Kreistag Pinneberg beschließt Jahresabschluss 2021; Jahresüberschuss 24.628.785,25 € in allgemeine und ergebnisrücklage
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Beschlussvorlage BV/FD-11/2026/409 öffentlich
Jahresabschluss 2021 Verantwortlich:
Fachdienst Finanzen Technisch eingestellt von: Silvia Langmaack Beteiligt:
Datum:
13.07.2026
Strategische Ziele:
Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Öffentlichkeitsstatus Ausschuss für Finanzen (Vorberatung) 01.09.2026 Ö Kreistag (Entscheidung) 23.09.2026 Ö
Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss auf den 31.12.2021 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 24.628.785,25 € wird wie folgt verwendet:
18.517.883,65 € Zuführung in die allgemeine Rücklage
6.110.901,60 € Zuführung in die Ergebnisrücklage
Die Allgemeine Rücklage beträgt in 2022 damit 81.882.285,35 €. Die Ergebnisrücklage beträgt in 2022 damit 27.021.154,15 €. Der Anteil der Ergebnisrücklage an der allgemeinen Rücklage beträgt somit 33%. 2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die im Prüfbericht aufgeführten wesentli chen Korrekturbedarfe, die noch nicht in den Jahren 2022 bis 2025 korrigiert sind, im Jahresabschluss 2026 vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen Ressourceneinsatz Der Beschlussvorschlag hat X keine finanziellen Auswirkungen,
Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, und zwar
einmalig
wiederkehrend
Auswirkungen auf den Saldo aus Investitionstätigkeit, und zwar als
eigene Investition
Investitionsförderungsmaßnahme
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mit einem Kreisanteil von _______%.
Auswirkungen auf den Stellenplan mit einem
Mehrbedarf
Minderbedarf von insgesamt ______ Stellen mit einem Kreisanteil von _______%.
Klimawirkungsprüfung Auswirkungen auf den Klimaschutz
Der Beschlussvorschlag hat positive Auswirkungen auf den Klimaschutz Begründung:
keine Auswirkungen auf den Klimaschutz
negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
Sachverhalt
- Sachbericht Gemäß § 57 der Kreisordnung (KrO) findet für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises das Gemeinderecht entsprechend Anwendung.
Nach § 92 (3) der Gemeindeordnung (GO) beschließt der Kreistag über den Jahresab schluss sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Gemäß § 44 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik umfasst der Jahresabschluss
- die Ergebnisrechnung
- die Finanzrechnung
- die Teilrechnungen
- die Bilanz und
- den Anhang.
Weiterhin ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Dem Anhang sind gemäß § 51 GemHVO Doppik
- ein Anlagespiegel
- ein Forderungsspiegel
- ein Verbindlichkeitenspiegel
- eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen und
- eine Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunal unternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände beizufügen.
Der vorliegende Jahresabschluss des Kreises Pinneberg umfasst die gesetzlich vorge schriebenen Bestandteile und wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Kreises
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Pinneberg gemäß § 92 GO geprüft. Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Bilanz getroffenen Feststellungen mit den dazugehörigen Stellungnahmen des Bereiches Fi nanzen und Controlling sind im Prüfungsbericht des RPA vom 06.07.2026 dargestellt. Die Schlussbilanz vom 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 360.376.142,76 €. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 24.628.785,25 €. Das Eigenkapital konnte auf 108.903.439,50 € gesteigert werden.
Es wird vorgeschlagen, bei der Verwendung des Jahresüberschusses einen möglichst hohen Bestand der Ergebnisrücklage zu erreichen. Die Ergebnisrücklage darf maximal 33% der allgemeinen Rücklage betragen.
