Kammer 5 des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven ab 14. September 2026 aus 8 Ca-Verfahren der allgemeinen Zuteilung herausgenommen; Ausnahmen nach Ziff. 7 des Geschäftsverteilungsplanes 2026

Arbeitsgericht Bremen-Bremerh6aven

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Beschluss Nr. 37/2026

Beschluss Nr. 37/2026 des Präsidiums des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven

Die Kammer 5 wird ab dem 14. September 2026 aus der Verteilung von Neueingängen von 8 Ca-Verfahren aus der allgemeinen Zuteilung herausgenommen. Hiervon ausgenommen sind Zuteilungen bei Zusammenhang nach Ziff. 7. des Geschäftsverteilungsplanes für das Ka- lenderjahr 2026. Bremen, 17. August 2026

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