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title: "Verbraucherzentrale NRW meldet 78% Online-Kaufprobleme in NRW; Schutzlücken im digitalen Raum bleiben."
sdDatePublished: "2026-08-18T12:37:00Z"
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  - "Düsseldorf"
  - "Germany"
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Verbraucherzentrale NRW meldet 78% Online-Kaufprobleme in NRW; Schutzlücken im digitalen Raum bleiben.

Jahresbericht 2024 Aachen

Was war das größte Verbraucherproblem 2025?
Das Konsumverhalten verlagert sich immer mehr ins Internet.
78 Prozent der Menschen hatten nach einer aktuellen Umfrage
des Verbraucherzentrale Bundesverbands in den letzten zwei
Jahren Probleme beim Online-Kauf, z. B. mit Lieferzeiten, Pro-
duktqualität, versteckten Kosten oder gar Betrug und manipu-
lativen Designs. Aber auch mit Zahlungsdienstleistern, weil der
propagierte Käuferschutz nicht immer greift. Wir müssen die
Schutzlücken im digitalen Raum schließen und setzen vermehrt
auf präventive Verbraucherinformation.
Wie sichern Sie ein hohes Verbraucherschutzniveau?
Mit unserer Beratung helfen wir nicht nur einzelnen Ratsu-
chenden. Unsere Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes
schützen alle Bürger:innen, sei es durch Abmahnungen un-
seriöser Anbieter oder durch Vertretung bei Massenschäden.
Unsere Beratungsstelle fungiert als Sensor im Marktgeschehen
und trägt so aktiv zu Marktbereinigung und effektiver Rechts-
durchsetzung bei.
Was war Ihr persönliches Highlight 2025?
Ich freue mich sehr, seit Mai der neue Leiter der Beratungs-
stelle zu sein. Seither konnte ich in zahlreichen Gesprächen mit
Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft
vertrauensvolle Kontakte knüpfen und mich in der vielfältigen
Stadtgesellschaft vernetzen. Überall wurde ich offen empfan-
gen. Die Arbeit mit meinem engagierten und interdisziplinären
Team begeistert mich sehr. Gemeinsam streiten wir verlässlich
für die Rechte der Verbraucher:innen.
Wie haben sich Verbraucheranliegen gewandelt?
Die Probleme, mit denen Verbraucher:innen zu uns kommen,
werden zunehmend komplexer. Neue Gesetze, Verordnun-
gen und Richtlinien fordern eine fallbezogene Auslegung und
hohes Fachwissen, neue digitale Geschäftsstrategien eine
sorgfältige Einzelfallprüfung. Komplizierte Vertragsgeflechte
machen die Rechtsdurchsetzung aufwändiger. Auch themen-
übergreifende Beratung ist vermehrt erforderlich. Zudem
signalisieren viele Verbrauchergruppen Überforderung und
brauchen passgenaue Hilfestellungen.
Hat KI Einfluss auf die Beratung?
Anliegen werden per KI perfekt formuliert schriftlich einge-
reicht, in der nachfolgenden persönlichen Beratung ergeben
sich aber dann Verständigungsprobleme – das stellt eine
methodische Herausforderung dar. Eine falsche KI-Rechts-
auslegung führt zu nicht einlösbaren Erwartungen, die sich
rechtlich gar nicht durchsetzen lassen. Ratsuchende werden
zudem durch KI-Halluzinationen in vermeintliche Beratungsan-
gebote gelotst. Wir müssen die Verbrauchererwartungen dann
in realistische Bahnen lenken, manchmal auch enttäuschen.
Aber auch wir planen gesteuerte erste KI-Gehversuche zur
Beratungsunterstützung.
Im Interview mit
Karsten Strätz,
Leiter der
Beratungsstelle
Unsere Arbeit im Jahr 2025
Köln

2025
im Fokus
Angeblich falsche Retouren
Smartphone bestellt, Shampoo bekommen – auch 2025 gab es
zahlreiche Verbraucher:innen, die sich über falsche Lieferungen
von Online-Shops beschwert haben. Häufiges Problem: Beim
Zurücksenden der Ware behauptete der Händler, die Kund:in-
nen hätten nicht das gelieferte Produkt zurückgeschickt und
verweigerte die Ersatzlieferung oder Erstattung des Geldes.
Doch wie soll ein Smartphone zurückgeschickt werden, das
man gar nicht erhalten hat? Um im Streitfall beweisen zu
können, was wirklich geliefert wurde, sollte das Öffnen eines
Pakets gefilmt werden – im Idealfall im Beisein einer weiteren
Person. Die Verbraucherzentrale NRW übernahm für viele
Betroffene die Rechtsvertretung: Sie trat mit den Händlern in
Verbindung und setzte die Verbraucherrechte durch.
