Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel 2027/2028 in Köln; Mittelverteilung folgt später

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle I/02/02-2

Vorlagen-Nummer

2312/2026 Freigabedatum 17.08.2026

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2027/2028 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum

Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der be- zirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 150.200,00 €.

Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt.

Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026

2 Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv Investitionsauszahlungen

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

%

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme

150.200,00 €

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ c) bilanzielle Abschreibungen

€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirks- vertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushalts- jahre 2027/2028 auf insgesamt jeweils 1.439.700 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde

• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro

zugrunde gelegt.

3 Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2027/2028 fol- gende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2025):

Bezirk Einwoh- nerinnen Kopfbetrag je Einwoh- nerin Anteil der Einwoh- ner*innen Sockel-be- trag je Be- zirk Gesamt- betrag auf- gerundet 2 Rodenkirchen 112.254 1,07 € 120.112 € 30.000 € 150.112 € 150.200 €

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushalts- rechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maßnahmen entschieden hat. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt.

Anlage