CDU-Fraktion Bremen Kleine Anfrage zur Servicequalität der Verwaltung Bremen

Seite 1 von 60 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 23.06.2026 und Mitteilung des Senats vom 18.08.2026 „Servicewüste Bremen – eine Folge untauglicher politischer Führung?“ Vorbemerkung des Fragenstellers: In immer mehr Bereichen der staatlichen Verwaltung und der öffentlichen Daseinsvor- sorge im Land Bremen nehmen Bürger einen dramatischen Verfall der Servicequalität wahr. Lange Bearbeitungszeiten, verspätete Rückmeldungen und verzögerte Leistungs- gewährungen haben ein Ausmaß angenommen, das schon längst nicht mehr akzeptabel ist. Verkrustete Strukturen sowie eine Verweigerung grundlegender Führungsaufgaben auf der politischen Ebene lähmen Behörden und Mitarbeiter. Engagierte Beschäftigte, die mit hohem Einsatz zum Wohle der Bürger arbeiten wollen, werden dadurch demotiviert und ihrer Leistungsfähigkeit beraubt. Hilferufe beispielsweise wegen schlechter IT-Aus- stattung werden schlicht ignoriert. Mitarbeiter werden mit der berechtigten Wut der Bür- ger über abnehmende Qualität allein gelassen, obwohl sie die Gründe häufig nicht zu verantworten haben. Zum Dank dürfen sie sich noch anhören, dass Senatoren und Staatsräte auf Fehler in ihren Behörden verweisen, statt selbst Verantwortung für Missstände zu übernehmen. Die übliche rhetorische Figur, sich vor seine Mitarbeiter zu stellen, meint genau das Ge- genteil, weil sie eben nicht die eigene Verantwortung sieht, sondern eine fremde Verant- wortung, die man sich erst großzügig zu eigen macht. Sich über tiefsitzende Probleme in der Arbeitskultur oder in internen Abläufen zu bekla- gen, ist nur allzu wohlfeil aus dem Munde von politisch Verantwortlichen, deren Aufga- ben es eigentlich wäre, genau daran etwas zu ändern. Vor allem wenn die Missstände seit zwei Jahrzehnten im Wesentlichen von Funktionären derselben Parteien verantwor- tet werden. Auch unkreative standardmäßige Rufe nach zusätzlichem Personal verhal- len in Zeiten des Fachkräftemangels und müssen gegenüber Mitarbeitern wie Hohn er- scheinen, die sehen können, dass bereits jetzt viele bestehende Stellen unbesetzt sind. Treten akute Probleme in die mediale Aufmerksamkeit, werden sie zunächst geleugnet oder heruntergespielt. Erst auf Druck der kritischen Öffentlichkeit tritt eine vermeintlich unwissende Ressortspitze an die Medien und tut so, als hätte sie ihre eigene Behörde noch nie von innen gesehen, und spielt sich als externer Aufklärer auf. Oft werden teure externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, die hunderttausende Euro an Kosten auslösen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden medial als großer Wurf verkauft und verschwinden dann in der Schublade. An den strukturellen Problemen än- dert sich meist nichts. Nach kurzer Zeit beginnt der bekannte Zyklus an anderer oder gar an gleicher Stelle wieder von Neuem.

Seite 2 von 60 Um aus diesem Teufelskreis auszusteigen, braucht es zunächst ein grundsätzliches In- teresse der politischen Führungsspitzen der Ressorts an ihren eigenen Verwaltungen. Sie sollten ihre Mitarbeiter und auch ihre Arbeitsweisen kennen, um Probleme und Kon- flikte erkennen und lösen zu können. Ohne eine tiefgehende Analyse können keine Ver- besserungen implementiert werden. Zur Unterstützung dieses Erkenntnisprozesses soll diese Anfrage dienen, gewisserma- ßen als Serviceleistung für die politischen Führungsspitzen der senatorischen Behörden und als Hilfestellung, um mit den eigenen Mitarbeitern in den Austausch zu treten. Ein besserer Service für die Bürger ist möglich. Da Fragen der politischen Führung in den senatorischen Dienststellen und ihren nach- geordneten Behörden sowie Fragen des bremischen öffentlichen Dienstes im Zentrum dieser Anfrage stehen, werden beim Land die Zahlen für unterschiedliche Dienstleistun- gen im Verantwortungsbereich des Senats abgefragt. Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Soweit die Anfrage bestimmte stadtbremische Ämter in den Blick nimmt, bezieht sich die Antwort auf diese. Bauen und Wohnen

