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title: "Japankäfer Bewässerung von Grünflächen im Kanton St. Gallen bis Ende September untersagt; Schnittgut nur VfA Buchs in Pufferzone"
sdDatePublished: "2026-08-19T12:47:00Z"
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  - "St. Gallen"
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Japankäfer Bewässerung von Grünflächen im Kanton St. Gallen bis Ende September untersagt; Schnittgut nur VfA Buchs in Pufferzone

St. Galler Bauernverband - Japankäfer im Kanton St. Gallen

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Japankäfer im Kanton St. Gallen

Bewässern Sie Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden bis Ende September nicht. Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen dürfen Sie weiterhin bewässern.

Bringen Sie bis Ende September Ihr Schnittgut ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs.

Bringen Sie keine Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd hinaus.

Der Befallsherd betrifft einen Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Buchs und Grabs.

Darüber hinaus existiert eine Pufferzone (zwischen einem und sechs Kilometern eines Fundortes entfernt). In der Pufferzone darf Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden. Die Pufferzone betrifft Teile der Gemeinden Grabs, Sevelen, Gams, Sennwald und Wartau. Weitere Informationen finden Sie hier .

Telefon 071 394 60 10