Bundesrat revidiert FU-Gesetzgebung in Bern; Vorlage bis Sommer 2028 ausarbeiten
Bundesrat sieht Revisionsbedarf bei der fürsorgerischen Unterbringung
Medienmitteilung Veröffentlicht am 19. August 2026
Bundesrat sieht Revisionsbedarf bei der fürsorgerischen Unterbringung
Bern, 19.08.2026 — Der Bundesrat will die gesetzlichen Regelungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU) revidieren und damit für klarere Regelungen sorgen. Dazu schlägt er vor, insbesondere die Regelungen zur Durchführung der medizinischen Massnahmen im Rahmen einer FU anzupassen und eine nationale Statistik zur FU einzuführen. Zudem sollen für die FU minderjähriger Personen besondere Regelungen geschaffen werden. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Sommer 2028 eine Vorlage für eine entsprechende Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.
Leidet eine Person an einer psychischen Störung, einer geistigen Behinderung oder einer schweren Verwahrlosung, kann sie unter der Voraussetzung, dass die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann, gegen ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Die sogenannte fürsorgerische Unterbringung (FU) ist eine Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.
Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz wurde die geltende Rechtslage zur FU im Rahmen von zwei separaten externen Evaluationen untersucht. Die erste Evaluation untersuchte die FU erwachsener Personen. Die darauffolgende zweite Evaluation die FU minderjähriger Personen.
Der Evaluationsbericht zur FU erwachsener Personen wurde vom Bundesrat bereits am 16. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen. Demnach haben die geltenden Bestimmungen zur FU die mit der Neureglung im Jahr 2013 angestrebten Ziele zu grossen Teilen erreicht. In einzelnen Bereichen besteht jedoch gesetzgeberischer Anpassungs- und weiterer Überprüfungsbedarf, etwa bei der Zuständigkeit der Ärztinnen und Ärzte für die Anordnung einer FU sowie bei den während einer FU durchzuführenden medizinischen Massnahmen.
Den Evaluationsbericht zur FU minderjähriger Personen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 zur Kenntnis genommen. Darin wird festgehalten, dass die bestehenden Regeln zur FU nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.
Bundesrat plant Revision der gesetzlichen Grundlagen
Gestützt auf die Ergebnisse der beiden Evaluationen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Bestimmungen zur FU revidiert werden sollen. Namentlich will er die Rechtslage bei Durchführung medizinischer Massnahmen im Rahmen einer FU klären und sachgerecht vereinheitlichen. Ebenfalls befürwortet der Bundesrat die Einführung einer nationalen Statistik zur FU. Für die FU von minderjährigen Personen sollen zudem besondere Regelungen geschaffen werden, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gebührend Rechnung tragen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2028 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Evaluation der fürsorgerischen Unterbringung von erwachsenen und minderjährigen Personen. Bericht des Bundesrates PDF 1.10 MB 19. August 2026
Evaluation der fürsorgerischen Unterbringung von erwachsenen und minderjährigen Personen. Bericht des Bundesrates
PDF 1.10 MB 19. August 2026
Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU; Art. 426 ff. ZGB). Schlussbericht socialdesign und Forschungsgruppe Mental Health Care and Service Research, Bern, Liestal, Zürich, 2. August 2022 PDF 2.71 MB 2. August 2022
Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU; Art. 426 ff. ZGB). Schlussbericht
socialdesign und Forschungsgruppe Mental Health Care and Service Research, Bern, Liestal, Zürich, 2. August 2022
PDF 2.71 MB 2. August 2022
Analyse juridique et pratique du placement des personnes mineures dans une institution fermée ou dans un établissement psychiatrique (placement à des fins d’assistance [PAFA], art. 314b, en relation avec les art. 310 et 426 ss CC). Rapport Institut de recherche et de conseil dans le domaine de la famille, Université de Fribourg et Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), 21 novembre 2025 (Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung) PDF 3.77 MB 21. November 2025
Analyse juridique et pratique du placement des personnes mineures dans une institution fermée ou dans un établissement psychiatrique (placement à des fins d’assistance [PAFA], art. 314b, en relation avec les art. 310 et 426 ss CC). Rapport
Institut de recherche et de conseil dans le domaine de la famille, Université de Fribourg et Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), 21 novembre 2025 (Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
PDF 3.77 MB 21. November 2025
Juristische und praxisbezogene Untersuchung der Unterbringung von minderjährigen Personen in einer geschlossenen Einrichtung oder psychiatrischen Klinik (“Fürsorgerische Unterbringung” [FU]; Art. 314b i.V.m. Art. 310 und 426 ff. ZGB). Synthese Universität Freiburg, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Dipartimento economia aziendale, sanità e sociale (SUPSI), 21. November 2025 PDF 453.54 kB 21. November 2025
Juristische und praxisbezogene Untersuchung der Unterbringung von minderjährigen Personen in einer geschlossenen Einrichtung oder psychiatrischen Klinik (“Fürsorgerische Unterbringung” [FU]; Art. 314b i.V.m. Art. 310 und 426 ff. ZGB). Synthese
Universität Freiburg, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Dipartimento economia aziendale, sanità e sociale (SUPSI), 21. November 2025
PDF 453.54 kB 21. November 2025