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title: "AWB der Stadt Köln sammelt Altkleider in Köln; Jährliche Defizite zwischen 0,32 und 0,97 Mio €"
sdDatePublished: "2026-08-18T12:38:00Z"
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  - name: "waste management"
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    identifier: "medtop:04000000"
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  - "Köln"
  - "Germany"
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AWB der Stadt Köln sammelt Altkleider in Köln; Jährliche Defizite zwischen 0,32 und 0,97 Mio €

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/3

Vorlagen-Nummer 18.08.2026

2206/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
24.09.2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion im Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 18.06.2026 betr. "Wirtschaftlichkeit der
kommunalen Altkleidersammlung durch die AWB" (AN/0975/2026)
Die FDP/KSG- Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Altkleidercontainer wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils durch die
AWB betrieben und welche Mengen Altkleider wurden hierdurch gesammelt?
2. Welche jährlichen Erträge und Aufwendungen sind der AWB im Zusammenhang mit
der Sammlung, dem Transport, der Sortierung und der Vermarktung von Altkleidern in
den Jahren 2021 bis 2025 entstanden?
3. Welches Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) wurde hierbei jeweils erzielt?
4. In welcher Höhe werden Defizite der Altkleidersammlung innerhalb der AWB durch
welche anderen Geschäftsbereiche quersubventioniert bzw. subventionieren Gewinne
welche anderen Geschäftsbereiche?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Anzahl der Container und Sammelmengen:
Die AWB betreibt 540 Container zur Sammlung von Altkleidern im öffentlichen Straßenland in
Köln. Darüber hinaus werden Altkleider auch von karikativen Organisationen und gewerbli-
chen Sammlern durchgeführt (> 100 Container).

Die Entwicklung der Sammelmengen stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Sammelmenge
2021
3.849 t
2022
3.600 t
2023
3.552 t
2024
3.580 t
2025
3.800 t

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Zu 2. Erträge und Aufwendungen:
Die finanziellen Auswirkungen der Altkleidersammlung auf den städtischen Abfallgebühren-
haushalt stellen sich wie folgt dar:
Jahr
Kosten für die Altkleider-
sammlung: AWB-Logistik
in € pro Jahr (brutto)
Erlöse aus der Ver-
marktung von Alt-
textilien in € pro
Jahr (brutto=netto)
Saldo
2021
1.621.106,25 €
1.300.725,00 €
-320.381,25 €
2022
1.661.471,59 €
890.416,80 €
-771.054,79 €
2023
1.746.282,01 €
872.043,12 €
-874.238,89 €
2024
1.795.180,75 €
827.286,72 €
-967.894,03 €
2025
1.934.127,16 €
1.085.004,00 €
-849.123,16 €

In den Kosten sind neben der Bereitstellung und Unterhaltung der Altkleidercontainer, der
Sammellogistik auch die Aufwände für die Reinigung der Altkleider-Containerstandorte, die
häufig durch illegale Ablagerungen belastet sind, enthalten.
Die Höhe der Erlöse ist vertraglich indexbasiert vereinbart und damit Marktschwankungen un-
terworfen.

Zu 3. Jahresergebnis:
In den Jahren 2021 bis 2025 standen den Erlösen aus der Vermarktung von Alttextilien jeweils
höhere Kosten für die Sammlung gegenüber (siehe vorstehende Tabelle).

Zu 4. Quersubventionierung:
Die Altkleidersammlung ist Bestandteil der kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Köln. So-
wohl die Kosten als auch die Erlöse werden im Rahmen der Gebührenkalkulation der Stadt
Köln berücksichtigt.

Hintergrundinformationen zu der aktuellen gesetzgeberischen Entwicklung:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, § 20, Absatz 2, Satz 1, Nummer 6) sind die öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger seit dem 01.01.2025 verpflichtet, auch Alttextilien in ihrem
Gebiet von in privaten Haushalten angefallenen und überlassenen Abfällen getrennt zu sam-
meln.

Die Rahmenbedingungen für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien befinden sich al-
lerdings derzeit auf europäischer und nationaler Ebene im Wandel. Grundlage hierfür ist die
novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Diese ver-
pflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens Juni 2027 nationale Regelungen zur erweiterten
Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Textilien umzusetzen.
Eine entsprechende Änderung bzw. Anpassung des KrWG ist zu erwarten.

In Deutschland wird hierzu eine entsprechende gesetzliche Regelung vorbereitet. Die Bundes-
regierung konkretisiert derzeit die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
für Textilien. Künftig sollen Hersteller die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung
übernehmen und über kollektive Systeme organisieren. Ziel sind hohe Sammel- (95 %) und

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Recyclingquoten sowie stärkere Anreize für nachhaltiges Produktdesign. Der Referentenent-
wurf der Bundesregierung wird in 2026 erwartet. Die Umsetzung des Textilgesetzes ist 2027
vorgesehen.

Welche Auswirkungen die künftigen gesetzlichen Regelungen auf die Aufgabenverteilung zwi-
schen Herstellern und der Stadt Köln haben werden, lässt sich derzeit nicht abschließend be-
urteilen. Vor dem Hintergrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahren ist es aus Sicht
der Verwaltung sinnvoll, die weiteren Entwicklungen zu beobachten und die zukünftige Rolle
der kommunalen Altkleidersammlung nach Vorliegen der konkreten rechtlichen Rahmenbedin-
gungen zu bewerten.

Gez. Wolfgramm