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title: "CDU-Fraktion Bremen Kleine Anfrage zur Servicequalität der Verwaltung Bremen"
sdDatePublished: "2026-08-19T15:14:00Z"
source: "https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20260818_top_15_Servicewueste_Bremen.pdf"
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  - name: "government employee"
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CDU-Fraktion Bremen Kleine Anfrage zur Servicequalität der Verwaltung Bremen

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Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU vom 23.06.2026
und Mitteilung des Senats vom 18.08.2026
„Servicewüste Bremen – eine Folge untauglicher politischer Führung?“
Vorbemerkung des Fragenstellers:
In immer mehr Bereichen der staatlichen Verwaltung und der öffentlichen Daseinsvor-
sorge im Land Bremen nehmen Bürger einen dramatischen Verfall der Servicequalität
wahr. Lange Bearbeitungszeiten, verspätete Rückmeldungen und verzögerte Leistungs-
gewährungen haben ein Ausmaß angenommen, das schon längst nicht mehr akzeptabel
ist.
Verkrustete Strukturen sowie eine Verweigerung grundlegender Führungsaufgaben auf
der politischen Ebene lähmen Behörden und Mitarbeiter. Engagierte Beschäftigte, die
mit hohem Einsatz zum Wohle der Bürger arbeiten wollen, werden dadurch demotiviert
und ihrer Leistungsfähigkeit beraubt. Hilferufe beispielsweise wegen schlechter IT-Aus-
stattung werden schlicht ignoriert. Mitarbeiter werden mit der berechtigten Wut der Bür-
ger über abnehmende Qualität allein gelassen, obwohl sie die Gründe häufig nicht zu
verantworten haben.
Zum Dank dürfen sie sich noch anhören, dass Senatoren und Staatsräte auf Fehler in
ihren Behörden verweisen, statt selbst Verantwortung für Missstände zu übernehmen.
Die übliche rhetorische Figur, sich vor seine Mitarbeiter zu stellen, meint genau das Ge-
genteil, weil sie eben nicht die eigene Verantwortung sieht, sondern eine fremde Verant-
wortung, die man sich erst großzügig zu eigen macht.
Sich über tiefsitzende Probleme in der Arbeitskultur oder in internen Abläufen zu bekla-
gen, ist nur allzu wohlfeil aus dem Munde von politisch Verantwortlichen, deren Aufga-
ben es eigentlich wäre, genau daran etwas zu ändern. Vor allem wenn die Missstände
seit zwei Jahrzehnten im Wesentlichen von Funktionären derselben Parteien verantwor-
tet werden. Auch unkreative standardmäßige Rufe nach zusätzlichem Personal verhal-
len in Zeiten des Fachkräftemangels und müssen gegenüber Mitarbeitern wie Hohn er-
scheinen, die sehen können, dass bereits jetzt viele bestehende Stellen unbesetzt sind.
Treten akute Probleme in die mediale Aufmerksamkeit, werden sie zunächst geleugnet
oder heruntergespielt. Erst auf Druck der kritischen Öffentlichkeit tritt eine vermeintlich
unwissende Ressortspitze an die Medien und tut so, als hätte sie ihre eigene Behörde
noch nie von innen gesehen, und spielt sich als externer Aufklärer auf. Oft werden teure
externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, die hunderttausende Euro an
Kosten auslösen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden medial als großer Wurf
verkauft und verschwinden dann in der Schublade. An den strukturellen Problemen än-
dert sich meist nichts. Nach kurzer Zeit beginnt der bekannte Zyklus an anderer oder gar
an gleicher Stelle wieder von Neuem.