  1. Wie viele Bauanträge und Bauvoranfragen sind seit 2019 jeweils gestellt wor- den, und wie viele Baugenehmigungen wurden jeweils erteilt? a. Wie haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten seit 2019 jeweils jährlich entwickelt? b. Welche Faktoren tragen nach Ansicht des Senats zu längeren Bear- beitungszeiten bei (z. B. fehlende Unterlagen, Personalmangel, kom- plexe Rechtslage)? c. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen derzeit in den Bauordnun- gen (Ost, West, Mitte, Süd, Bremen-Nord) für die Bearbeitung von Bauanträgen zur Verfügung, und wie hat sich dies seit 2019 entwi- ckelt? d. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um Engpässe zu vermei- den (z. B. Digitalisierung, zusätzliche Stellen, organisatorische An- passungen)? Die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 geben einen Überblick über die jährlichen Antrags- eingänge seit 2019 für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und basieren auf Auswertungen der zuständigen Bauverwaltungen. Bei den Bauanträgen wird unterschie- den zwischen Anträgen auf Genehmigungsfreistellung (§ 62 Bremische Landesbauord- nung - BremLBO) und auf Baugenehmigung (§ 63 und § 64 BremLBO). Tabelle 3 fasst die Gesamtzahlen der Baufreigaben und erteilten Baugenehmigungen für Bremen und Bre- merhaven zusammen.

Seite 3 von 60 Tabelle 1: Antragseingang Bremen Stadt seit 2019 Jahr Antragseingang Bauvoranfragen Baufreigaben Baugenehmigungen 2019 169 195 1380 2020 176 172 1403 2021 242 174 1469 2022 209 110 1190 2023 165 78 1052 2024 161 101 1051 2025 171 127 1130

  1. HJ 2026 85 88 634

Tabelle 2: Antragseingang Bremerhaven seit 2019 Jahr Antragseingang Bauvoranfragen Baufreigaben Baugenehmigungen 2019 114 51 257 2020 71 53 302 2021 81 47 264 2022 44 35 226 2023 29 28 218 2024 42 38 228 2025 40 25 240

  1. HJ 2026 18 6 121

Tabelle 3: Baufreigaben und Baugenehmigungen seit 2019 Jahr Bescheid- erteilung Baufreigaben Baugenehmigungen

Bremen Bremerhaven Bremen Bremerhaven 2019 190 51 1210 195 2020 138 42 1037 218 2021 98 45 1136 225 2022 101 33 994 204 2023 65 17 890 199 2024 76 37 898 150 2025 90 25 815 164

  1. HJ 2026 69 6 497 80 Zu a. Die nachfolgenden Tabellen 4 und 5 geben einen Überblick über die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Bauanträge in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven seit 2019. Die Auswertungen basieren auf den Angaben der jeweils zuständigen Bauverwaltungen.

Für die Stadtgemeinde Bremen wird die durchschnittliche Verfahrensdauer sowohl ab dem Eingangsdatum des Bauantrags in Tagen als auch ab dem Datum der Antragsvoll- ständigkeit bis zur positiven Bescheiderteilung als Nettotage ausgewiesen. Damit wird

Seite 4 von 60 die Bearbeitungszeit differenziert nach dem Zeitpunkt des vollständigen Vorliegens aller erforderlichen Unterlagen dargestellt.

In Bremerhaven wird die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Nettoarbeitstagen [AT] angegeben. Nettoarbeitstage bezeichnen hierbei die tatsächlichen Werktage, an denen der Antrag in der Verwaltung bearbeitet wurde. Zeiten, in denen das Verfahren beispiels- weise aufgrund fehlender Unterlagen ruht, sind hierbei nicht enthalten.

Tabelle 4: Verfahrensdauer ab Antragseingang und ab Antragsvollständigkeit in Bremen Stadt

Bauvoranfragen Baufreigaben Baugenehmigungen Jahr Bescheid Tage ab Eingang Nettotage/ ab Vollständigkeit Tage ab Eingang Nettotage/ ab Vollständigkeit Tage ab Eingang Nettotage/ ab Vollständigkeit 2019 139 64 35 12 158 64 2020 160 59 55 12 176 62 2021 145 83 72 15 185 62 2022 148 71 45 10 203 68 2023 181 78 63 10 233 72 2024 124 49 34 11 242 72 2025 146 60 60 10 202 58

