Städtischer Vollzugsdienst hat 32 Verstöße in Freiburg festgestellt; Personalienverweigerung kann Bußgelder erhöhen

32 Verstöße bei Schwerpunktkontrollen festgestellt - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News

Städtischer Vollzugsdienst hat 32 Verstöße festgestellt

Von Montag, 10. August, bis Freitag, 15. August, war der städtische Vollzugsdienst verstärkt unterwegs, um die Einhaltung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zu kontrollieren. Insgesamt 32 Verstöße haben die Mitarbeitenden in Schwerpunktkontrollen festgestellt. Seit dem 1. Juni verbietet es unter anderem das Rauchen an Straßenbahnhaltestellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf achtlos weggeworfenem Müll.

Betroffenen zeigten sich teils uneinsichtig

In mehreren Fällen haben sich die Betroffenen zunächst nicht einsichtig gezeigt. Dadurch waren wiederholt zeitintensive Gespräche erforderlich.

In zwei Fällen haben die betroffenen Personen zudem die Angabe ihrer Personalien verweigert. Diese Verstöße wurden gesondert geahndet und können ein deutlich höheres Bußgeld zur Folge haben.

Mit den Schwerpunkaktionen wolle man bewusst dafür sorgen und sensibilisieren, dass alle Bürger*innen und alle Gäste verantwortlich mit ihrem Müll umgehen und diesen ordentlich entsorgen, sagte Bürgermeisterin Carolin Jenkner. Schwerpunktkontrollen schärfe das Bewusstsein für das neue Landesnichtraucherschutzgesetz und die Gefahren von Passivrauchen.

Die Schwerpunktaktion macht deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Stadt wird daher auch künftig verstärkt Kontrollen durchführen. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verbessern, die Sauberkeit im Stadtgebiet zu fördern und insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen.