Aminata Touré legt modernisiertes Gleichstellungsgesetz in Kiel, Schleswig-Holstein vor; Gleichstellungsbeauftragte erhalten Klagerecht
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung:Thema:Ministerien & Behörden
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Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, Gleichberechtigung bei Gremienbesetzungen, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Schutz vor sexueller Belästigung: Sozialministerin Aminata Touré legt Entwurf für modernisiertes Gleichstellungsgesetz vor
Touré: „Gleichstellung braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen. Deshalb wollen wir das Gleichstellungsgesetz auf die Höhe der Zeit bringen.“
KIEL. Das bestehende Gleichstellungsgesetz für Schleswig-Holstein soll umfassend modernisiert werden. Sozialministerin Aminata Touré hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der heute vom Kabinett in Kiel beschlossen worden ist. Zentrales Ziel des neu gefassten Gesetzes ist es, Gleichstellung in der Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene insgesamt weiter voranzutreiben und die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Bei der Besetzung von Gremien und in Verwaltungsverfahren ist künftig mehr Gleichberechtigung vorgesehen. Das Gesetz soll zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Und es enthält Maßnahmen, um Frauen besser vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. „Gleichstellung passiert nicht von allein. Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen. Deshalb wollen wir das Gleichstellungsgesetz auf die Höhe der Zeit bringen. Wir schaffen mehr Verbindlichkeit und stärken diejenigen, die Gleichstellung vor Ort umsetzen. Wir sorgen dafür, dass Gleichstellung in den Strukturen des öffentlichen Dienstes dauerhaft mitgedacht wird. Davon profitieren alle Beschäftigten und letztlich die gesamte Gesellschaft“ , sagte Touré.
Die Modernisierung des Gleichstellungsgesetzes umfasst vier Kernpunkte:
Gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien und Verfahren
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Mehr Schutz vor sexueller Belästigung
Mit der Gesetzesänderung sollen die Gleichstellungsbeauftragten des Landes sowie auf der kommunalen Ebene umfassend gestärkt werden. Sie erhalten nicht nur das Anrecht auf einen eigenen Arbeitsplatz und regelmäßige Fortbildungen, auch ihre bereits vorhandenen Beteiligungsrechte werden konkretisiert und erweitert. Dies betrifft unter anderem Stellenbesetzungsverfahren in allen Verfahrensschritten, Beförderungen, tarifrechtliche Eingruppierungen, Versetzungen, Disziplinarverfahren, Kündigungen und Entlassungen. Darüber hinaus erhalten sie erstmals ein Klagerecht. Es geht über das bisherige Widerspruchsrecht hinaus. Sofern eine Gleichstellungsbeauftragte eine Personalentscheidung der Dienststelle formal kritisiert, muss die Dienststelle dem nachgehen. Bis zur abschließenden Klärung ruht das entsprechende Verfahren. Bleibt die Kritik ohne Folgen, können Gleichstellungsbeauftragte anders als bisher selbst vor einem Verwaltungsgericht Klage erheben. So kann auf ihre Initiative hin gerichtlich überprüft werden, ob beispielsweise in einem Stellenbesetzungsverfahren die vorgeschriebenen Aspekte der Gleichstellung hinreichend berücksichtigt wurden. Mit dem neuen Gesetz soll zudem eine moderne und digitale Gleichstellungsplanung an die Stelle der bisherigen Frauenförderpläne treten. Sie verpflichtet die Dienststelle, Beschäftigtenstrukturen zu analysieren, Unterrepräsentanzen sichtbar zu machen und konkrete Ziele zu vereinbaren. Anders als der bisherige Frauenförderplan soll der neue Gleichstellungsplan systematisch als strategisches Mittel zur Personalentwicklung eingesetzt werden. Auch die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird stärker berücksichtigt. So muss Anträgen von Beschäftigten auf Beurlaubung aus familiären Gründen - insbesondere zur Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen - entsprochen werden, soweit nicht zwingende dienstliche Belange entgegenstehen. Gleiches gilt für Anträge auf Änderung des Arbeitszeitrahmens. Und auch Karrierebremsen für Frauen sollen gelöst werden: Sind sie in Führungspositionen unterrepräsentiert, ist ihnen die Teilnahme an Fortbildungen zur Vorbereitung auf Führungspositionen bevorzugt zu ermöglichen. Geht es um die Benennung und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände und Verwaltungs- und Aufsichtsräte , soll das Gesetz deutlich verbindlicher Gleichberechtigung vorschreiben. Frauen und Männer müssen dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden. Das neue Gesetz soll Frauen auch besser vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen . Es stellt klar, dass jede Form von sexueller Belästigung nicht nur verboten ist, sondern auch dienstliche Konsequenzen haben muss. Diese können disziplinar-, arbeits- oder personalrechtlicher Natur sein. Festgeschrieben wird auch, dass nach einem Fall von sexueller Belästigung vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss und nicht die Betroffene. Und auch hier wurde die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten noch einmal nachgeschärft: Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen können sich auch in solchen Fällen an sie wenden. Die Gesetzesnovelle liegt als sogenannte Formulierungshilfe vor und soll nun zeitnah über die Fraktionen im Landtag eingebracht werden. Im Kern umfasst sie das Gleichstellungsgesetz, daneben aber auch weitere Vorschriften mit gleichstellungsrechtlichem Bezug - so das kommunale Verfassungsrecht, das Hochschulgesetz, das Mitbestimmungsgesetz und das Landesorganbesetzungsgesetz. Nach Abschluss der Beratungen ist ein Inkrafttreten des Gesetzes für Anfang 2027 vorgesehen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de
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