Bundesverband deutscher Banken e.V. begrüßt Ausnahmeregelung der Kassenpflicht für Kreditinstitute in Deutschland; Anpassung von §147 AO und §257 HGB nötig
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608190004 von “Bundesverband deutscher Banken e.V.”
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( PDF - 2 Seiten )
Zu Regelungsvorhaben: Zustimmung zur Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute und Verbesserungsvorschlag zur Änderung der zulässigen Aufbewahrungsform § 147 AO.
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458) am 19.08.2026
Versendet am 13.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
AO 1977 [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben