Der Staat plant Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente in Deutschland; Kostenregelung im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz künftig zulässig

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027864 18.08.2026 20:52:32

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    R002999/RV0027864 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 18.08.2026 um 20:52 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Frühstartrente: Aktive Information der Anspruchsberechtigen durch den Staat und Wirtschaftlichkeit für Anbieter sicherstellen Aktuell seit 18.08.2026 20:52:32 Angegeben von: am 18.08.2026

Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) Beschreibung: Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden. Zu Regelungsentwurf Bundesrats-Drucksachennummer: ( )

BR-Drs. 445/26 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente

Zuständiges Ministerium:

BMF [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)

Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]