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title: "Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in Bremen Begründung zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2026); Beschleunigte Verfahren bis Sonderbaugrenze"
sdDatePublished: "2026-08-19T15:12:00Z"
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Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in Bremen Begründung zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2026); Beschleunigte Verfahren bis Sonderbaugrenze

Begründung zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2026)

Fassung vom 30. Juni 2026
Gelb hervorgehoben sind Anpassungen an die Musterbauordnung
grün hervorgehoben sind Bremische Anpassungen
A.
Allgemeiner Teil
1.
Einleitung
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024
(Brem.GBl. Nr. 60, S. 381) wurden die Vereinbarungen des Bund-Länder-Paktes für Pla-
nungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung („Bauturbo“) vom 7. Novem-
ber 2023 und der nachfolgenden Beschlüsse der 142. Bauministerkonferenz (BMK) am
23./24. November 2023 zur Fortschreibung der Musterbauordnung (MBO) -2023 umgesetzt.
Die LBO-Novelle-2024 macht damit den Einstieg in die Deregulierung und Verfahrensbe-
schleunigung und beendet den seit 2010 bestehenden „Verfahrensfrieden“.
Bereits mit Beschluss der Senatsvorlage zur BremLBO-2024 wurde die Senatorin für Bau,
Mobilität und Stadtentwicklung gebeten, unmittelbar nach Inkrafttreten der Neufassung der
BremLBO-2024 einer Nachfolgenovelle zu weiteren Möglichkeiten der Verfahrensbeschleuni-
gung einzuleiten.
Die Eckpunkte der nun vorliegenden LBO-Novelle 2026 sind am 15. Januar 2025 durch die
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung mit Vertretenden der Koalitionsfraktionen
aus SPD, Grünen und Linken vorabgestimmt und durch den Bürgerschaftsbeschluss
Nr. 21/464 vom 25. März 2025 (vorangehend Drs. 21/978, Antrag der Fraktionen Bündnis 90
/ Die Grünen, die Linke und der SPD) mit den Anforderungen an eine Nachfolgenovelle, Ab-
läufe im Baugenehmigungsverfahren zu reformieren und die Verfahren zu beschleunigen,
flankiert worden.
Parallel dazu ist der nun vorliegende Gesetzentwurf unter frühzeitiger Beteiligung der Archi-
tekten- / Ingenieurkammer, der Wohnungswirtschaft, des Begleitgremiums barrierefreier
Wohnungsbau und der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft erstellt worden.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind die Eckpunkte 5 und 10 wie nachtstehend
aufgeführt modifiziert worden. Für nähere Erläuterungen zu den einzelnen Eckpunkten wird
auf die Ausführungen Ziffer 3 verwiesen.
Eckpunkt
Nr.
Eckpunkt für Anhörung
Eckpunkt für Beschlussfassung
1
Das Verfahrensrecht soll weiter an die Musterbauordnung (MBO) angeglichen
werden, d.h. das umfängliche Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
soll nur noch auf Sonderbauten Anwendung finden.
2
Wegfall der Schlusspunktfunktion auch bei Verfahren nach § 64 BremLBO
3
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO soll entsprechend
der MBO auch auf den Nichtwohnungsbau bis zur Sonderbaugrenze ausgeweitet
werden
4
Modifizierung der Regelung der Genehmigungsfiktion bei Verfahren nach § 63
BremLBO, um nach Möglichkeit ein repressives Einschreiten zu vermeiden

