Bernd Westphal fordert praxistauglichen Maßstab zu § 11 Abs. 3 BauNVO Deutscher Bundestag; Investitionssicherheit verbessert

Regelungsvorhaben “Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO” von “Bernd Westphal” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Bernd Westphal (R007372) am 19.08.2026

Beschreibung: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.

6588 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen” [alle RV hierzu]

Aufträge zu diesem RV (1)

Auftrag Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, insbesondere für die Mandate Hitachi Energy AG, Alzchem Trostberg GmbH, Techem, SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA, Uniper SE, Exxon Mobil Central Europe Holding, Deutsche Post AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Bayer AG, Roche Pharma AG und VTG GmbH geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Auftraggeber

-innen (1): EUTOP Europe GmbH (EUTOP) Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer

-innen: Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

6588 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen”