BFH Urteil Zurechnung bei Treuhandvereinbarung Deutschland; Zurechnung bleibt trotz Treuhand bestehen
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer TreuhandvereinbarungBFH, Urteil vom 25. März 2026, II R 30/25, juris
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung BFH, Urteil vom 25. März 2026, II R 30
Veröffentlicht am 19. August 2026 19. August 2026 Autor alamb
„1. Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein an der Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden . Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31
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