LMBV und Stadt Meuselwitz Kohlebrand Rusendorf bei Meuselwitz, zwischen Meuselwitz, Mumsdorf und Falkenhain; Auflagen zur erweiterten Luftmessung erlassen
Kohlebrand Rusendorf – Fragen und Antworten - Landratsamt Altenburger Land
Kohlebrand Rusendorf – Fragen und Antworten
Am 27. Juni 2026 kam es zwischen Meuselwitz, Mumsdorf und Falkenhain zu einem Brandereignis auf einer stillgelegten Fläche des ehemaligen Tagebaus Rusendorf. Nachdem der oberflächliche Vegetationsbrand weitgehend gelöscht war, ging die Verantwortung für das Areal am 3. Juli von der Feuerwehr auf die Lausitzer und Mitteldeutsche Braunkohleverwaltungsgesellschaft (LMBV) als Flächeneigentümerin über.
Über die Lage und weiteren Schritte zur Brandbekämpfung informierte die LMBV gemeinsam mit der Stadt Meuselwitz, dem Landkreis Altenburger Land und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) auf der Informationsveranstaltung am 4. August in Meuselwitz. Eine der größten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ist weiterhin die starke Geruchsbelästigung und die damit verbundene Befürchtung gesundheitlicher Folgen aufgrund des Rauches der weiterhin brennenden Fläche. Noch in derselben Woche hat die Stadt Meuselwitz mit Unterstützung durch das Landratsamt daher einen Auflagenbescheid zur Erweiterung der Messarbeiten an die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) versandt. Die LMBV nimmt zwar täglich Luftmessungen vor und die bisher dort gemessenen Werte sind unauffällig, dennoch soll ein externer zugelassener Sachverständiger einen Mess-Plan mit erweiterten Parametern erstellen, um Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Landkreis zu erhalten. Im Folgenden werden die meist gestellten Fragen an das Landratsamt und die dazu gehörigen Antworten zusammengefasst:
Ist der Rauch des Großbrandes gesundheitsgefährdend? Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine akute Gefährdungslage für die Bevölkerung: Die LMBV führt einmal täglich Luftmessungen direkt am Kohletrübebecken I in der Rauchfahne sowie im Abstrom durch. Im Rahmen der Luftanalysen werden die Konzentrationen von Kohlenmonoxid, Sauerstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Schwefelwasserstoff erfasst. Die Prüfung der gemessenen Werte erfolgt anhand der für die Arbeitssicherheit maßgeblichen Beurteilungsmaßstäbe für die eingesetzten Beschäftigten vor Ort. Weiter erfolgt jeweils eine Messung pro Tag in der nächstliegenden Ortschaft, die im Abstrom der Rauchfahne liegt. Die Protokolle zur Luftanalyse finden Sie hier ➜ https:
Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine akute Gefährdungslage für die Bevölkerung: Die LMBV führt einmal täglich Luftmessungen direkt am Kohletrübebecken I in der Rauchfahne sowie im Abstrom durch. Im Rahmen der Luftanalysen werden die Konzentrationen von Kohlenmonoxid, Sauerstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Schwefelwasserstoff erfasst. Die Prüfung der gemessenen Werte erfolgt anhand der für die Arbeitssicherheit maßgeblichen Beurteilungsmaßstäbe für die eingesetzten Beschäftigten vor Ort. Weiter erfolgt jeweils eine Messung pro Tag in der nächstliegenden Ortschaft, die im Abstrom der Rauchfahne liegt. Die Protokolle zur Luftanalyse finden Sie hier ➜ https:
Welche Maßnahmen können Bürgerinnen und Bürger kurzfristig umsetzen? Es wird empfohlen bei starker Rauchentwicklung oder Geruchsbelästigung, Fenster und Türen vorübergehend geschlossen zu halten sowie Klima- und Lüftungsanlagen temporär abzuschalten. Empfindliche Personen (bspw. mit Atemwegserkrankungen) sollten den Aufenthalt im Freien bei sichtbarer Belastung reduzieren. Wenn Beschwerden auftreten, kontaktieren sie bitte umgehend ihren Hausarzt. Intensivsport im Freien sollte bei wahrnehmbaren Geruchsbelastungen vermieden werden.
Es wird empfohlen bei starker Rauchentwicklung oder Geruchsbelästigung, Fenster und Türen vorübergehend geschlossen zu halten sowie Klima- und Lüftungsanlagen temporär abzuschalten. Empfindliche Personen (bspw. mit Atemwegserkrankungen) sollten den Aufenthalt im Freien bei sichtbarer Belastung reduzieren. Wenn Beschwerden auftreten, kontaktieren sie bitte umgehend ihren Hausarzt. Intensivsport im Freien sollte bei wahrnehmbaren Geruchsbelastungen vermieden werden.