- Stellungnahme Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (PRA) zum Jahresabschluss auf den 31.12.2021 ist als Anlage 3 beigefügt. Trotz der abschließenden Feststellung, dass die im Jahresabschluss 2021 dargestellte Vermögenslage kein den tatsächlichen Verhält nissen entsprechendes Bild vermittelt und dass die im Jahresabschluss 2021 darge stellte Ertrags- und Finanzlage im Wesentlichen noch ein den tatsächlichen Verhältnis sen entsprechendes Bild vermittelt, bestehen seitens der Verwaltung aus folgenden Gründen keine Bedenken, den Jahresabschluss zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2021 vom 16.12.2022 wurde dem RPA am 15.02.2023 zugeleitet. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde am 06.07.2026 erstellt. Die Prüfung der korrigierten Jahresabschlüsse 2018 und 2019 hatten zudem weitere, zum Teil we sentliche Fehler ergeben, die im vorliegenden korrigierten Jahresabschluss 2021 teil weise aufgegriffen und berichtigt werden konnten. Die ausstehenden Berichtigungen der Fehler wurden in den darauffolgenden Jahresabschlüssen 2022 und 2025 vorge nommen.
Zu der Schlussbemerkung im Prüfbericht führen im Wesentlichen folgende Sachverhal te.
Sonstige privatrechtliche Forderungen:
Forderungsausweis aus Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer und aus Kostenerstattungen zur Kindertagespflege: Der Forderungsausweis aus Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer konnte im Jahresabschluss 2025 bereinigt werden, die alte Pauschalanordnung konnte aufgearbeitet und ausgebucht werden. Für die Jahre 2022-2025 wurden neue Pauschalanordnungen eingebucht - um die Forderungen gegenüber dem Land dar zustellen - die mit der Abrechnung der Jahre 2022-2025 im Haushaltsjahr 2026 wie der ausgebucht werden.
Der Ausweis der Kostenerstattungen zur Kindertagespflege für den Zeitraum 01.08.2014 - 31.07.2018 wurde zum Jahresabschluss 2025 bereinigt, die bestehende Verwahrbelege wurden verbucht und die Forderungen wurden aufgrund von nicht rechtskräftigen Bescheiden ausgebucht.
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Sonderposten
sonstige Sonderposten für Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach SGB II: Der Sonderposten stieg 2021 deutlich an, Ende 2021 weist der Sonderposten einen Bestand von 10.483.921,61 € aus. Zum Jahresabschluss hat der Fachdienst Soziales festgestellt, dass der Sonderposten in voller Höhe aufzulösen ist und zur Deckung der bereits in den Vorjahren entstandenen Verwaltungskosten für Bildung und Teil habe nach dem SGB II verwendet werden sollen. Somit wurde der Sonderposten zum 31.12.2025 ergebniswirksam mit 8.971.893,08 € aufgelöst.
sonstige Sonderposten für Leistungen zur Bildung und Teilhabe § 6b BKKG: Der Bestand ist seit dem Jahresabschluss 2017 unverändert. Aufgrund der nicht durchgeführten Zuführungen der Jahre 2018 bis 2021 beläuft sich der Buchungsfeh ler auf 1.359.559,75 €. Während der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat der Fachdienst Soziales festgestellt, dass der Sonderposten in voller Höhe zur Deckung der bereits in Vorjahren entstandenen Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe nach dem BKKG verwendet werden soll. Somit wurde der Sonderposten zum 31.12.2025 ergebniswirksam mit einem aktuellen Bestand von 609.246,21 € auf gelöst.
Pensions- und Beihilferückstellungen
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden nicht produktscharf geplant und gebucht. Der Ausweis erfolgte unter der Produktgruppe 612. Die Umbuchung erfolg te 2023 auf das Produkt 11184. Eine Aufteilung auf die einzelnen Produkte erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2026, sodass zum Jahresabschluss 2026 die Zuführungen und Entnahmen je Produkt dargestellt werden.
Sonstiges:
In der Anlagenbuchführung konnte die Fehlerhöhe reduziert werden. Fehler, die im Jahresabschluss 2018 und 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt aufgezeigt wur den, sind im vorliegenden korrigierten Jahresabschluss 2020 teilweise korrigiert worden. Neue Fehler, die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 festgestellt wurden, können erst in den Jahresabschlüssen 2025 und 2026 korrigiert werden.
Die ausstehenden Inventuren werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2026 begon nen. Hierzu wird aktuell eine Bewertungsrichtlinie und eine Inventurrichtlinie erar beitet, die Beschaffung einer Inventur-App ist zwischenzeitlich erfolgt. Die erforder lichen Schulungen werden noch in 2026 vorgenommen.
Der Zeitablauf wird folgend dargestellt. Der Jahresabschluss 2021 musste dem Innen ministerium für die Genehmigung des Haushaltsnachtrages 2022 im Dezember 2022 vorgelegt werden. Daher wurde die Berichterstellung für den korrigierten Jahresab schluss 2020 erst anschließend durchgeführt.
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Jahresabschluss 2018 11.05.2022 Prüfbericht 2018 02.11.2022 Jahresabschluss 2019 20.07.2022 Prüfbericht 2019 12.09.2023 Jahresabschluss 2020 08.02.2023 (Berichterstellung erfolgte erst nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2021) Prüfbericht 2020 30.01.2025 Jahresabschluss 2021 16.12.2022 Prüfbericht 06.07.2026 Jahresabschluss 2022 29.11.2023 Jahresabschluss 2023 23.07.2024 Jahresabschluss 2024 11.11.2025 Jahresabschluss 2025 11.06.2026
Aus den Prüfbemerkungen ist zum Teil bereits zu entnehmen, in welchem Jahresab schluss die Korrekturen erfolgt sind.
- Finanzen
Entfällt, da keine finanziellen Auswirkungen
Zuständigkeit Der Kreistag ist gem. § 92 (3) GO für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie die Verwendung des Jahresüberschusses zuständig.
Alternativen Der Kreistag kann eine abweichende Zuführung zur Ergebnisrücklage beschließen. Der Bestand der Ergebnisrücklage soll mindestens 10% und darf höchstens 33% der allge meinen Rücklage betragen.
Anlage/n 1 - Jahresabschluss 2021 (öffentlich)
2 - Vollständigkeitserklärung2021 (öffentlich)
3 - Prüfbericht JA 2021 (öffentlich)
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[Dokumenten
Jahresabschluss des Kreises Pinneberg zum 31.12.2021
- 2 - Impressum Fachdienst Controlling und Finanzen Jens Bollwahn
Kreis Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn Telefon: 04121 4502 – 1103
- 3 -
Inhaltsverzeichnis
Bilanz ……………………………………………………………………………………….. - 4 - Gesamt-Ergebnisrechnung…………………………………………………………… - 6 - Gesamt-Finanzrechnung ……………………………………………………………… - 7 - Angaben und Erläuterungen zur Bilanz ………………………………………… - 10 - Anlagen …………………………………………………………………………………… - 15 - Anlagenspiegel …………………………………………………………………………. - 16 - Forderungsspiegel …………………………………………………………………….. - 20 - Verbindlichkeitenspiegel …………………………………………………………….. - 21 - Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen …………………………………………………………….. - 22 - Übersicht über die übertragenen Haushaltsermächtigungen ……………. - 24 - Übersicht über die auszahlungslosen Überschreitungen…………………. - 31 -
Bilanz
- 4 - Bilanz
Bezeichnung 31.12.2020 31.12.2021 in €
A K T I V A
Anlagevermögen 173.457.794,01 176.064.004,83 1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände 227.346,70 224.294,94 1.2
Sachanlagen 145.006.276,17 148.335.680,04 1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.560.365,98 1.560.750,13 1.2.1.1
Grünflächen 1.2.1.2
Ackerland 1.2.1.3
Wald, Forsten 31.774,85 31.774,85 1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke 1.528.591,13 1.528.975,28 1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 94.634.151,17 99.605.535,94 1.2.2.1
Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.064.621,72 3.004.047,84 1.2.2.2
Schulen 48.035.770,86 54.212.828,71 1.2.2.3
Wohnbauten 310.297,39 295.988,27 1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 43.