Bremer Senat, verantwortlich für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Sanierung Verbindungskanal Alter/Neuer Hafen in Bremerhaven; Gefahr in Verzug abgewendet
In der Senatssitzung am 18. August 2026 beschlossene Fassung Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation 14.08.2026 Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 18.08.2026 Verbindungskanal Alter / Neuer Hafen Bremerhaven Finanzierung aus Mitteln des LuKIFG A. Problem Gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 1 GG überlässt der Bund den Ländern einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutra- lität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in deren Infrastruktur. Die Freie Hansestadt Bremen erhält davon wie im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) festgelegt einen Betrag in Höhe von insgesamt 940,85 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln sollen bestehende Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur abgebaut werden, die in die Aufgabenzuständigkeit des Landes Bremen sowie seiner beiden Stadtgemeinden fallen.
Im Rahmen des Investitionssofortprogramms haben der Bremer Senat bzw. die Bremi- sche Bürgerschaft die Finanzierung von 141 Maßnahmen des Landes sowie der Stadt- gemeinde Bremen mit einem Volumen von 336 Mio. Euro aus dem bremischen LuKIFG- Budget beschlossen. Zudem wurden der Stadtgemeinde Bremerhaven aus dieser „ers- ten Tranche“ der LuKIFG-Mittelverwendung pauschal 46,2 Mio. Euro zur Verfügung ge- stellt. Darüber hinaus wurde bereits eine Finanzierungsbeteiligung aus LuKIFG-Mitteln für den Neubau des Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung (ZMT) i.H.v. 10 Mio. Euro als bremische LuKIFG-Maßnahme (zukünftig Nr. T2-001) beschlossen (siehe Be- schluss des HaFA vom 5. Dezember 2025). Im Rahmen der damaligen Senatsbefas- sung wurde bezogen auf die verbliebenen bremischen LuKIFG-Mittel beschlossen, dass hierzu sowie bezüglich die weiteren daraus zu finanzierenden Investitionsmaßnahmen, die mittel- und langfristiger Natur sind, der Senat in 2026 entscheiden wird. Der Prozess hierzu dauert aktuell noch an. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Dringlichkeit der Sanierungsbedarfe beim Verbin- dungskanal Alter/Neuer Hafen in Bremerhaven und der damit verbundenen umgehen-
2 den Handlungsnotwendigkeit (siehe nachfolgende Erörterungen) ist es erforderlich, be- zogen auf diese Einzelmaßnahme die Beschlussfassung zur Finanzierung aus den ver- bliebenen LuKIFG-Mitteln zeitlich vorzuziehen, um “Gefahr in Verzug” abzuwenden. Mit der vorliegenden Senatsvorlage soll daher vorzeitig und einzelfallbezogen ein Be- schluss zur Finanzierung aus den noch verfügbaren bremischen LuKIFG-Mitteln für die Maßnahme „Sanierung Verbindungskanal Alter/Neuer Hafen“ (Maßnahme-Nr. T2-002) herbeigeführt werden. Überdies bittet der Senat, die für die Genehmigung der Maßnahme zuständigen Res- sorts und nachgeordneten Behörden die vorhandenen Ermessenspielräume soweit wie möglich zu nutzen, um eine schnelle Genehmigung und Realisierung der Maßnahme zu gewährleisten. Der maßnahmenbezogene Senatsbeschluss ist für die Aktivierung und Inanspruch- nahme der LuKIFG-Mittel notwendig und gilt als Bewilligung im Sinne des LuKIFG.
A.1 Tourismusareal Havenwelten Das Areal des Alten/ Neuen Hafen in Bremerhaven wurde seit dem Jahr 2000 zu dem Tourismusareal Havenwelten entwickelt. Neben bereits bestehenden Attraktionen wie dem Deutschen Schifffahrtsmuseum (DSM) und dem Zoo am Meer Bremerhaven wur- den das Klimahaus und das Deutsche Auswandererhaus mit drei Bauabschnitten und eine Marina errichtet sowie die Infrastruktur des Areals insgesamt saniert und aufge- wertet (Kajen, Promenaden, Sportbootschleuse). Seit Eröffnung wurden rd. 260 Mio. Euro öffentliche Mittel in diesem Bereich investiert. Allein das Klimahaus verzeichnet durchschnittlich 450.000 Besucher pro Jahr. Mit Beschluss des Senats vom 25.11.2025 bzw. des Haushalts- und Finanzausschusses vom 5.12.2025 soll der sogenannte „Scharoun-Bau“ als zentrales Gebäude des Deutschen Schifffahrtsmuseums saniert und ebenfalls teils über LuKIFG-Mittel des Landes Bremen finanziert werden. Um diesen Standard zu halten und/oder weiter auszubauen ist das Areal immer wieder weiterzuentwickeln und an den Zeitgeist anzupassen. Bestandteil der weiteren Gesamt- planungen der Havenwelten sind unter anderem Planungen zur Überarbeitung der Frei- anlagen und der Außenexponate des DSM und erste Ideen und Überlegungen für die Errichtung eines „Biodome“ als Erweiterung des Zoos am Meer. Auch das Klimahaus wird weiterhin regelmäßige Reattraktivierungsmaßnahmen durchführen.