Wohin kann ich mich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen wenden? Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden sollten sich Bürgerinnen und Bürger an ihren Hausarzt wenden bzw. diese im Krankenhaus abklären lassen. Die Befunde können zur Dokumentation an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden.
Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden sollten sich Bürgerinnen und Bürger an ihren Hausarzt wenden bzw. diese im Krankenhaus abklären lassen. Die Befunde können zur Dokumentation an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden.
Warum hat die Stadt Meuselwitz einen Auflagenbescheid an die LMBV versandt? Die Gemeinde ist grundsätzlich örtlich, sachlich und instanziell für die Ausübung der Befugnisse der Ordnungsbehörden zuständig. Ein externer zugelassener Sachverständiger soll in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einen Plan für die Messung von Rauchgas-Emissionen für 25 mögliche Parameter erstellen. Die erhobenen Parameter sollen dem Sachverständigen in Bezug auf eine ununterbrochene 24-Stunden-Exposition auf den menschlichen Körper bewertet werden. Diese Bewertung ist dann unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen. Die LMBV hat als Sachverständigen den Zusammenschluss von Eurofins und Aneco beauftragt. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese durch die LMBV und den Landkreis veröffentlicht. Hier können Sie sich den Bescheid herunterladen.
Die Gemeinde ist grundsätzlich örtlich, sachlich und instanziell für die Ausübung der Befugnisse der Ordnungsbehörden zuständig.
Ein externer zugelassener Sachverständiger soll in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einen Plan für die Messung von Rauchgas-Emissionen für 25 mögliche Parameter erstellen. Die erhobenen Parameter sollen dem Sachverständigen in Bezug auf eine ununterbrochene 24-Stunden-Exposition auf den menschlichen Körper bewertet werden. Diese Bewertung ist dann unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen. Die LMBV hat als Sachverständigen den Zusammenschluss von Eurofins und Aneco beauftragt. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese durch die LMBV und den Landkreis veröffentlicht.
Hier können Sie sich den Bescheid herunterladen.
Welche Behörden sind beim Brandereignis Restloch Rusendorf zuständig? Es sind mehrere Behörden zuständig. Die Behörden arbeiten zusammen, um gemeinsam das Problem zu lösen. Behörde zuständig für Freistaat Thüringen Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz Bundesberggesetz Thüringer Altbergbau- und Unterirdische-Hohlräume-Gesetz Landratsamt Altenburger Land Gesundheitsamt Gesundheitsschutz untere Katastrophenschutzbehörde Katastrophenschutz untere Wasserbehörde Thüringer Wassergesetz Stadt Meuselwitz Ordnungsbehörde Thüringer Ordnungsbehördengesetz Feuerwehr kommunaler Brandschutz- und Allgemeine Hilfe
Es sind mehrere Behörden zuständig. Die Behörden arbeiten zusammen, um gemeinsam das Problem zu lösen.
Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz
kommunaler Brandschutz- und Allgemeine Hilfe
Warum ist es so schwierig, den Brand zu löschen? Aus dem anfänglichen Waldbrand entwickelte sich ein unterirdischer Kohlebrand am Restloch Rusendorf. Die Brandfläche kann aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht betreten werden. Zudem ist die eingeschränkte Wasserverfügbarkeit weiterhin ein Problem.
Aus dem anfänglichen Waldbrand entwickelte sich ein unterirdischer Kohlebrand am Restloch Rusendorf. Die Brandfläche kann aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht betreten werden. Zudem ist die eingeschränkte Wasserverfügbarkeit weiterhin ein Problem.
Warum löscht die öffentliche Feuerwehr nicht mehr? Die öffentlichen Feuerwehren waren im Zeitraum vom 27. Juni 2026 bis zum 3. Juli 2026 zur Bekämpfung des Bodenfeuers im Einsatz. Im weiteren Verlauf entwickelte sich unter der Erdoberfläche ein Schwelbrand (Erdfeuer). Dieser kann mit den technischen und einsatztaktischen Mitteln der öffentlichen Feuerwehr nicht wirksam bekämpft werden.
