Kabinett in Kiel stimmt Anpassungen des Maßregelvollzugsgesetzes zu; Behandlung auch bei vorläufig Untergebrachten möglich
Kabinett stimmt Anpassungen des Maßregelvollzugsgesetzes zu – Möglichkeit für rasche medizinische Hilfe bei vorläufig Untergebrachten soll verbessert werden
Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
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Kabinett stimmt Anpassungen des Maßregelvollzugsgesetzes zu – Möglichkeit für rasche medizinische Hilfe bei vorläufig Untergebrachten soll verbessert werden
KIEL. Das Kabinett hat heute (18. August) in zweiter Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes zugestimmt. In der Verbändeanhörung der Landesregierung wurden die maßgeblichen Anpassungen begrüßt. Der Entwurf wird nun dem Landtag zur Befassung und Entscheidung überstellt.
Bereits zur ersten Kabinettsbefassung am 5.5. hatte das Ministerium zu den Inhalten wie folgt informiert:
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Mit den Anpassungen wollen wir Ärztinnen und Ärzten im Maßregelvollzug ermöglichen, auch vorläufig untergebrachten Patientinnen und Patienten rasch die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen. Dies soll auch möglich werden, wenn Patientinnen und Patienten aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation selbst nicht in der Lage sind, in dem Moment ihr Einverständnis zu erklären. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvollere Hilfe zu erweitern.“
Bisher ist eine Behandlung ohne Einverständnis der Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung die Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme nicht erkennen, nur bei einer rechtskräftig untergebrachten Person möglich. Zukünftig soll dies auch bei vorläufig Untergebrachten ermöglicht werden. Wichtig: Es gelten grundsätzlich sehr strenge Voraussetzungen für die Einleitung einer solchen Behandlung: Dazu gehört die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, das sich auf ein Sachverständigen-Gutachten bezieht. Mit der Anpassung des Gesetzes sollen die dafür erforderlichen Anträge bei Gericht auch für vorläufig untergebrachte Personen gestellt werden können.
Dr. med. Christine Heisterkamp, unabhängige Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, die im Rahmen eines Fachgremiums das vom Ministerium und Ärztekammer initiierte Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten berät, erläutert, warum eine Erweiterung der Behandlungsmöglichkeit sinnvoll ist: „Die bisherige Regelung führt dazu, dass notwendige Behandlungen leider nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Dadurch erhöht sich das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einer Chronifizierung deutlich. Manchmal könnte durch rechtzeitige Einleitung einer Behandlung sogar eine dauerhafte Unterbringung des Patienten verhindert werden. Um erfolgreich und rechtzeitig behandeln zu können, sind daher erweiterte ärztliche Befugnisse unter den strengen bewährten Voraussetzungen ein wichtiger Schritt, der im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt“.
Neben den erweiterten Behandlungsmöglichkeiten bei vorläufig Untergebrachten soll eine erweiterte Wiederaufnahmemöglichkeit für ehemalige Patientinnen und Patienten eingeführt werden. „Bei einer drohenden Krise oder Rückfallgefahr wollen wir unbürokratisch eine freiwillige temporäre Wiederaufnahme ermöglichen, um die Patientinnen und Patienten stabilisieren zu können. Das kann auch dazu beitragen, das Risiko erneuter Straftaten zu senken“ , so Ministerin von der Decken.
Außerdem sollen im Rahmen der Novelle Sicherheitsaspekte für Einrichtungen und Personal verbessert sowie Bürokratie abgebaut werden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer
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