1N Telecom gab
keine Ruhe
Schon in den Vorjahren ist der Düsseldorfer Telekommunika-
tionsanbieter 1N Telecom negativ aufgefallen. 2025 kamen
Verbraucher:innen mit Briefen der TPI Investment GmbH in die
Beratungsstelle. Die verlangte von vielen rund 420 Euro – oft
ohne Nachweis eines gültigen Vertrags. Sie habe die offenen
Forderungen der 1N Telecom übernommen, hieß es in den Mit-
teilungen. Doch häufig aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW
unberechtigt. Denn die meisten Betroffenen hatten nie zuvor
Kontakt mit der 1N Telecom – es gab also keinen Vertrag. Oder
sie hatten den Vertrag rechtzeitig widerrufen. Die Beratungs-
stelle half betroffenen Verbraucher:innen mit rechtlichen Ein-
schätzungen, passgenauen Musterbriefen oder aktiver Unter-
stützung bei der Rechtsdurchsetzung.
Vorsicht Fakeshop
Warnzeichen erkennen und Betrugsfallen vermeiden: Die Be-
ratungsstelle hat informiert, wie man Fakeshops erkennt und
was zu tun ist, wenn man betrogen worden ist. Fakeshops
bieten zum Beispiel Produkte an, die nicht geliefert werden.
Teilweise wird der Versand vorgetäuscht, um Betroffene hin-
zuhalten und rechtliche Schritte zu verzögern. Meist bieten sie
sehr günstige Preise, aber Bezahlung nur gegen Vorkasse. Weil
die Betreiber:innen oft Produktbilder und Informationen von
seriösen Seiten kopieren, wirken sie professionell. Mit Informa-
tionen in der Beratungsstelle klärten die Fachleute auf: Inter-
net-Adresse, Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Gütesiegel prüfen sowie nach Bewertungen des Shops im
Internet suchen. Tipp: Den kostenlosen Fakeshop-Finder der
Verbraucherzentrale nutzen. Und falls man hereingefallen ist,
Anzeige erstatten – zum Beispiel über die Internetwache der
Polizei.
Unnötige Kosten
für Formularhilfen
Auf der Suche nach einer Schufa-Auskunft, Daten-Änderungen
beim Rundfunkbeitragsservice oder Post-Nachsendeaufträgen
sind bereits viele Verbraucher:innen auf so genannte Doku-
menten-Dienstleister hereingefallen. Diese bieten im Internet
an, solche Dienstleistungen zu erbringen und berechnen dafür
unterschiedliche Zusatzkosten. Die kostenpflichtigen Leistun-
gen sind aber selten nötig, denn auf den Internetseiten der
einzelnen Stellen lässt sich das Meiste kostenlos erledigen.
2025 sind Dokumenten-Dienstleister vor allem für Anträge auf
Kinderzuschlag, Wohngeld oder die neu eingeführten Einreise-
anträge für Großbritannien aufgefallen. Die Seiten der Dienst-
leister sind als Werbeanzeigen in Suchmaschinen ganz oben
platziert und werden daher oft geklickt. In vielen Fällen werden
die Kosten versteckt in den AGB angegeben. In der Beratungs-
stelle gaben die Verbraucherberater:innen eine Einschätzung
und boten rechtliche Unterstützung.
Kostenlose Zeitschrift
als Abofalle
Der Lockruf in die Abofalle erfolgte auf ganz unterschied-
liche Weise: per Telefonanruf, als „Dankeschön“ nach Um-
fragen oder Bestellungen oder auch nach einer Anmeldung
als Produkttester im Internet. Was eigentlich ein kostenloses
Probe-Abo für eine Zeitschrift sein sollte, führte bald darauf

helfen und Existenzen sichern. Mithilfe der vor Ort gesammel-
ten Fälle konnte ein Verfahren gegen die Postbank flankiert
werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein positives Urteil
am Landgericht Frankfurt am Main erwirkt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für P-Konten hatten Betroffene in
mehreren Punkten benachteiligt. Zudem konnten Verbrau-
cher:innen bei Abhebungen am Geldautomaten nicht ohne
weiteres erkennen, welcher pfändungsfreie Betrag ihnen für
den laufenden Monat zur Verfügung stand. Diese Information
ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Die Postbank hat während
des laufenden Gerichtsverfahrens die Informationsmöglichkei-
ten erweitert. In den Beratungsstellen haben die Berater:innen
die Interessen der Betroffenen gegenüber unterschiedlichen
Banken und Sparkassen vertreten. Auch im Zusammenhang
mit im Dispo geführten Konten, die in ein P-Konto umgewan-
delt werden sollten, gab es viele Probleme. Die Kreditinstitute
sind gesetzlich verpflichtet, auch solche Konten auf Antrag
umzuwandeln.
