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title: "Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Sport- und Freizeitfeld in Meschenich; Umsetzung durch Budgetbeschränkungen ausgeschlossen"
sdDatePublished: "2026-08-18T12:37:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1104675\u0026type=do"
topics:
  - name: "sport"
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  - name: "government policy"
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  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Köln"
  - "Germany"
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Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Sport- und Freizeitfeld in Meschenich; Umsetzung durch Budgetbeschränkungen ausgeschlossen

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2

Vorlagen-Nummer
AN/0922/2026
Stand: 18.08.2026
Sachstandsbericht
Sport- und Freizeitfeld in Meschenich
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2026

8.1.2
Sport- und Freizeitfeld in Meschenich,
Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und der Einzelmandantin Frau Hinsen
AN/0922/2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beitritt.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Betritt zu.
Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Betritt zu.
Frau Hinsen bittet um Beitritt.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Betritt zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Meschenich auf dem abgebundenen nördlichen Teil der
Brühler Landstraße ein Sport- und Freizeitfeld zu planen. In Frage kommen dabei Skater-Ele-
mente, Basketballkörbe, (kleine) Fußballtore, Padel etc. Dabei soll geprüft werden, ob die sei-
nerzeit mit einem erheblichen Betrag aus bezirksorientierten Mitteln angeschafften Skater-Ge-
räte, die derzeit ungenutzt am Kölnberg eingelagert sind, genutzt werden können.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Heinzlmeier, Frau Faßbender)

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:

2

Das Ergebnis der Prüfung durch das Jugendamt, Sportamt und Amt für Straßen und Radwe-
gebau beinhaltet, dass die Fläche der Bundesrepublik Deutschland gehört.
Ein Flächenerwerb zur Umsetzung von neuen Sport- und Freizeitangeboten widerspricht der
Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin zum wirtschaftlichen Umgang mit den sehr be-
grenzten Konsumtivmitteln des Haushaltes - und das gilt für alle hier beteiligten Ämter.
Weiterhin widerspricht der Beschluss der BV 2 dem per Ratsbeschluss (2960/2025) vom
03.04.2025 und per BV-Beschluss (2988/2025) vom 27.01.2025 beschlossenen Prioritätenset-
zung im Spielplatzbau, die für den Stadtbezirk 2 eine finale Maßnahmenliste für den Zeitraum
2025-2030 festgelegt hat.
Der Beschluss kann nicht durch die Verwaltung - und zwar durch keines der zur Prüfung invol-
vierten Ämter – umgesetzt werden.