---
title: "Kreistag Pinneberg beschließt Jahresabschluss 2021; Jahresüberschuss 24.628.785,25 € in allgemeine und ergebnisrücklage"
sdDatePublished: "2026-08-19T13:36:00Z"
source: "https://www.kreis-pinneberg.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1239010.pdf"
topics:
  - name: "accounting and audit"
    identifier: "medtop:20000172"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Pinneberg"
---


Kreistag Pinneberg beschließt Jahresabschluss 2021; Jahresüberschuss 24.628.785,25 € in allgemeine und ergebnisrücklage

Seite 1 von 6

Beschlussvorlage
BV/FD-11/2026/409
öffentlich

Jahresabschluss 2021
Verantwortlich:

Fachdienst Finanzen
Technisch eingestellt von: Silvia Langmaack
Beteiligt:

Datum:

13.07.2026

Strategische Ziele:

Beratungsfolge
Geplante Sitzungstermine
Öffentlichkeitsstatus
Ausschuss für Finanzen (Vorberatung)
01.09.2026
Ö
Kreistag (Entscheidung)
23.09.2026
Ö

Beschlussvorschlag
1. Der Jahresabschluss auf den 31.12.2021 wird beschlossen.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 24.628.785,25 € wird wie folgt verwendet:
-
18.517.883,65 € Zuführung in die allgemeine Rücklage
-
6.110.901,60 € Zuführung in die Ergebnisrücklage

Die Allgemeine Rücklage beträgt in 2022 damit 81.882.285,35 €.
Die Ergebnisrücklage beträgt in 2022 damit 27.021.154,15 €.
Der Anteil der Ergebnisrücklage an der allgemeinen Rücklage beträgt somit 33%.
2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die im Prüfbericht aufgeführten wesentli­
chen Korrekturbedarfe, die noch nicht in den Jahren 2022 bis 2025 korrigiert sind,
im Jahresabschluss 2026 vorzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen
Ressourceneinsatz
Der Beschlussvorschlag hat
X keine finanziellen Auswirkungen,

Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, und zwar

einmalig

wiederkehrend

Auswirkungen auf den Saldo aus Investitionstätigkeit, und zwar als

eigene Investition

Investitionsförderungsmaßnahme

Seite 2 von 6

     mit einem Kreisanteil von _______%.

Auswirkungen auf den Stellenplan mit einem

Mehrbedarf

Minderbedarf
     von insgesamt ______ Stellen
     mit einem Kreisanteil von _______%.

Klimawirkungsprüfung
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Der Beschlussvorschlag hat
 positive Auswirkungen auf den Klimaschutz
Begründung:

 keine Auswirkungen auf den Klimaschutz

 negative Auswirkungen auf den Klimaschutz

Sachverhalt
1. Sachbericht
Gemäß § 57 der Kreisordnung (KrO) findet für die Haushalts- und Wirtschaftsführung
des Kreises das Gemeinderecht entsprechend Anwendung.

Nach § 92 (3) der Gemeindeordnung (GO) beschließt der Kreistag über den Jahresab­
schluss sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Gemäß § 44 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik umfasst der Jahresabschluss
1. die Ergebnisrechnung
2. die Finanzrechnung
3. die Teilrechnungen
4. die Bilanz und
5. den Anhang.

Weiterhin ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Dem Anhang sind
gemäß § 51 GemHVO Doppik
1. ein Anlagespiegel
2. ein Forderungsspiegel
3. ein Verbindlichkeitenspiegel
4. eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen und
5. eine Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunal­
unternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände beizufügen.

Der vorliegende Jahresabschluss des Kreises Pinneberg umfasst die gesetzlich vorge­
schriebenen Bestandteile und wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Kreises

Seite 3 von 6

Pinneberg gemäß § 92 GO geprüft. Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Bilanz
getroffenen Feststellungen mit den dazugehörigen Stellungnahmen des Bereiches Fi­
nanzen und Controlling sind im Prüfungsbericht des RPA vom 06.07.2026 dargestellt.
Die Schlussbilanz vom 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 360.376.142,76
€. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 24.628.785,25 €. Das Eigenkapital konnte auf
108.903.439,50 € gesteigert werden.

Es wird vorgeschlagen, bei der Verwendung des Jahresüberschusses einen möglichst
hohen Bestand der Ergebnisrücklage zu erreichen. Die Ergebnisrücklage darf maximal
33% der allgemeinen Rücklage betragen.