3 Die vorhandene Infrastruktur rund um die Becken des Alten und Neuen Hafen wird für regelmäßige Großveranstaltungen (Maritime Tage, Sail Bremerhaven) genutzt. Die Kaje der Seebäderkaje kann für tidenunabhängige Schiffe Richtung Nordsee oder we- serabwärts (Flusskreuzfahrten) genutzt werden. Seit 2023 werden die Planungen für ein niedrigschwelliges touristisches Angebot im Bereich des Alten Hafens durchgeführt. Konkret soll hier eine Wassertreppe südlich des Verbindungskanals sowie eine Pontonbrücke zur fußläufigen Querung des Hafenbe- ckens errichtet werden. Weiter wird aktuell ein Bootsverleih eingerichtet und eine Bade- möglichkeit im Alten Hafen geplant. Der Verbindungskanal zwischen dem alten und neuen Hafen(becken) und seine zwei ihn überführenden Klappbrücken stellen das zentrale Verkehrselement für den PkW/LkW-Verkehr dar. Er dient sowohl der Versorgung der touristischen Einrichtungen (Sail City, Klimahaus, Zoo am Meer) als auch der An- und Abreise der Besucher:innen selber dar. Neben seiner Verkehrsfunktion von 1927 stellt der Verbindungskanal mit den bauzeitlichen Klappbrücken (System Scherzer), der original erhaltenen Antriebstechnik und den Betriebsgebäuden im Stil des norddeutschen Backsteinexpressionismus ein Beispiel der Kombination von Baukunst und Ingenieurskunst des frühen 20. Jahrhun- derts dar. Es gibt seit längerem Überlegungen dieses Baudenkmal im Rahmen von Füh- rungen und einer kleinen Ausstellung für ein interessiertes Publikum zugänglich zu ma- chen. Mit relativ geringem Aufwand könnte ein zusätzlicher touristischer Point of Infor- mation (POI) geschaffen werden, der sich ganz besonders an Technikinteressierte Be- sucher:innen richtet und damit zusätzliche Besuchsanlässe generiert.
A.2 Verbindungskanal Mit der Gründung der Stadt Bremerhaven wurde 1827 auch mit dem Bau des ersten, später als „Alter Hafen“ bezeichneten, Hafenbeckens und der dazugehörenden Dock- schleuse zur Geeste begonnen, die 1830 in Betrieb genommen wurden. Trotz diverser Erweiterungen war nach wenigen Jahren die Kapazitätsgrenze des Hafenbeckens er- reicht, so dass bereits 1847 mit dem Bau des zweiten Hafenbeckens begonnen wurde, das später den Namen „Neuer Hafen“ erhielt. Dieses, bis 1852 fertiggestellte Hafenbe- cken, hatte wasserseitig keine Verbindung zum Alten Hafen, sondern wurde über eine eigene Dockschleuse erschlossen, die an der Stelle der heutigen Sportbootschleuse lag.
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Stadtplan 1926 (Ausschnitt ohne Maßstab)
In den Jahren 1926 und 1927 wurden zwischen dem Alten und dem Neuen Hafen ein ca. 50 m langer und ca. 12,5 m breiter Verbindungskanal, zwei über den Kanal führende stählerne Klappbrücken sowie vier Maschinenhäuser (zur Bedienung der Klappbrücken) geschaffen.
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Der Zugang des Alten Hafens über die Geeste wurde geschlossen. Heute befinden sich auf dieser Fläche der Richtfunkturm des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Der Kanal ver- bindet nun seit rd. 100 Jahren die Hafenbecken des Alten- und Neuens Hafen und stellt die einzige wasserseitige Verbindung zum Alten Hafen (Museumshafen) dar. Eine der beiden Klappbrücken ist für den PKW-Verkehr freigegeben und stellt die verkehrlich einzige Erschließung für das Klimahaus, Einkaufszentrum und den Zoo am Meer sicher. Die Kajen des Verbindungskanals sowie die Maschinenhäuser sind mit Holzpfählen tief- gegründet. Die Holzpfähle stehen in einer Breite von sieben bzw. neun Metern in was- sergefüllten Hohlräumen unterhalb der Kajen. An West- und Ostkaje wurden jeweils durchgängige Stahlbetonplatten zur Aufnahme sämtlicher benötigter Bauwerke ange- legt. Die Stahlbetonplatten wurden auf einem engmaschigen Gitterrost auf Holzpfählen aufbetoniert.
