Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ändert Verkehrsregelnverordnung und Verkehrszulassungsverordnung sowie Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung Berna; Polizei entlastet
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Fremdmitteilung Veröffentlicht am 19. August 2026
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Berna, 19.08.2026 — Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug, welches von einer eigens dafür ausgebildeten Person Ausnahmetransportbegleiter
Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt wird. Diese warnt den übrigen Verkehr und sorgt für eine möglichst hindernisfreie Fahrt. Bis vor ein paar Jahren wurde diese Aufgabe von der Polizei wahrgenommen. Ein Pilotprojekt der Kantonspolizei Zürich lancierte die Übergabe dieser Tätigkeit an private Dienstleister. Damit lassen sich die Transporte effizienter durchführen und die Polizeien werden entlastet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden auf Bundesebene einheitliche Standards für diese privaten Ausnahmetransportbegleitenden definiert. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur. Datum der Eröffnung: 19. August 2026 Vernehmlassungsfrist: 20. November 2026