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title: "Hamburg Port Authority Ship-to-Ship-Bunkern LNG, Methanol und Ammoniak im Hamburger Hafen; Sicherheitsabstände 30–55 m festgelegt"
sdDatePublished: "2026-08-19T12:48:00Z"
source: "https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/seh/2026/InfoBlatt_Bunkering_Barkassen.pdf"
topics:
  - name: "waterway and maritime transport"
    identifier: "medtop:20000343"
  - name: "energy industry"
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  - name: "environmental policy"
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locations:
  - "Hamburg"
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Hamburg Port Authority Ship-to-Ship-Bunkern LNG, Methanol und Ammoniak im Hamburger Hafen; Sicherheitsabstände 30–55 m festgelegt

Briefkopf blanko intern

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INFOBLATT AN BARKASSENBETREIBER &
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Bebunkerung alternativer Schiffskraftstoffe und Sicherheitsabstände

Die gesamte Schifffahrt befindet sich auf einem Transformationspfad der Defossilierung. Nationale und
internationale Klimaschutzziele sowie steigende Anforderungen von Kunden führen dazu, dass die
Dekarbonisierung der Schiffsflotten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Auch im Hamburger Hafen
werden alternative Antriebssysteme und neue Schiffskraftstoffe künftig eine wichtige Rolle spielen.
Unter Federführung der HPA wurde der Hafen für das Ship-to-Ship bunkern von Liquified Natural Gas
(LNG), Methanol und Ammoniak vorbereitet. Bereits heute finden LNG-Bebunkerungen in verschiedenen
Bereichen im Hafen statt. In den nächsten Jahren werden sowohl Methanol als auch Ammoniak
Bunkerprozesse im Hafen erwartet.

Konsequenzen für den Schiffsverkehr
Mit der Bebunkerung von neuen Schiffskraftstoffen ergibt sich eine Sicherheitszone rund um das
Bunkerschiff sowie das zu bebunkerndes Schiff, welche vom Schiffsverkehr strikt zu beachten ist. Die
Sicherheitszone soll das Eindringen von Zündquellen vermeiden sowie eine Risikoexposition von
Personen im Falle einer Leckage ausschließen.
Basierend auf internationalen Standards und Guidelines, lokaler Vorgaben der Gefahrgut- und
Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) sowie individuelle Risikoanalysen und
Sicherheitskonzepten, wurden Sicherheitsabstände für Bebunkerung von alternativen Schiffskraftstoffen
in Hamburg festgelegt. Abhängig vom Schiffskraftstoff, liegt die Sicherheitszone bei 30 Meter oder bis zu
55 Meter Abstand. Der entsprechende Sicherheitsabstand wird am jeweiligen Bunkerschiff, zB.
K.LOTUS, durch Abstandsgebotsschilder gemäß Seeschifffahrtstraßenordnung ausgewiesen und ist zu
beachten.
Vor allem in Bereichen von Containerterminals, derzeit vorrangig Waltershofer Hafen, sowie dem
Kreuzfahrtterminal Steinwerder wird um erhöhte Aufmerksamkeit zu diesem Thema gebeten und auf den
zwingend einzuhaltenden Sicherheitsabstand hingewiesen. Im Zweifelsfall sind Schiffsführer angehalten,
Kontakt mit der Nautischen Zentrale über UKW Kanal 14 aufzunehmen oder sich bei der unten
genannten Dienststelle der Wasserschutzpolizei zu informieren. Allgemeine Anfragen zu alternativen
Schiffskraftstoffen richten Sie bitte an Frau Linda Hastedt.

Eine Übersicht, an welchen Terminals alternative Schiffskraftstoffe im Hamburger Hafen gebunkert
werden können, finden Sie unter https://www.hamburg-port-authority.de/de/seh, Downloads, Port Bunker
Mapping.

Ansprechpartner für alternative Schiffskraftstoffe im Hamburger Hafen:
Hamburg Port Authority, Linda Hastedt
Email: Linda.Hastedt@hpa.hamburg.de, Tel: +49 1718624832

Ansprechpartner für Bunkergenehmigung:
Wasserschutzpolizei - WSP 631
Email: wsp631@polizei.hamburg.de, Tel: +49 40 4286 6547