AWB der Stadt Köln sammelt Altkleider in Köln; Jährliche Defizite zwischen 0,32 und 0,97 Mio €
Beantwortung
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3
Vorlagen-Nummer 18.08.2026
2206/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.09.2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 18.06.2026 betr. “Wirtschaftlichkeit der kommunalen Altkleidersammlung durch die AWB” (AN/0975/2026) Die FDP/KSG- Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Altkleidercontainer wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils durch die AWB betrieben und welche Mengen Altkleider wurden hierdurch gesammelt?
- Welche jährlichen Erträge und Aufwendungen sind der AWB im Zusammenhang mit der Sammlung, dem Transport, der Sortierung und der Vermarktung von Altkleidern in den Jahren 2021 bis 2025 entstanden?
- Welches Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) wurde hierbei jeweils erzielt?
- In welcher Höhe werden Defizite der Altkleidersammlung innerhalb der AWB durch welche anderen Geschäftsbereiche quersubventioniert bzw. subventionieren Gewinne welche anderen Geschäftsbereiche?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1. Anzahl der Container und Sammelmengen: Die AWB betreibt 540 Container zur Sammlung von Altkleidern im öffentlichen Straßenland in Köln. Darüber hinaus werden Altkleider auch von karikativen Organisationen und gewerbli- chen Sammlern durchgeführt (> 100 Container).
Die Entwicklung der Sammelmengen stellt sich wie folgt dar: Jahr Sammelmenge 2021 3.849 t 2022 3.600 t 2023 3.552 t 2024 3.580 t 2025 3.800 t
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Zu 2. Erträge und Aufwendungen: Die finanziellen Auswirkungen der Altkleidersammlung auf den städtischen Abfallgebühren- haushalt stellen sich wie folgt dar: Jahr Kosten für die Altkleider- sammlung: AWB-Logistik in € pro Jahr (brutto) Erlöse aus der Ver- marktung von Alt- textilien in € pro Jahr (brutto=netto) Saldo 2021 1.621.106,25 € 1.300.725,00 € -320.381,25 € 2022 1.661.471,59 € 890.416,80 € -771.054,79 € 2023 1.746.282,01 € 872.043,12 € -874.238,89 € 2024 1.795.180,75 € 827.286,72 € -967.894,03 € 2025 1.934.127,16 € 1.085.004,00 € -849.123,16 €
In den Kosten sind neben der Bereitstellung und Unterhaltung der Altkleidercontainer, der Sammellogistik auch die Aufwände für die Reinigung der Altkleider-Containerstandorte, die häufig durch illegale Ablagerungen belastet sind, enthalten. Die Höhe der Erlöse ist vertraglich indexbasiert vereinbart und damit Marktschwankungen un- terworfen.
Zu 3. Jahresergebnis: In den Jahren 2021 bis 2025 standen den Erlösen aus der Vermarktung von Alttextilien jeweils höhere Kosten für die Sammlung gegenüber (siehe vorstehende Tabelle).
Zu 4. Quersubventionierung: Die Altkleidersammlung ist Bestandteil der kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Köln. So- wohl die Kosten als auch die Erlöse werden im Rahmen der Gebührenkalkulation der Stadt Köln berücksichtigt.
Hintergrundinformationen zu der aktuellen gesetzgeberischen Entwicklung: Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, § 20, Absatz 2, Satz 1, Nummer 6) sind die öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträger seit dem 01.01.2025 verpflichtet, auch Alttextilien in ihrem Gebiet von in privaten Haushalten angefallenen und überlassenen Abfällen getrennt zu sam- meln.
Die Rahmenbedingungen für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien befinden sich al- lerdings derzeit auf europäischer und nationaler Ebene im Wandel. Grundlage hierfür ist die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Diese ver- pflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens Juni 2027 nationale Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Textilien umzusetzen. Eine entsprechende Änderung bzw. Anpassung des KrWG ist zu erwarten.
In Deutschland wird hierzu eine entsprechende gesetzliche Regelung vorbereitet. Die Bundes- regierung konkretisiert derzeit die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. Künftig sollen Hersteller die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung übernehmen und über kollektive Systeme organisieren. Ziel sind hohe Sammel- (95 %) und
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Recyclingquoten sowie stärkere Anreize für nachhaltiges Produktdesign. Der Referentenent- wurf der Bundesregierung wird in 2026 erwartet. Die Umsetzung des Textilgesetzes ist 2027 vorgesehen.
Welche Auswirkungen die künftigen gesetzlichen Regelungen auf die Aufgabenverteilung zwi- schen Herstellern und der Stadt Köln haben werden, lässt sich derzeit nicht abschließend be- urteilen. Vor dem Hintergrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahren ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die weiteren Entwicklungen zu beobachten und die zukünftige Rolle der kommunalen Altkleidersammlung nach Vorliegen der konkreten rechtlichen Rahmenbedin- gungen zu bewerten.
Gez. Wolfgramm