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title: "Kabinett in Kiel stimmt Anpassungen des Heilberufekammergesetzes zu; an den Landtag zur Befassung weitergeleitet"
sdDatePublished: "2026-08-18T12:10:00Z"
source: "https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2026/Gesundheit/260818_Heilberufekammergesetz"
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  - "Kiel"
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Kabinett in Kiel stimmt Anpassungen des Heilberufekammergesetzes zu; an den Landtag zur Befassung weitergeleitet

Kabinett stimmtAnpassungen des Heilberufekammergesetzes zu– WeiterbildungimÖffentlichen GesundheitswesensollgestärktundAnerkennungsregeln für ausländische Abschlüssesollenharmonisiert werden

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

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Kabinett stimmt Anpassungen des Heilberufekammergesetzes z u – Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen soll gestärkt und Anerkennungsregeln für ausländische Abschlüsse sollen harmonisiert werden

KIEL. Das Kabinett hat heute (18.08.) nach zweiter Befassung dem Gesetz zur Änderung des Heilberufe­kammergesetzes zugestimmt. Gesundheitsministerin Kerstin von der De­cken erläutert: „Damit werden wir in Abstimmung mit den Beteiligten in verschiedenen Be­reichen der Heilberufe das Kammerrecht zeitgemäß anpassen und die Weichen für Verbesserun­gen stellen. Modernisiert werden unter anderem Regelungen zur Anerken­nung ausländischer Berufsabschlüsse, zur Weiterbildung und zu Kapitalanlagen der Versorgungswerke der Heilberufekammern.“ Das Heilberufekammergesetz enthält u.a. Regelungen zur Anerkennung von landesrechtli­chen Weiterbildungsabschlüssen von Fachärztinnen und -ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychothera­peuten sowie Tierärztinnen und Tierärzten. Die Anpassungen betreffen u.a. :

- Regelungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor dem Hintergrund von EU-Vorgaben. Die Anerkennungsverfahren sollen zudem weiter optimiert und vereinfacht werden. Dies soll beispielsweise erreicht werden durch die künftig gesetzlich verankerte Möglichkeit, entsprechende Unterlagen auch elektro­nisch übermitteln zu können, die in begründeten Zweifelsfällen im Original überprüft werden können.

- Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen: Ziel ist eine differenzierte Wei­terbildungsstruktur und ein enger spezifischer Verbund von Gesundheitsämtern, um Fach­ärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen im ausreichenden Maße wei­terzubilden und die fachärztliche Weiterbildung weiterhin attraktiv zu gestalten. Dazu sol­len in Abstimmung mit der Ärztekammer und den kommunalen Landesver­bänden die In­halte und die Struktur der Weiterbildung künftig durch Verordnung des Ge­sundheitsministeriums geregelt werden.

- einheitliche Vorgaben für Kapitalanlagen und Risikomanagement der Versorgungswerke, entsprechend dem Wunsch von Mitgliedern. Dies soll durch eine grundsätzliche Bindung an die An­lagegrundsätze nach § 215 Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der Anlagever­ordnung Rechnung getragen. Darüber hinaus erhält das für Versicherungsaufsicht zustän­dige Wirt­schaftsministerium die Berechtigung, ergänzende Regelungen zur Versiche­rungsaufsicht zu erlassen und die nach Landesverwaltungsgesetz eingeräumten Maßnah­men selbstständig gegenüber den Kammern und ihren Versorgungswerken zu tref­fen. Hiermit soll die Versicherungsaufsicht im Interesse der Mitglieder gestärkt werden.

Das Gesetz wird nun dem Landtag zur weiteren Befassung und Entscheidung zugeleitet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer

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