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title: "Finanzamt Dresden-Nord öffentliche Zustellung von Einkommensteuerbescheiden 2024 Ausland Taiwan; 2 Wochen Abholfrist"
sdDatePublished: "2026-08-19T12:14:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/202_Dresden-Nord/3202_OEZ_2026-138.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Dresden"
  - "Taichung"
  - "Taiwan"
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Finanzamt Dresden-Nord öffentliche Zustellung von Einkommensteuerbescheiden 2024 Ausland Taiwan; 2 Wochen Abholfrist

3202_OEZ_2026-138

Finanzamt Dresden-Nord
Datum
3202/ÖZ/2026/138
18.08.2026
Geschäftszeichen
Öffentliche Zustellung
Name, Vorname
Redkar, Shailesh
wohnhaft unter der ausländischen Anschrift
Taichung 406, 122 9F3 Xinping Road, TAIWAN
Die Zustellung an den vorgenannten Person muss nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht
möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz
Aufforderung nicht bestellt.
Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag 2024 vom 30.06.2026
Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag 2024 vom 30.06.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 2301
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite
des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf
dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
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