Lange Leitung beim
Messstellenbetreiber
Wer für seine Wärmepumpe einen speziellen Tarif nutzen
möchte, sein E-Auto an einer Wallbox laden will oder ein intel-
ligentes Messsystem zum Abrechnen dynamischer Strompreise
benötigt, braucht in der Regel die Hilfe des örtlichen Messstel-
lenbetreibers. In der Beratungsstelle beschwerten sich auffällig
viele Betroffene über Hängepartien beim Betreiber Westnetz,
dem größten in NRW. Anträge wurden lange nicht bearbeitet
und auf Nachfragen war nur schwer eine Antwort zu bekom-
men. In der Beratungsstelle gab es Infos und Unterstützung für
Betroffene.
Dein Zuhause:
Mit Energie auf Zukunftskurs
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral
werden, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dieses
Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung
von Gebäuden auf neue Füße gestellt wird und ohne fossi-
le Brennstoffe auskommt. Auch bauliche Maßnahmen und
kleine Veränderungen zuhause helfen. Das können schon neue
Fensterdichtungen, eine Dämmung oder ein kleines Solargerät
am Balkon sein. In zahlreichen Vorträgen und Veranstaltungen
in ganz NRW haben die Energiefachleute der Verbraucher-
zentrale auch 2025 gezeigt, wie Verbraucher:innen in ihrem
eigenen Zuhause möglichst effizient, kostengünstig und nach-
haltig vorankommen. Höhepunkt: rund 150 Veranstaltungen
der Aktion „Dein Zuhause – Mit Energie auf Zukunftskurs“ im
September und Oktober, die auch in Köln stattfanden. In Vor-
trägen, an Infoständen und im Rahmen von Energieberatungs-
tagen informierte die örtliche Energieberatung anschaulich
und praxisnah, wie Menschen das eigene Zuhause moderni-
sieren und somit auch ihre Energiekosten verringern können.
Dabei einzigartig in NRW: Die Energieberaterin vermittelte die
Inhalte der Aktion auch in einem spannenden und kurzweili-
gem „Kneipenquiz“.
zu einer Rechnung – und entpuppte sich als kostenpflichtiges
Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Denn
die forderte im Auftrag anderer Unternehmen solche Zahlun-
gen ein. Dabei versicherten die Betroffenen einhellig, zuvor
kein Zeitschriften-Abo abgeschlossen zu haben. Die Bera-
tungsstelle gab Tipps, sich gegen die Forderungen zu wehren
und informierte über die Tricks und Fallstricke der Anbieter. Sie
übernahm auch die Rechtsvertretung – fast immer bekamen
die Verbraucher:innen ihr Geld zurück und das Abo wurde be-
endet.
Knöllchen auf dem
Supermarkt-Parkplatz
Kurz zum Einkaufen und schon klemmt ein Strafzettel hinter
dem Scheibenwischer: Viele Supermärkte setzen inzwischen
auf Privatunternehmen, die ihre Kundenparkplätze kontrollie-
ren. Ein Ärger, mit dem auch zunehmend Verbraucher:innen in
die Beratungsstelle kamen. Probleme waren oft hohe Beträ-
ge für Vertragsstrafen oder sogar abgeschleppte Autos. Das
Grundstück des Parkplatzes ist im Privatbesitz. Insofern können
Supermärkte oder Eigentümer:innen ihre Parkplätze kosten-
pflichtig oder kostenfrei anbieten. Die Nutzungsbedingungen
können diese dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
selbst aufstellen. Die Parkregeln müssen aber auf Schildern
deutlich sichtbar sein. Auf privaten Parkplätzen kann es teurer
werden als im öffentlichen Parkraum. Allerdings müssen die
Strafen angemessen bleiben. Über diesen Sachverhalt klärten
unsere Berater:innen betroffene Verbraucher:innen auf und
beurteilten die Chancen, eine unberechtigte Forderung abzu-
wehren.
Coaching als Kostenfalle
Schnell reich werden – dabei wollen Coaches (vermeintlich)
helfen. Die Coaching-Branche boomt vor allem in Sozialen
Medien und das Angebot ist riesig. Darunter finden sich auch
viele unseriöse Anbieter. Wie findet man den passenden Coach
und worauf muss man beim Abschluss von Coaching-Ver-
trägen achten? Die Verbraucherzentrale NRW unterstützte
Fragende mit Tipps. Es ist wichtig, auf nachweisbare Erfahrung,
Transparenz und klare Zielsetzungen im Vertrag zu achten.
Ein kostenfreies Vorgespräch sollte möglich sein. Misstrauen
sollte aufkommen bei Versprechungen zu schnellem Erfolg,
schwammigen Inhalten, Zeitdruck oder sektenartigen Struktu-
ren. Niemand sollte überhastet einen Vertrag unterschreiben.
Vorher sollten in Ruhe die Ziele, Methoden und Kosten gek