Umweltschutzamt Freiburg warnt vor Grundwasserentnahme bei Gartenbewässerung in Freiburg; Geldbuße möglich.

Gartenbewässerung mit Grundwasser - www.freiburg.de - Leben in Freiburg

Stadt erinnert an Regeln bei der Gartenbewässerung

Grundwasser ist eine besonders wertvolle und eine endliche Ressource – gerade in Zeiten zunehmender Hitze und langer Trockenheit. Deshalb weist das Umweltschutzamt darauf hin, dass Grundwasser nicht beliebig entnommen werden darf. Bei wiederholten Kontrollen wurde festgestellt, dass auf mehreren Grundstücken Grundwasser ohne die erforderliche Anzeige beziehungsweise ohne die nötige Erlaubnis genutzt wird.

Wasserbehörde beantwortet Fragen zur Nutzung

Auch wer den eigenen Garten mit Grundwasser bewässert, muss bestimmte Regeln beachten. Das Umweltschutzamt bittet deshalb alle Grundstückseigentümer*innen, vorhandene Brunnen und andere Grundwasserentnahmeeinrichtung zu überprüfen.

Wer unsicher ist, ob die eigene Nutzung erlaubt ist, sollte sich frühzeitig an die untere Wasserbehörde wenden.

Geringe Wasserentnahme auch ohne Erlaubnis

Grundsätzlich gilt: Eine Entnahme von Grundwasser über einen einfachen Brunnen mit Handschwengelpumpe ist für kleingärtnerisch genutzte Flächen in geringen Mengen erlaubnisfrei.

Der Brunnen beziehungsweise die Grundwassererschließung muss jedoch bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Elektrische oder motorisierte Pumpen sind nicht erlaubt

Die Entnahme von Grundwasser mit einer elektrischen oder motorbetriebenen Pumpe (oder einer vergleichbaren technischen Einrichtung) ist grundsätzlich wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Das Grundwasser im Raum Freiburg wird allerdings besonders viel genutzt. Deshalb werden Entnahmen zur Gartenbewässerung in der Regel nicht genehmigt, da der Wasserhaushalt sonst zu sehr beansprucht wird.

Eine Entnahme ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.freiburg.de