Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Sport- und Freizeitfeld in Meschenich; Umsetzung durch Budgetbeschränkungen ausgeschlossen
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle I/02/02-2
Vorlagen-Nummer AN/0922/2026 Stand: 18.08.2026 Sachstandsbericht Sport- und Freizeitfeld in Meschenich Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2026
8.1.2 Sport- und Freizeitfeld in Meschenich, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Einzelmandantin Frau Hinsen AN/0922/2026 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beitritt. Die CDU-Fraktion stimmt dem Betritt zu. Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt. Die CDU-Fraktion stimmt dem Betritt zu. Frau Hinsen bittet um Beitritt. Die CDU-Fraktion stimmt dem Betritt zu.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Meschenich auf dem abgebundenen nördlichen Teil der Brühler Landstraße ein Sport- und Freizeitfeld zu planen. In Frage kommen dabei Skater-Ele- mente, Basketballkörbe, (kleine) Fußballtore, Padel etc. Dabei soll geprüft werden, ob die sei- nerzeit mit einem erheblichen Betrag aus bezirksorientierten Mitteln angeschafften Skater-Ge- räte, die derzeit ungenutzt am Kölnberg eingelagert sind, genutzt werden können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Heinzlmeier, Frau Faßbender)
Status
in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Das Ergebnis der Prüfung durch das Jugendamt, Sportamt und Amt für Straßen und Radwe- gebau beinhaltet, dass die Fläche der Bundesrepublik Deutschland gehört. Ein Flächenerwerb zur Umsetzung von neuen Sport- und Freizeitangeboten widerspricht der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin zum wirtschaftlichen Umgang mit den sehr be- grenzten Konsumtivmitteln des Haushaltes - und das gilt für alle hier beteiligten Ämter. Weiterhin widerspricht der Beschluss der BV 2 dem per Ratsbeschluss (2960/2025) vom 03.04.2025 und per BV-Beschluss (2988/2025) vom 27.01.2025 beschlossenen Prioritätenset- zung im Spielplatzbau, die für den Stadtbezirk 2 eine finale Maßnahmenliste für den Zeitraum 2025-2030 festgelegt hat. Der Beschluss kann nicht durch die Verwaltung - und zwar durch keines der zur Prüfung invol- vierten Ämter – umgesetzt werden.