---
title: "Taxiunternehmen in Deutschland, 5 Prozent barrierefreie Fahrzeuge nach Paragraf 64c PBefG; Ziel kaum erreichbar"
sdDatePublished: "2026-08-19T14:15:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205420"
topics:
  - name: "national government"
    identifier: "medtop:20000614"
  - name: "public transport"
    identifier: "medtop:20001362"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Germany"
---


Taxiunternehmen in Deutschland, 5 Prozent barrierefreie Fahrzeuge nach Paragraf 64c PBefG; Ziel kaum erreichbar

Barrierefreie Taxis: Teilhabe nur geringfügig verbessert - Deutscher Bundestag

Barrierefreie Taxis: Teilhabe nur geringfügig verbessert

HAU) Aufgrund der unzureichenden Datenlage ist es nicht möglich, die Entwicklung der Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr (Paragraf 50 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) und im Taxiverkehr (Paragraf 47 PBefG) seit der Einführung des Paragrafen 64c in das PBefG zu quantifizieren. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts - Barrierefreiheit gemäß Paragraf 64c des Personenbeförderungsgesetzes“ hervor, der als Unterrichtung ( 21

7640 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) vorliegt. Paragraf 64c PBefG regelt, dass Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen einen Anteil von fünf Prozent barrierefreier Fahrzeuge haben müssen.

Bei der Evaluation sei deutlich geworden, dass gebündelte Bedarfsverkehre zurzeit praktisch nicht existierten, während die Anzahl der Taxiunternehmen, die dem Anwendungsbereich des Paragrafen 64c PBefG unterliegen, „vermutlich sehr gering ist und dass diese sich vornehmlich in den größeren Städten konzentrieren“, heißt es in der Vorlage. Fraglich sei, ob dieses Ziel mit Bezug auf die im Gesetz genannte Mindestgröße der Unternehmen und den angestrebten bundesweiten Richtwert von fünf Prozent der von dem Unternehmen betriebenen Fahrzeuge erreichbar sei. Eine höhere Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen, so heißt es in der Evaluation, sei nur dort zu erwarten, wo Kommunen im Rahmen von örtlichen Initiativen wie „Inklusionstaxi“ die Beschaffung beziehungsweise Ausrüstung von barrierefreien Fahrzeugen finanziell fördern.

Aktuell werde das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit den Regelungen des Paragrafen 64c PBefG die gesellschaftliche Teilhabe von sensorisch oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu verbessern, „vermutlich nur in sehr geringem Maße erreicht“, heißt es in der Evaluation.

Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

Herausgeber "heute im bundestag" (hib) (Interner Link)

Wochenzeitung "Das Parlament" (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)

hib_Nachrichten im Mikroblogging-Dienst Mastodon (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)

Verkehr — Unterrichtung — hib 653

(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber "heute im bundestag" (hib)

(Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)