DB InfraGO AG plant Gesamtvorhaben Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln-Altstadt/Nord (Innenstadt); Eisenbahn-Bundesamt erlassen Planfeststellungsbeschluss am 15.06.2026
Mitteilung
Dezernat, Dienststelle III/62/621
Vorlagen-Nummer 18.08.2026
2270/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 01.10.2026
Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben “Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke - PFA 1.1” in Köln-Altstadt/Nord (Innenstadt) Die DB InfraGO AG plant das Gesamtvorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln“. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, zukünftig mit bis zu acht S-Bahnlinien jeweils im 20- Minuten-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Linien heute. Gleichzeitig wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S-Bahn auf einen 10-Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten-Takt erhöht. Das Vorhaben führt daher zu einem verbesserten Angebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit mehr Linien und dichterem Takt.
Das o.g. Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln Hbf (westliche Begrenzung) bis nach Bergisch Gladbach (östliche Begrenzung).
Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 km und jeweils besonderen örtlichen Verhält- nissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils zwei Planfeststel- lungsabschnitten unterteilt. Die gewählte Aufteilung ermöglicht es so, überschaubare Planfest- stellungsunterlagen mit jeweils eigenständigen bautechnischen Anforderungen, umwelttechni- schen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definieren.
Es wurden daher die folgenden Planfeststellungsabschnitte (PFA) gebildet:
PFA 1.1 – Bereich Köln Hbf PFA 1.2 – Köln-Deutz bis Köln-Kalk PFA 2.1 – Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach Gronau PFA 2.2 – Bergisch Gladbach Gronau bis Bergisch Gladbach Bf
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Der PFA 1.1. beginnt im Westen an der Maybachstraße, verläuft dann über den Kölner Hbf und endet im Osten etwa mittig auf der Hohenzollernbrücke.
Das Vorhaben im Bereich des PFA 1.1 umfasst im Wesentlichen die folgenden Baumaßnah- men:
Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Kölner Hbf (Seite Breslauer Platz) einschließlich barrierefreier Erschließung, Anpassungen an den vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen, Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik für einen 2,5 Minuten-Zugfolge-Takt.
Die städtische Stellungnahme zu dem Vorhaben war Gegenstand der Beschlussvorlage 2064/2024.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 15.06.2026 den Planfeststellungsbeschluss (s. Anlage) erlassen.
Die städtischen Forderungen und Hinweise sind im Wesentlichen durch Nebenbestimmungen bzw. Zusagen der Vorhabenträgerin in den Planfeststellungsbeschluss übernommen worden. Zum Teil wurde auf Abstimmungen zwischen Stadt und Vorhabenträgerin in der vorzuneh- menden Ausführungsplanung verwiesen.
Die aus dem Bereich Stadtplanung geforderten transparenten Elemente bei der Lärmschutz- wand wurden von der Vorhabenträgerin zunächst mit der Begründung abgelehnt, diese seien vom Eisenbahn-Bundesamt nicht zugelassen, so dass hierfür keine Fördermittel eingesetzt werden könnten. Zwischenzeitlich gibt es zugelassene transparente Elemente. Der Planfest- stellungsbeschluss enthält diesbezüglich eine Nebenbestimmung, wonach der Einbau trans- parenter Elemente von der Vorhabenträgerin erneut zu prüfen und umzusetzen ist, sofern die Elemente marktverfügbar sind und sich hinsichtlich des Schallabsorptionsgrades und der För- derfähigkeit gegenüber der geplanten Variante durchsetzen. Das Eisenbahn-Bundesamt ist hierbei zu beteiligen (s. hierzu die Punkte A.4.3.2 bzw. B.4.21 des Planfeststellungsbeschlus- ses).
Weitere gestalterische Punkte aus dem Bereich Stadtplanung sind nach der Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes nicht Gegenstand der planerischen Zulassungsentscheidung. Dies- bezüglich wird auf die Zusicherung der Vorhabenträgerin verwiesen, sich mit der Stadt Köln im Rahmen der Ausführungsplanung abstimmen zu wollen (Punkt B.4.21).
Zu verschiedenen verkehrlichen Aspekten verweist das Eisenbahn-Bundesamt ebenfalls auf
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die von der Vorhabenträgerin zugesagte Abstimmung mit der Stadt im Rahmen des Ausfüh- rungsplanung (Punkt B.4.24).
Insgesamt weist der Planfeststellungsbeschluss keine Elemente auf, die die allein klagefähige Verletzung eigener Rechte der Stadt Köln begründen könnten.
Gez. Egerer
Anlage Planfeststellungsbeschluss