterklärt haben.

Was ist Ihr Nutzen? Sie haben etwas über die Entstehung von Konflikten in der Kommunikation gelernt, Handlungsmöglichkeiten zur Deeskalation kennengelernt und erste eigene Erfahrungen mit diesen gesammelt.

Das erwartet Sie Konflikte in Kommunikationssituationen kosten Zeit und Ressourcen. Sie verengen den Blick der Beteiligten und mindern zumeist die Qualität des Ergebnisses. Die Veranstaltung zeigt Ursachen von Konflikteskalationen in Gesprächssituationen auf. Persönlichkeitsstile und ihre Eigenarten werden vorgestellt. Darüber hinaus werden verschiedene Handlungsoptionen dargestellt. Anhand von Übungen können mit diesen erste eigene Erfahrungen gesammelt werden.

Die Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernimmt die Justizakademie. Reisekosten werden nicht erstattet.

Die Tagungszeit wird voll auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Die Meldung zur Teilnahme an der Tagung ist verbindlich und kann nur ausnahmsweise aus zwingenden Gründen zurückgenommen werden.

Referendarinnen oder Referendare, die bereits an einer Referendartagung teilgenommen haben, können nur dann berücksichtigt werden, wenn keine sonstigen Bewerbungen vorliegen. Ihre Bewerbung wird daher aller Voraussicht nach keine Erfolgsaussicht haben.

Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Tagungsplätze ist von Bedeutung, in welchem Ausbildungsabschnitt sich die Referendarin/der Referendar befindet; ferner kann eine etwaige frühere erfolglose Bewerbung berücksichtigt werden. Hilfsweise entscheidet das Los.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Tagungsplatz erhalten, werden spätestens einen Monat vor Beginn der Tagung benachrichtigt.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten hat, kann davon ausgehen, dass er leider nicht berücksichtigt werden konnte und gegebenenfalls nur noch im Nachrückverfahren zum Zuge kommen kann. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen können schriftliche Absagen nicht erteilt werden.

Interessenten werden gebeten, sich mittels eines Vordrucks, den Sie im Internet unter http://www.olg-koeln.nrw.de unter dem Punkt: Aufgaben/Referendarabteilung finden, bis zum 29.10.2026 bei der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts zu melden. Eine Übersendung des Vordruckes per E-Mail ist an folgende Adresse möglich: referendare@olg-koeln.nrw.de".

Köln, den 14. August 2026 Im Auftrag Schaeffer-Lubitz