Stadt Langenfeld lädt zu Feedback zur Kinder-Wildnis Langenfeld am Möncherderweg; Rückmeldungen anonymisiert
Rückmeldungen / Feedback zur Kinder-Wildnis Langenfeld | Beteiligung NRW Stadt Langenfeld
Status Aktiv Zeitraum 19.08.2026 bis 31.12.2027 Teilnehmer 0 Teilnehmer
Seit Sommer 2022 bietet der Naturerfahrungsraum “Kinder-Wildnis Langenfeld” am Möncherderweg (zwischen der KiTa MöWe und dem Hundeauslaufplatz an der Ecke zur Bogenstraße) allen Kindern die Möglichkeit, sich auf der großen, „wilden“ Freifläche mit ihren vielfältigen Strukturen zu treffen, zu toben, Verstecke zu bauen und Spannendes in der Natur zu entdecken.
Die Meinung der Nutzer*innen ist uns wichtig, deshalb freut sich Verena Wagner vom Klimaschutz-Team der Stadt Langenfeld, die das Gelände federführend betreut, von den Kindern und Eltern Feedback zu bekommen.
Jede Rückmeldung in Form von Lob, Beschwerde oder Anregung ist willkommen und kann uns dabei unterstützen, unsere Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.
Die Befragung ist anonymisiert und kann nicht zurückverfolgt werden.
wenn Sie möchten, dass wir wegen der Rückmeldung mit dir
Ihnen Kontakt aufnehmen, bitten wir um folgende Angaben (keine Pflichtfelder): Vorname und Nachname, Telefon und
oder Email. Mit dem Ausfüllen dieses Feldes willige ich ein, dass diese Website meine übermittelten Informationen speichert, sodass meine Anfrage beantwortet werden kann. Alternativ kannst du uns
können Sie uns unter ner@langenfeld.de auch gerne eine Email schreiben oder einfach anrufen: 02173
Referat 530 – Tiefbau, Verkehr, Klimaschutz
Netiquette der Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld
- Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen –
Unsere Veranstaltungen basieren auf demokratischen Werten und respektvollem Miteinander. Damit dies gelingt, gelten für alle Teilnehmenden folgende Regeln:
Wir begegnen uns auf Augenhöhe. Abwertende, rassistische, sexistische oder menschenverachtende Aussagen werden nicht geduldet.
Unterschiedliche Meinungen sind willkommen – sofern sie argumentativ und im Rahmen des Grundgesetzes vorgetragen werden.
Wer absichtlich provoziert, andere unterbricht oder den Veranstaltungsverlauf massiv behindert, kann ausgeschlossen werden.
Die Veranstaltungsleitung führt durch die Veranstaltung. Wortmeldungen erfolgen strukturiert.
Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden (z. B. von Präsentationen, Personen oder Wortbeiträgen) ist für Teilnehmende untersagt. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.
Sollten seitens des Veranstalters Aufnahmen zu bestimmten Zwecken erfolgen, werden die Teilnehmenden oder bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte vorher um Erlaubnis gefragt.
Die Kinder- und Jugendbeteiligung behält sich vor, im Falle von Grenzüberschreitungen das Hausrecht auszuüben.
Nehmen auch Erwachsene an einer Veranstaltung der Jugendbeteiligung teil, so sollen sie sich an die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsens halten:
a) Überwältigungsverbot: Jugendliche sollen nicht mit der Meinung Erwachsener „überwältigt“ werden, sondern eigene Urteile bilden können.
b) Kontroversitätsgebot: Alle relevanten politischen Themen müssen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden.
c) Jugendorientierung: Orientierung an den Interessen und am Wissensstand junger Menschen.
Teilnehmende, die durch diskriminierende, menschenfeindliche, demokratiefeindliche oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Verhaltensweisen in Erscheinung treten, können von der Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendbeteiligung ausgeschlossen werden. Als diskriminierend gelten insbesondere Äußerungen und Handlungen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale richten.
Mit ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung Langenfeld erkennen die Teilnehmenden diese Regeln verbindlich an.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).
Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten
Im Zusammenhang mit der Anmeldung werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.
Zweck und Dauer der Datenverarbeitung
Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.
Ihre Rechte gemäß der DSGVO
Art. 7: Recht auf Widerruf der Einwilligung zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt)
Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten
Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)
Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit
Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)
Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz
Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld
Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:
Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW
Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf
Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Bitte geben Sie den im Bild dargestellten Text ein.