Hamburg Port Authority Ship-to-Ship-Bunkern LNG, Methanol und Ammoniak im Hamburger Hafen; Sicherheitsabstände 30–55 m festgelegt
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Bebunkerung alternativer Schiffskraftstoffe und Sicherheitsabstände
Die gesamte Schifffahrt befindet sich auf einem Transformationspfad der Defossilierung. Nationale und internationale Klimaschutzziele sowie steigende Anforderungen von Kunden führen dazu, dass die Dekarbonisierung der Schiffsflotten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Auch im Hamburger Hafen werden alternative Antriebssysteme und neue Schiffskraftstoffe künftig eine wichtige Rolle spielen. Unter Federführung der HPA wurde der Hafen für das Ship-to-Ship bunkern von Liquified Natural Gas (LNG), Methanol und Ammoniak vorbereitet. Bereits heute finden LNG-Bebunkerungen in verschiedenen Bereichen im Hafen statt. In den nächsten Jahren werden sowohl Methanol als auch Ammoniak Bunkerprozesse im Hafen erwartet.
Konsequenzen für den Schiffsverkehr Mit der Bebunkerung von neuen Schiffskraftstoffen ergibt sich eine Sicherheitszone rund um das Bunkerschiff sowie das zu bebunkerndes Schiff, welche vom Schiffsverkehr strikt zu beachten ist. Die Sicherheitszone soll das Eindringen von Zündquellen vermeiden sowie eine Risikoexposition von Personen im Falle einer Leckage ausschließen. Basierend auf internationalen Standards und Guidelines, lokaler Vorgaben der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) sowie individuelle Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten, wurden Sicherheitsabstände für Bebunkerung von alternativen Schiffskraftstoffen in Hamburg festgelegt. Abhängig vom Schiffskraftstoff, liegt die Sicherheitszone bei 30 Meter oder bis zu 55 Meter Abstand. Der entsprechende Sicherheitsabstand wird am jeweiligen Bunkerschiff, zB. K.LOTUS, durch Abstandsgebotsschilder gemäß Seeschifffahrtstraßenordnung ausgewiesen und ist zu beachten. Vor allem in Bereichen von Containerterminals, derzeit vorrangig Waltershofer Hafen, sowie dem Kreuzfahrtterminal Steinwerder wird um erhöhte Aufmerksamkeit zu diesem Thema gebeten und auf den zwingend einzuhaltenden Sicherheitsabstand hingewiesen. Im Zweifelsfall sind Schiffsführer angehalten, Kontakt mit der Nautischen Zentrale über UKW Kanal 14 aufzunehmen oder sich bei der unten genannten Dienststelle der Wasserschutzpolizei zu informieren. Allgemeine Anfragen zu alternativen Schiffskraftstoffen richten Sie bitte an Frau Linda Hastedt.
Eine Übersicht, an welchen Terminals alternative Schiffskraftstoffe im Hamburger Hafen gebunkert werden können, finden Sie unter https://www.hamburg-port-authority.de/de/seh, Downloads, Port Bunker Mapping.
Ansprechpartner für alternative Schiffskraftstoffe im Hamburger Hafen: Hamburg Port Authority, Linda Hastedt Email: Linda.Hastedt@hpa.hamburg.de, Tel: +49 1718624832
Ansprechpartner für Bunkergenehmigung: Wasserschutzpolizei - WSP 631 Email: wsp631@polizei.hamburg.de, Tel: +49 40 4286 6547