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Der Verbindungskanal und die Brückenbauwerke blieben von Kriegsbeschädigungen verschont. Bedingt durch den 1935 eingeleiteten Strukturwandel wurde der Verbin- dungskanal in den folgenden Jahrzehnten nur noch selten für Schiffsbewegungen ge- nutzt, was zum einen den Verschleiß der technischen Anlagen geringhielt zum anderen vermutlich davor bewahrte, dass die Anlage im Verlauf der Jahre ersetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde das Ensemble, bestehend aus dem Verbindungskanal, zwei Stahlbaubrü- cken und zwei Brückenhäusern pro Brücke unter Denkmalschutz gestellt. Mit der Entwicklung des Areals Alter/Neuer Hafen zu den Havenwelten wurde 1999 die Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft Alter/Neuer Hafen mbH (BEAN) gegründet, in deren Besitz sich das Areal und damit auch der Verbindungskanal seitdem befindet.
7 A.3 Sanierungsbedürftigkeit des Verbindungskanals sowie bisherige Maßnahmen und Beschlüsse
Der Zustand des Verbindungskanals wurde erstmals im Jahr 2016 von der bremenports GmbH & Co. KG (bp) als sanierungsbedürftig eingestuft. Im Dezember 2020 wurden im Rahmen einer GRW-Finanzierung die Mittel für die Planungen der Leistungsphase (Lph.) 1-3 in Höhe von 490.000 Euro bereitgestellt. Durch die allgemeinen Engpässe während und nach der Coronapandemie verzögerten sich die Planungen jedoch stark. Das fest- gestellte Schadbild setzt sich wie folgt zusammen: • Durch die, nach heutigen Maßstäben unzulängliche Horizontalaussteifung, haben sich die Kajenmauern um ca. 10 cm verschoben, d. h. der Verbindungskanal ist 10 cm enger geworden. Die Horizontalaussteifung ist nach heutigem Standard her- zustellen. • Die letzte Erneuerung des Korrosionsschutzes der Stahlbauteile fand im Jahr 2002 statt. Entsprechende Korrosionsschäden wurden festgestellt. Der Korrosionsschutz ist zu erneuern. • Aufgrund des Alters und der Nutzung sind Mauerwerksausbrüche, abgeschrammte Abdecksteine, Anfahrschäden und Verwitterungen festzustellen, die saniert werden müssen. • Darüber hinaus wurde Ende 2024 bei Routineuntersuchungen ein erheblicher Bohr- muschelbefall an den hölzernen Gründungspfählen festgestellt, so dass der Verbin- dungskanal durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Dr. Binnewies aus Hamburg als einsturzgefährdet eingestuft wurde. • Für die Durchführung von akuten Sicherungsmaßnahmen wurden im Rahmen eines Senatsbeschlusses vom 11.03.2025 Mittel in Höhe von 320.000 € zur Verfügung ge- stellt. Hierfür wurden horizontale Stahlstützen in den Kanal eingebaut, um kurzfristig die Stabilität des Tragwerks zu erhöhen. In der Folge ist der Verbindungskanal zu Wasser nicht mehr passierbar. Dies führte dazu, dass der Bereich des Alten Hafens wäh- rend der Sail 2025 nicht als Schiffsliege- platz zur Verfügung stand. Infolgedessen
8 gibt es für die Museumsschiffe und das U-Boot Wilhelm Bauer keine Möglichkeit zu den Erhaltungs- und Wartungsdocks zwecks Havarieprävention zu gelangen. • Bereits Ende 2025 wurden die Planungen der Lph. 3 (EW-Bau) mit der Ermittlung einer Gesamtkostensumme i. H. v. 32.500.000 Euro abgeschlossen und bei der zu- ständigen Stelle der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) eingereicht. • Im Dezember 2025 hat der Magistrat Bremerhaven aufgrund der Eilbedürftigkeit der Maßnahme und auf Basis der Ergebnisse der Lph. 3 für die weiterführende Planung Mittel i. H. v. 2,6 Mio. Euro bereitgestellt (Finanzierung aus dem LuKIFG-Budget der Stadtgemeinde Bremerhaven) sowie, in Absprache mit der SWHT, eine Ausnahme- genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlassen. • Anfang März 2026 hat der Magistrat Bremerhaven, unter Beteiligung eines Fachan- waltes für Vergaberecht eine europaweite Au