Die öffentlichen Feuerwehren waren im Zeitraum vom 27. Juni 2026 bis zum 3. Juli 2026 zur Bekämpfung des Bodenfeuers im Einsatz. Im weiteren Verlauf entwickelte sich unter der Erdoberfläche ein Schwelbrand (Erdfeuer). Dieser kann mit den technischen und einsatztaktischen Mitteln der öffentlichen Feuerwehr nicht wirksam bekämpft werden.
Welche Maßnahmen ergreift die LMBV, um den Brand zu löschen? Die LMBV hat ein dreistufiges Vorgehen erarbeitet, dieses wurde von dem TLUBN geprüft und abgesegnet. In einem ersten Schritt gehe es um die Eindämmung des Brandes. Dazu wurden Brandschneisen hergestellt, Grabenschlitze um die Fläche gezogen und ein Schlauch- und Sprinklersystem installiert. Zudem wird die Fläche mit Drohnen überwacht und ein Vor-Ort-Team von Einsatzkräften und Feuerwehrleuten installiert. Der zweite Schritt verfolgt das Ziel, den Brand temporär zu beseitigen und die Rauch- und Geruchsbelastungen für die Bevölkerung zu reduzieren. Dazu sollen über Löschbrunnen und eine ca. vier Kilometer lange Löschwasserleitung vom Restloch Zipsendorf große Wassermengen zur Brandstelle gebracht werden, um den Brand zu löschen. Inzwischen haben sämtliche betroffene Grundstückseigentümer ihre Zustimmung erteilt, sodass die Leitungen auf ihren Flächen verlegt werden können. Der Bau von Brunnen und Leitung wird voraussichtlich im November abgeschlossen sein, die Flutung der Brandstelle soll spätestens im Januar beginnen. Danach soll der Brandbereich dauerhaft mit einer etwa zwei Meter dicken Erdschicht abgedeckt werden, um dem Schwelbrand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für diese Maßnahme veranschlagt die LMBV zwei bis vier Jahre.
Die LMBV hat ein dreistufiges Vorgehen erarbeitet, dieses wurde von dem TLUBN geprüft und abgesegnet.
In einem ersten Schritt gehe es um die Eindämmung des Brandes. Dazu wurden Brandschneisen hergestellt, Grabenschlitze um die Fläche gezogen und ein Schlauch- und Sprinklersystem installiert. Zudem wird die Fläche mit Drohnen überwacht und ein Vor-Ort-Team von Einsatzkräften und Feuerwehrleuten installiert.
Der zweite Schritt verfolgt das Ziel, den Brand temporär zu beseitigen und die Rauch- und Geruchsbelastungen für die Bevölkerung zu reduzieren. Dazu sollen über Löschbrunnen und eine ca. vier Kilometer lange Löschwasserleitung vom Restloch Zipsendorf große Wassermengen zur Brandstelle gebracht werden, um den Brand zu löschen. Inzwischen haben sämtliche betroffene Grundstückseigentümer ihre Zustimmung erteilt, sodass die Leitungen auf ihren Flächen verlegt werden können. Der Bau von Brunnen und Leitung wird voraussichtlich im November abgeschlossen sein, die Flutung der Brandstelle soll spätestens im Januar beginnen.
Danach soll der Brandbereich dauerhaft mit einer etwa zwei Meter dicken Erdschicht abgedeckt werden, um dem Schwelbrand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für diese Maßnahme veranschlagt die LMBV zwei bis vier Jahre.
Wird bei den Maßnahmen an den Schutz des Grundwassers gedacht? Vor dem Hintergrund der dringenden Gefahrenabwehr zur Löschung des Kohlebrandes hat die untere Wasserbehörde des Landratsamtes die LMBV aufgefordert, die Aspekte des Grundwasserschutzes, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Grundwassergüte, konsequent einzubinden. Da sowohl der Brandherd als auch die damit verbundenen Löscharbeiten potenziell negative Einwirkungen auf die Wasserbeschaffenheit entfalten können, hat die LMBV ein abgestimmtes Monitoringkonzept zu erarbeiten. Dieses muss neben einer Bestandsaufnahme auch konkrete, begleitende Maßnahmen – wie etwa die Einrichtung von Abwehrbrunnen – umfassen.
Vor dem Hintergrund der dringenden Gefahrenabwehr zur Löschung des Kohlebrandes hat die untere Wasserbehörde des Landratsamtes die LMBV aufgefordert, die Aspekte des Grundwasserschutzes, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Grundwassergüte, konsequent einzubinden. Da sowohl der Brandherd als auch die damit verbundenen Löscharbeiten potenziell negative Einwirkungen auf die Wasserbeschaffenheit entf