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title: "Umweltschutzamt Freiburg meldet illegale Grundwasserentnahmen auf mehreren Grundstücken in Freiburg; Geldbuße droht."
sdDatePublished: "2026-08-19T13:09:00Z"
source: "https://www.freiburg.de/pb/2637581.html"
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  - "Freiburg (im Breisgau)"
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Umweltschutzamt Freiburg meldet illegale Grundwasserentnahmen auf mehreren Grundstücken in Freiburg; Geldbuße droht.

Gartenbewässerung mit Grundwasser: Stadt erinnert an Regeln - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 19. August 2026

Gartenbewässerung mit Grundwasser: Stadt erinnert an Regeln

Illegale Grundwasserentnahmen auf mehreren Grundstücken festgestellt

Grundwasser ist eine besonders wertvolle und eine endliche Ressource – gerade in Zeiten zunehmender Hitze und langer Trockenheit. Deshalb weist das Umweltschutzamt darauf hin, dass Grundwasser nicht beliebig entnommen werden darf. Bei wiederholten Kontrollen wurde festgestellt, dass auf mehreren Grundstücken Grundwasser ohne die erforderliche Anzeige beziehungsweise ohne die nötige Erlaubnis genutzt wird.

Auch wer den eigenen Garten mit Grundwasser bewässert, muss bestimmte Regeln beachten. Das Umweltschutzamt bittet deshalb alle Grundstückseigentümer*innen, vorhandene Brunnen und andere Grundwasserentnahmeeinrichtung zu überprüfen. Wer unsicher ist, ob die eigene Nutzung erlaubt ist, sollte sich frühzeitig an die untere Wasserbehörde wenden.

Grundsätzlich gilt: Eine Entnahme von Grundwasser über einen einfachen Brunnen mit Handschwengelpumpe ist für kleingärtnerisch genutzte Flächen in geringen Mengen erlaubnisfrei. Der Brunnen beziehungsweise die Grundwassererschließung muss jedoch bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Entnahme von Grundwasser mit einer elektrischen oder motorbetriebenen Pumpe bzw. einer vergleichbaren technischen Einrichtung ist grundsätzlich wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Aufgrund der hohen Nutzungsdichte des Grundwassers im Raum Freiburg sind solche Entnahmen zur Gartenbewässerung nicht genehmigungsfähig, da durch die Summe der Entnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Eine Entnahme ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.freiburg.de