2. Stellungnahme
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (PRA) zum Jahresabschluss auf den
31.12.2021 ist als Anlage 3 beigefügt. Trotz der abschließenden Feststellung, dass die
im Jahresabschluss 2021 dargestellte Vermögenslage kein den tatsächlichen Verhält­
nissen entsprechendes Bild vermittelt und dass die im Jahresabschluss 2021 darge­
stellte Ertrags- und Finanzlage im Wesentlichen noch ein den tatsächlichen Verhältnis­
sen entsprechendes Bild vermittelt, bestehen seitens der Verwaltung aus folgenden
Gründen keine Bedenken, den Jahresabschluss zu beschließen.

Der Jahresabschluss 2021 vom 16.12.2022 wurde dem RPA am 15.02.2023 zugeleitet.
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde am 06.07.2026 erstellt. Die Prüfung
der korrigierten Jahresabschlüsse 2018 und 2019 hatten zudem weitere, zum Teil we­
sentliche Fehler ergeben, die im vorliegenden korrigierten Jahresabschluss 2021 teil­
weise aufgegriffen und berichtigt werden konnten. Die ausstehenden Berichtigungen
der Fehler wurden in den darauffolgenden Jahresabschlüssen 2022 und 2025 vorge­
nommen.

Zu der Schlussbemerkung im Prüfbericht führen im Wesentlichen folgende Sachverhal­
te.

Sonstige privatrechtliche Forderungen:
-
Forderungsausweis aus Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer und
aus Kostenerstattungen zur Kindertagespflege:
Der Forderungsausweis aus Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
konnte im Jahresabschluss 2025 bereinigt werden, die alte Pauschalanordnung
konnte aufgearbeitet und ausgebucht werden. Für die Jahre 2022-2025 wurden neue
Pauschalanordnungen eingebucht - um die Forderungen gegenüber dem Land dar­
zustellen - die mit der Abrechnung der Jahre 2022-2025 im Haushaltsjahr 2026 wie­
der ausgebucht werden.

Der Ausweis der Kostenerstattungen zur Kindertagespflege für den Zeitraum
01.08.2014 - 31.07.2018 wurde zum Jahresabschluss 2025 bereinigt, die bestehende
Verwahrbelege wurden verbucht und die Forderungen wurden aufgrund von nicht
rechtskräftigen Bescheiden ausgebucht.

Seite 4 von 6

Sonderposten

-
sonstige Sonderposten für Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach SGB II:
Der Sonderposten stieg 2021 deutlich an, Ende 2021 weist der Sonderposten einen
Bestand von 10.483.921,61 € aus. Zum Jahresabschluss hat der Fachdienst Soziales
festgestellt, dass der Sonderposten in voller Höhe aufzulösen ist und zur Deckung
der bereits in den Vorjahren entstandenen Verwaltungskosten für Bildung und Teil­
habe nach dem SGB II verwendet werden sollen. Somit wurde der Sonderposten
zum 31.12.2025 ergebniswirksam mit 8.971.893,08 € aufgelöst.

-
sonstige Sonderposten für Leistungen zur Bildung und Teilhabe § 6b BKKG:
Der Bestand ist seit dem Jahresabschluss 2017 unverändert. Aufgrund der nicht
durchgeführten Zuführungen der Jahre 2018 bis 2021 beläuft sich der Buchungsfeh­
ler auf 1.359.559,75 €. Während der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat der
Fachdienst Soziales festgestellt, dass der Sonderposten in voller Höhe zur Deckung
der bereits in Vorjahren entstandenen Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe
nach dem BKKG verwendet werden soll. Somit wurde der Sonderposten zum
31.12.2025 ergebniswirksam mit einem aktuellen Bestand von 609.246,21 € auf­
gelöst.

Pensions- und Beihilferückstellungen

-
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden nicht produktscharf geplant und
gebucht. Der Ausweis erfolgte unter der Produktgruppe 612. Die Umbuchung erfolg­
te 2023 auf das Produkt 11184. Eine Aufteilung auf die einzelnen Produkte erfolgt ab
dem Haushaltsjahr 2026, sodass zum Jahresabschluss 2026 die Zuführungen und
Entnahmen je Produkt dargestellt werden.

Sonstiges:

-
In der Anlagenbuchführung konnte die Fehlerhöhe reduziert werden. Fehler, die im
Jahresabschluss 2018 und 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt aufgezeigt wur­
den, sind im vorliegenden korrigierten Jahresabschluss 2020 teilweise korrigiert
worden.
Neue Fehler, die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 festgestellt
wurden, können erst in den Jahresabschlüssen 2025 und 2026 korrigiert werden.

-
Die ausstehenden Inventuren werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2026 begon­
nen. Hierzu wird aktuell eine Bewertungsrichtlinie und eine Inventurrichtlinie erar­
beitet, die Beschaffung einer Inventur-App ist zwischenzeitlich erfolgt. Die erforder­
lichen Schulungen werden noch in 2026 vorgenommen.

Der Zeitablauf wird folgend dargestellt. Der Jahresabschluss 2021 musste dem Innen­
ministerium für die Genehmigung des Haushaltsnachtrages 2022 im Dezember 2022
vorgelegt werden. Daher wurde die Berichterstellung für den korrigierten Jahresab­
schluss 2020 erst anschließend durchgeführt.

Seite 5 von 6

Jahresabschluss 2018
11.05.2022
Prüfbericht 2018
02.11.2022
Jahresabschluss 2019
20.07.2022
Prüfbericht 2019
12.09.2023
Jahresabschluss 2020
08.02.2023 (Berichterstellung erfolgte erst nach
der Erstellung des Jahresabschlusses 2021)
Prüfbericht 2020
30.01.2025
Jahresabschluss 2021
16.12.2022
Prüfbericht
06.07.2026
Jahresabschluss 2022
29.11.2023
Jahresabschluss 2023
23.07.2024
Jahresabschluss 2024
11.11.2025
Jahresabschluss 2025
11.06.2026

Aus den Prüfbemerkungen ist zum Teil bereits zu entnehmen, in welchem Jahresab­
schluss die Korrekturen erfolgt sind.

3. Finanzen

Entfällt, da keine finanziellen Auswirkungen

4. Zuständigkeit
Der Kreistag ist gem. § 92 (3) GO für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
sowie die Verwendung des Jahresüberschusses zuständig.

5. Alternativen
Der Kreistag kann eine abweichende Zuführung zur Ergebnisrücklage beschließen. Der
Bestand der Ergebnisrücklage soll mindestens 10% und darf höchstens 33% der allge­
meinen Rücklage betragen.

Anlage/n
1 - Jahresabschluss 2021 (öffentlich)

2 - Vollständigkeitserklärung2021 (öffentlich)

3 - Prüfbericht JA 2021 (öffentlich)

Seite 6 von 6

[Dokumenten

Jahresabschluss des Kreises Pinneberg zum 31.12.2021

- 2 -
Impressum
Fachdienst Controlling und Finanzen
Jens Bollwahn

Kreis Pinneberg
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
04121 4502 – 1103

- 3 -

Inhaltsverzeichnis

Bilanz ..................................................................................................... - 4 -
Gesamt-Ergebnisrechnung..................................................................... - 6 -
Gesamt-Finanzrechnung ........................................................................ - 7 -
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz ................................................ - 10 -
Anlagen ................................................................................................ - 15 -
Anlagenspiegel ..................................................................................... - 16 -
Forderungsspiegel ................................................................................ - 20 -
Verbindlichkeitenspiegel ....................................................................... - 21 -
Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften,
Kommunalunternehmen ....................................................................... - 22 -
Übersicht über die übertragenen Haushaltsermächtigungen ................ - 24 -
Übersicht über die auszahlungslosen Überschreitungen...................... - 31 -

Bilanz

- 4 -
Bilanz

Bezeichnung
31.12.2020
31.12.2021
in €

A K T I V A

 1.
Anlagevermögen
173.457.794,01
176.064.004,83
 1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände
227.346,70
224.294,94
 1.2

Sachanlagen
145.006.276,17
148.335.680,04
 1.2.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.560.365,98
1.560.750,13
 1.2.1.1

Grünflächen
 1.2.1.2

Ackerland
 1.2.1.3

Wald, Forsten
31.774,85
31.774,85
 1.2.1.4

Sonstige unbebaute Grundstücke
1.528.591,13
1.528.975,28
 1.2.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
94.634.151,17
99.605.535,94
 1.2.2.1

Kinder- und Jugendeinrichtungen
3.064.621,72
3.004.047,84
 1.2.2.2

Schulen
48.035.770,86
54.212.828,71
 1.2.2.3

Wohnbauten
310.297,39
295.988,27
 1.2.2.4

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
43.