Finanzamt Dresden-Nord öffentliche Zustellung von Einkommensteuerbescheiden 2024 Ausland Taiwan; 2 Wochen Abholfrist

3202_OEZ_2026-138

Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/138 18.08.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Redkar, Shailesh wohnhaft unter der ausländischen Anschrift Taichung 406, 122 9F3 Xinping Road, TAIWAN Die Zustellung an den vorgenannten Person muss nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag 2024 vom 30.06.2026 Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag 2024 vom 30.06.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 2301 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)