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Um aus diesem Teufelskreis auszusteigen, braucht es zunächst ein grundsätzliches In-
teresse der politischen Führungsspitzen der Ressorts an ihren eigenen Verwaltungen.
Sie sollten ihre Mitarbeiter und auch ihre Arbeitsweisen kennen, um Probleme und Kon-
flikte erkennen und lösen zu können. Ohne eine tiefgehende Analyse können keine Ver-
besserungen implementiert werden.
Zur Unterstützung dieses Erkenntnisprozesses soll diese Anfrage dienen, gewisserma-
ßen als Serviceleistung für die politischen Führungsspitzen der senatorischen Behörden
und als Hilfestellung, um mit den eigenen Mitarbeitern in den Austausch zu treten. Ein
besserer Service für die Bürger ist möglich.
Da Fragen der politischen Führung in den senatorischen Dienststellen und ihren nach-
geordneten Behörden sowie Fragen des bremischen öffentlichen Dienstes im Zentrum
dieser Anfrage stehen, werden beim Land die Zahlen für unterschiedliche Dienstleistun-
gen im Verantwortungsbereich des Senats abgefragt.
Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Soweit die Anfrage bestimmte stadtbremische Ämter in den Blick nimmt, bezieht sich
die Antwort auf diese.
Bauen und Wohnen
1. Wie viele Bauanträge und Bauvoranfragen sind seit 2019 jeweils gestellt wor-
den, und wie viele Baugenehmigungen wurden jeweils erteilt?
a. Wie haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten seit 2019
jeweils jährlich entwickelt?
b. Welche Faktoren tragen nach Ansicht des Senats zu längeren Bear-
beitungszeiten bei (z. B. fehlende Unterlagen, Personalmangel, kom-
plexe Rechtslage)?
c. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen derzeit in den Bauordnun-
gen (Ost, West, Mitte, Süd, Bremen-Nord) für die Bearbeitung von
Bauanträgen zur Verfügung, und wie hat sich dies seit 2019 entwi-
ckelt?
d. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um Engpässe zu vermei-
den (z. B. Digitalisierung, zusätzliche Stellen, organisatorische An-
passungen)?
Die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 geben einen Überblick über die jährlichen Antrags-
eingänge seit 2019 für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und basieren auf
Auswertungen der zuständigen Bauverwaltungen. Bei den Bauanträgen wird unterschie-
den zwischen Anträgen auf Genehmigungsfreistellung (§ 62 Bremische Landesbauord-
nung - BremLBO) und auf Baugenehmigung (§ 63 und § 64 BremLBO). Tabelle 3 fasst die
Gesamtzahlen der Baufreigaben und erteilten Baugenehmigungen für Bremen und Bre-
merhaven zusammen.

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Tabelle 1: Antragseingang Bremen Stadt seit 2019
Jahr Antragseingang
Bauvoranfragen
Baufreigaben
Baugenehmigungen
2019
169
195
1380
2020
176
172
1403
2021
242
174
1469
2022
209
110
1190
2023
165
78
1052
2024
161
101
1051
2025
171
127
1130
1. HJ 2026
85
88
634

Tabelle 2: Antragseingang Bremerhaven seit 2019
Jahr
Antragseingang
Bauvoranfragen
Baufreigaben
Baugenehmigungen
2019
114
51
257
2020
71
53
302
2021
81
47
264
2022
44
35
226
2023
29
28
218
2024
42
38
228
2025
40
25
240
1. HJ 2026
18
6
121

Tabelle 3: Baufreigaben und Baugenehmigungen seit 2019
Jahr Bescheid-
erteilung
Baufreigaben
Baugenehmigungen

Bremen
Bremerhaven
Bremen
Bremerhaven
2019
190
51
1210
195
2020
138
42
1037
218
2021
98
45
1136
225
2022
101
33
994
204
2023
65
17
890
199
2024
76
37
898
150
2025
90
25
815
164
1. HJ 2026
69
6
497
80
Zu a.
Die nachfolgenden Tabellen 4 und 5 geben einen Überblick über die Entwicklung der
durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Bauanträge in den Stadtgemeinden Bremen
und Bremerhaven seit 2019. Die Auswertungen basieren auf den Angaben der jeweils
zuständigen Bauverwaltungen.

Für die Stadtgemeinde Bremen wird die durchschnittliche Verfahrensdauer sowohl ab
dem Eingangsdatum des Bauantrags in Tagen als auch ab dem Datum der Antragsvoll-
ständigkeit bis zur positiven Bescheiderteilung als Nettotage ausgewiesen. Damit wird

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die Bearbeitungszeit differenziert nach dem Zeitpunkt des vollständigen Vorliegens aller
erforderlichen Unterlagen dargestellt.

In Bremerhaven wird die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Nettoarbeitstagen [AT]
angegeben. Nettoarbeitstage bezeichnen hierbei die tatsächlichen Werktage, an denen
der Antrag in der Verwaltung bearbeitet wurde. Zeiten, in denen das Verfahren beispiels-
weise aufgrund fehlender Unterlagen ruht, sind hierbei nicht enthalten.

Tabelle 4: Verfahrensdauer ab Antragseingang und ab Antragsvollständigkeit in Bremen
Stadt

Bauvoranfragen
Baufreigaben
Baugenehmigungen
Jahr
Bescheid
Tage ab
Eingang
Nettotage/ ab
Vollständigkeit
Tage ab
Eingang
Nettotage/ ab
Vollständigkeit
Tage ab
Eingang
Nettotage/ ab
Vollständigkeit
2019
139
64
35
12
158
64
2020
160
59
55
12
176
62
2021
145
83
72
15
185
62
2022
148
71
45
10
203
68
2023
181
78
63
10
233
72
2024
124
49
34
11
242
72
2025
146
60
60
10
202
58
1. HJ 2026
139
57
24
13
200
55

Tabelle 5: Verfahrensdauer (Nettoarbeitstage) in Bremerhaven
Jahr
Eingang
Bauvoranfragen
[AT]
Baufreigaben
[AT]
Baugenehmigungen
[AT]
2019
38
17
51
2020
31
19
61
2021
37
21
54
2022
40
18
66
2023
33
12
42
2024
25
12
42
2025
43
10
34
1. HJ 2026
19
10
28

Zu b.
Wie aus der obigen Tabelle 3 ersichtlich, ist der Hauptfaktor für lange Verfahrensdauern
das Fehlen von Unterlagen. Hiermit ist nicht nur ein vollständiges Ausbleiben einer er-
forderlichen Bauvorlage (z.B. dem Brandschutzkonzept) gemeint, sondern auch feh-
lende Angaben, die teilweise erst im laufenden Verfahren von den jeweils zuständigen,
beteiligten Fachbehörden nachgefordert werden.
Zu c.
Tabelle 6 gibt einen Überblick über die Entwicklung der in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
ausgewiesenen Personalkapazitäten in der Bauaufsicht der Stadtgemeinde Bremen seit
2019. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann die ausgewiesene Summe bei Darstel-
lung mit einer Nachkommastelle geringfügig von der Summe der Einzelwerte abwei-
chen. In Bremen umfasst dies das gesamte in der Bauaufsicht tätige Personal, ein-
schließlich Assistenzen, Baukontrolleuren und Leitungskräften in den Bezirken. In

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Bremerhaven stehen für die Bearbeitung von Bauvoranfragen und Bauanträgen fünf
Sachbearbeiter:innen-Stellen sowie eine Leitungsstelle mit Sachbearbeitungsanteilen
zur Verfügung.

Es ist zu berücksichtigen, dass das bauaufsichtliche Personal in beiden Stadtgemein-
den neben der Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen weitere Aufgaben
wahrnimmt. Hierzu zählen unter anderem das bauaufsichtliche Einschreiten, die Bear-
beitung von Nachbarbeschwerden, Bauüberwachung, Projektaufgaben im Bereich der
Digitalisierung sowie verschiedene Querschnittsaufgaben. In Bremen und Bremerhaven
kommen zudem die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie in Bre-
men im Referat „Gesamtstadt“ die Wahrnehmung von Landesaufgaben der Obersten
Bauaufsicht hinzu. Das Referat „Gesamtstadt“ übernimmt in Bremen zudem Arbeiten in
den Bezirken Ost, West, Mitte, Süd, welche im Bezirk Nord durch das dortige Referat
selbst übernommen werden.

Tabelle 6: Vollzeitäquivalente in der Bauaufsicht Bremen Stadt seit 2019
Bauordnung
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
Ost
8,8
8,9
9,7
6,8
10,8
9,2
10,3
9,6
West
5,7
4,5
5,6
7,5
7,4
7,5
7,6
7,3
Mitte
7,7
5,7
6,7
7,5
6,7
7,7
7,8
7,8
Süd
8,4
8,6
8,3
7,6
8,2
8,1
8,1
8,5
Nord
15,4
15,6
14,6
12,2
12,6
14,5
14,0
12,1
Gesamtstadt
(Ref. 35)
32,0
32,5
29,4
25,3
27,3
29,2
27,6
28,0
Summe
78,1
75,8
74,3
66,9
73,1
76,1
75,3
73,2

Zu d.
Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Engpässe im Bereich der Bauan-
tragsverfahren zu vermeiden:
-
Einführung digitaler Bauantragsverfahren: Mit Digitalisierung des Bauantragsverfah-
rens wird die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen beschleunigt und
transparenter gestaltet. Digitale Prozesse ermöglichen parallele Beteiligungen und
eine effizientere Bearbeitung der Anträge.
-
Personalmaßnahmen: Vakante Stellen sollen schnellstmöglich nachbesetzt werden,
um personelle Engpässe zu vermeiden und die Bearbeitungskapazitäten aufrechtzu-
erhalten.
-
Organisatorische Anpassungen: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwick-
lung setzt auf klare und transparente Kommunikation, insbesondere bei Herausfor-
derungen wie Gesetzesänderungen (z. B. Novellierung des Baugesetzbuchs oder der
BremLBO). Ziel ist es, die Mitarbeitenden frühzeitig zu informieren und auf neue
rechtliche Rahmenbedingungen vorzubereiten.
Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Umsetzung aufgrund der häufigen und teils kurzfristi-
gen Gesetzesänderungen herausfordernd.

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2. Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Wohn-
geldanträgen?
a. Wie haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten seit 2019
jeweils jährlich entwickelt?
b. Welche Faktoren tragen nach Ansicht des Senats zu längeren Bearbei-
tungszeiten bei?
c. Wie viele VZÄ sind für die Bearbeitung eingesetzt, un