  1. HJ 2026 139 57 24 13 200 55

Tabelle 5: Verfahrensdauer (Nettoarbeitstage) in Bremerhaven Jahr Eingang Bauvoranfragen [AT] Baufreigaben [AT] Baugenehmigungen [AT] 2019 38 17 51 2020 31 19 61 2021 37 21 54 2022 40 18 66 2023 33 12 42 2024 25 12 42 2025 43 10 34

  1. HJ 2026 19 10 28

Zu b. Wie aus der obigen Tabelle 3 ersichtlich, ist der Hauptfaktor für lange Verfahrensdauern das Fehlen von Unterlagen. Hiermit ist nicht nur ein vollständiges Ausbleiben einer er- forderlichen Bauvorlage (z.B. dem Brandschutzkonzept) gemeint, sondern auch feh- lende Angaben, die teilweise erst im laufenden Verfahren von den jeweils zuständigen, beteiligten Fachbehörden nachgefordert werden. Zu c. Tabelle 6 gibt einen Überblick über die Entwicklung der in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgewiesenen Personalkapazitäten in der Bauaufsicht der Stadtgemeinde Bremen seit 2019. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann die ausgewiesene Summe bei Darstel- lung mit einer Nachkommastelle geringfügig von der Summe der Einzelwerte abwei- chen. In Bremen umfasst dies das gesamte in der Bauaufsicht tätige Personal, ein- schließlich Assistenzen, Baukontrolleuren und Leitungskräften in den Bezirken. In

Seite 5 von 60 Bremerhaven stehen für die Bearbeitung von Bauvoranfragen und Bauanträgen fünf Sachbearbeiter:innen-Stellen sowie eine Leitungsstelle mit Sachbearbeitungsanteilen zur Verfügung.

Es ist zu berücksichtigen, dass das bauaufsichtliche Personal in beiden Stadtgemein- den neben der Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen weitere Aufgaben wahrnimmt. Hierzu zählen unter anderem das bauaufsichtliche Einschreiten, die Bear- beitung von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung, Projektaufgaben im Bereich der Digitalisierung sowie verschiedene Querschnittsaufgaben. In Bremen und Bremerhaven kommen zudem die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie in Bre- men im Referat „Gesamtstadt“ die Wahrnehmung von Landesaufgaben der Obersten Bauaufsicht hinzu. Das Referat „Gesamtstadt“ übernimmt in Bremen zudem Arbeiten in den Bezirken Ost, West, Mitte, Süd, welche im Bezirk Nord durch das dortige Referat selbst übernommen werden.

Tabelle 6: Vollzeitäquivalente in der Bauaufsicht Bremen Stadt seit 2019 Bauordnung 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Ost 8,8 8,9 9,7 6,8 10,8 9,2 10,3 9,6 West 5,7 4,5 5,6 7,5 7,4 7,5 7,6 7,3 Mitte 7,7 5,7 6,7 7,5 6,7 7,7 7,8 7,8 Süd 8,4 8,6 8,3 7,6 8,2 8,1 8,1 8,5 Nord 15,4 15,6 14,6 12,2 12,6 14,5 14,0 12,1 Gesamtstadt (Ref. 35) 32,0 32,5 29,4 25,3 27,3 29,2 27,6 28,0 Summe 78,1 75,8 74,3 66,9 73,1 76,1 75,3 73,2

Zu d. Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Engpässe im Bereich der Bauan- tragsverfahren zu vermeiden:

Einführung digitaler Bauantragsverfahren: Mit Digitalisierung des Bauantragsverfah- rens wird die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen beschleunigt und transparenter gestaltet. Digitale Prozesse ermöglichen parallele Beteiligungen und eine effizientere Bearbeitung der Anträge.

Personalmaßnahmen: Vakante Stellen sollen schnellstmöglich nachbesetzt werden, um personelle Engpässe zu vermeiden und die Bearbeitungskapazitäten aufrechtzu- erhalten.

Organisatorische Anpassungen: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwick- lung setzt auf klare und transparente Kommunikation, insbesondere bei Herausfor- derungen wie Gesetzesänderungen (z. B. Novellierung des Baugesetzbuchs oder der BremLBO). Ziel ist es, die Mitarbeitenden frühzeitig zu informieren und auf neue rechtliche Rahmenbedingungen vorzubereiten. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Umsetzung aufgrund der häufigen und teils kurzfristi- gen Gesetzesänderungen herausfordernd.

Seite 6 von 60 2. Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Wohn- geldanträgen? a. Wie haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten seit 2019 jeweils jährlich entwickelt? b. Welche Faktoren tragen nach Ansicht des Senats zu längeren Bearbei- tungszeiten bei? c. Wie viele VZÄ sind für die Bearbeitung eingesetzt, un