Begründung zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2026),
Fassung vom 30. Juni 2026
Seite 2
Eckpunkt
Nr.
Eckpunkt für Anhörung
Eckpunkt für Beschlussfassung
5
Die Genehmigungsfreistellung nach
§ 62 BremLBO soll unverändert auf
den Wohnungsbau bis zur Sonder-
baugrenze beschränkt bleiben
Die Genehmigungsfreistellung nach § 62
BremLBO wird musterkonform bis zur
Sonderbaugrenze ausgeweitet
6
Aufnahme des Instruments einer behördenübergreifenden „Bauvorhaben-Konfe-
renz“ nach Berliner Vorbild vor Einreichung des Bauantrages für verfahrenspflich-
tige Bauvorhaben als freiwilliges und kostenpflichtiges Angebot
7
Übernahme der Beschlüsse der Bauministerkonferenz (BMK) aus den Jahren
2024 und 2025 zur Fortschreibung der Musterbauordnung (MBO) in die BremLBO
8
Fortschreibung der Umbauordnung
9
Streichung der Öffnungsklausel für
barrierefreie R-Wohnungen in § 50
Absatz 1 Satz 4 und 5 BremLBO
Beibehaltung der Öffnungsklausel für
barrierefreie R-Wohnungen in § 50 Ab-
satz 1 Satz 4 und 5 BremLBO
10
Verzicht auf die Aufnahme einer Regelung betreffend die verpflichtende Fassa-
denbegrünung
11
Weitere wesentliche Rechtsanpassungen im materiellen Bereich
2.
LBO-Novelle 2026 als Baustein des „Bremer Weges“ zum kosteneffizienten und
zukunftsfähigen Bauen
In der Vorlage für die Sitzung der Senatskommission Wohnungsbau am 13. Mai 2025 wird
einleitend ausgeführt, dass sich der Wohnungsmarkt in Deutschland derzeit in einer struktu-
rellen Krise befinde. Hohe Baukosten, steigende Zinsen, teils lange Genehmigungsverfahren
und ein weiterhin großer Mangel an bezahlbarem, zukunftsfähigem, sozial- und klimagerech-
tem Wohnraum würden sich deutlich negativ auswirken und in der Konsequenz entstehe ein
wirtschaftlicher und standortpolitischer Nachteil.
Um den Bau bezahlbarer Wohnungen zu fördern, sind in den letzten Jahren nicht nur der
wegweisende Bund-Länder-„Bauturbo-Pakt“ vom 7. November 2023, sondern verschiedene
weitere Initiativen ins Leben gerufen worden, um das Bauen kostengünstiger und effizienter
zu gestalten.
Als beispielgebend ist die Initiative für kostenreduziertes Bauen der Freien und Hansestadt
Hamburg zu nennen, veröffentlicht im Februar 2025 als sog. „Hamburg Standard“, bei der im
Verlaufe des letzten Jahres in folgenden drei Handlungsfeldern Maßnahmenpakete erarbei-
tet wurden:
1.
Reduktion von Baustandards (Bezug im Wesentlichen auf die untergesetzliche Ebene
wie Normung, Technische Baubestimmungen und technische Regeln),
2.
bessere Strukturierung der Bauprozesse und der Zusammenarbeit u.a. in Bauteams
(Bezug im Wesentlichen auf die Planungsebene der Entwurfsverfassenden),
3.
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (Bezug im Wesentlichen
auf Anforderungen im Verwaltungsverfahren und behördliche Vollzugspraktiken).
Die dort erarbeiteten Ergebnisse sind auf andere Bundesländer grundsätzlich übertragbar.
Bereits im Rahmen der Beschlüsse zum „Sanierungsprogramm 2025“ hat der Senat am
10. September 2024 die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung aufgefordert, alle
Standards zu überprüfen, die sich auf die Entwicklung des Bauens auswirken.

Begründung zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2026),
Fassung vom 30. Juni 2026
Seite 3
Unabhängig von der LBO-Novelle-2026 hat die Senatskommission Wohnungsbau am
13. Mai 2025 diesbezüglich bereits erste Prüfergebnisse und Verfahrensvorschläge zur
Kenntnis genommen.
Hierzu zählt unter anderem die Überarbeitung des Stellungnahmeverfahrens mit den Beirä-
ten bei bauaufsichtlichen Verfahren in der Stadtgemeinde Bremen Im Zuge dessen wurde
durch die Bremische Stadtbürgerschaft die vierzehnte Änderung des Ortsgesetzes über Bei-
räte und Ortsämter (BeiräteOG) vom 14. Oktober 2025 beschlossen (siehe hierzu ausführlich
Drs. 21/637 S vom 2. Oktober 2025 und nachfolgend Brem.GBl. Nr. 119 vom 6. November
2025, S. 990).
Zudem hat die Senatskommission Wohnungsbau unter dem Titel „Einfach Bremen“ den Be-
schluss zur Erarbeitung eines „Bremer Weges zum kosteneffizienten und zukunftsfähigen
Bauen“ (kurz: Bremer Weg) gefasst, der sich am vorgelegten „Hamburg-Standard“ orientie-
ren soll. Die hierzu eingerichtete Unterarbeitsgruppe „Kostenreduktion“ wurde mit der inhaltli-
chen Bearbeitung des Bremer Weges beauftragt. Die konkrete inhaltliche Arbeit an vielfälti-
gen Maßnahmenvorschlägen, die sich sowohl aus Maßnahmen des sogenannten „Hamburg
Standard“ als auch aus ergänzenden bremischen Vorschlägen zusammensetzen, erfolgte
von Mai bis Oktober 2025 analog zu Hamburg in folgenden drei thematischen Arbeitskreisen:
1.
Arbeitskreis I - Kostenreduzierende Baustandards
2.
Arbeitskreis II - Optimierte Bauprozesse und Bauplanung
3.
Arbeitskreis III - Beschleunigte Verwaltungsverfahren
Die Novellierung der Bremischen Landesbauordnung wurde im Rahmen des Arbeitskrei-
ses III umfassend thematisiert. Es wurde von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-
wicklung darauf hingewiesen, dass sich der zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellte Anhö-
rungsentwurf der BremLBO-2026 in einem parallelen Zeitraum vom 13. Juni bis zum 5. Sep-
tember 2025 im förmlichen Anhörungsverfahren befinde und der teils kritische Diskussions-
prozess im AK III als „mündlicher Teil“ in das Anhörungsverfahren einbezogen werde.
Gleichwohl ist deutlich gemacht worden, dass die von einigen Akteuren aufgestellten Forde-
rungen an die inhaltliche Ausgestaltung LBO-Novelle nur weiterverfolgt werden können, so-
fern diese in Verbindung mit den aktuellen Novellenzielen stehen und fachlich sinnvoll er-
scheinen, so dass einige Forderungen im Laufe der Arbeitsgruppensitzungen wieder verwor-
fen worden sind.
Der Abschlussbericht zur Erarbeitung des „Bremer Weges zum kosteneffizienten und zu-
kunftsfähigen Bauen“ ist der Senatskommission Wohnungsbau auf ihrer Sitzung am
04.11.2025 vorgelegt worden. Mit Verweis auf die Anlage 2 des Abschlussberichtes hatte der
kritisch-konstruktive Diskussionsprozess im Rahmen des Bremer Weges mit folgenden The-
men Einfluss auf die Novelle der BremLBO-2026 und auf den nachgelagerten Vollzug der
bauaufsichtlichen Verfahren:
Maßnahme
Nr.
Thema / Vorschrift
BremLBO
Vorschlag
Sachstand Januar 2026
008
Barrierefreiheit
§ 39 Absatz 4 i.V.m.
§ 50
Verknüpfung zwischen
Aufzugspflicht und bauli-
cher Barrierefreiheit wird
hinterfragt
Regelungen bleiben in
BremLBO-2026 unverän-
dert
014
Bremensien
Regelungen aus dem
früheren Begrünungsorts-
gesetz hinterfragen
Regelungen bleiben in
BremLBO-2026 unverän-
dert
015
Bremensien
Vorschriften und Anforde-
rungen aus dem Solarge-
setz in Kombination mit
wird mit LBO-Novelle
2026 umgesetzt, siehe
zu Maßnahme T25.03

Begründung zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2026),
Fassung vom 30. Juni 2026
Seite 4
Maßnahme
Nr.
Thema / Vorschrift
BremLBO
Vorschlag
Sachstand Januar 2026
Dachbegrünung hinterfra-
gen
Das BremSolarG ist
durch SUKW in einem ei-
genen Verfahren zu eva-
luieren
065
Bauaufsichtliche
Verfahren
Beschleunigung der
Brandschutzprüfung
Verbesserung abhängig
von Ressourcenausstat-
tung der Berufsfeuer-
wehren
066
Bauaufsichtliche
Verfahren
Verbesserung der Kom-
munikation im bauaufsicht-
lichen Verfahren
Verbesserung des Voll-
zuges liegt im Verant-
wortungsbereich der un-
teren Bauaufsichtsbehör-
den
067
Bauaufsichtliche
Verfahren
Beschleunigung der Be-
auftragung von Prüfingeni-
euren bei bautechnischen
Nachweisen
Maßnahme wird nach
Abstimmung mit dem
VPI ergänzend zur LBO-
Novelle 2026 im Rahmen
der Fortschreibung der
Prüfanweisung Standsi-
cherheit umgesetzt
068 / 069
Digitalisierung des
Baugenehmigungs-
verfahrens
fortlaufende Verbesserun-
gen der digitalen Transfor-
mation
wird ergänzend zur LBO-
Novelle 2026 bereits seit
Anfang 2025 schrittweise
umgesetzt
070 / 071
Baunebenrecht
Klarheit des Einbezugs
bestimmter Fachressorts
zum Baunebenrecht (nach
Abschaffung der Schluss-
punktfunktion)
wird ergänzend zur LBO-
Novelle 2026 in Abstim-
mung mit den Fachres-
sorts umgesetzt
Neben den konkreten Maßnahmenvorschlägen werden im Abschlussbericht aber auch ei-
nige Themen benannt, die in der zur Verfügung stehenden Zeit zwischen Mai und Oktober
2025 nicht abschließend bearbeitet und geeint werden konnten. Da das gemeinsame kon-
zentrierte Arbeiten am Bremer Weg verstetigt und die regelmäßige Arbeit an geeigneten
Maßnahmen zur Kosteneffizienz und Zukunftsfähigkeit im Wohnungsbau fortgesetzt werden
soll, hat die Unterarbeitsgruppe Kostenreduktion die verschiedenen Aufgaben aus dem The-
menspeicher fachlich zusammengefasst und an Fachgruppen verwiesen, die die Themen-
cluster weiterbearbeiten sollen.
Mit Bezug auf die Bremische Landesbauordnung befinden sich folgende Themen weiterhin in
einem ergebnisoffenen Diskussionsprozess, die im Rahmen der unabhängig vom Bremer
Weg stattfindenden Dauerevaluation Berücksichtigung finden:
Themenspeicher
Nr.
Thema
Bewertung SBMS /
Sachstand Januar 2026
TO9
Anforderungen der BremLBO bei
Umbau und Erweiterung von Be-
standsgebäuden
ergänzend Fortsetzung der Diskus-
sion in den G