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title: "Bremer Senat, verantwortlich für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Sanierung Verbindungskanal Alter/Neuer Hafen in Bremerhaven; Gefahr in Verzug abgewendet"
sdDatePublished: "2026-08-19T15:14:00Z"
source: "https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20260818_top_17_Verbindungskanal_Alter_Neuer_Hafen_Bremerhaven.pdf"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "waterway and maritime transport"
    identifier: "medtop:20000343"
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  - name: "public finance"
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locations:
  - "Bremen (Stadt)"
  - "Bremen (Bundesland)"
  - "Bremerhaven"
  - "Germany"
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Bremer Senat, verantwortlich für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Sanierung Verbindungskanal Alter/Neuer Hafen in Bremerhaven; Gefahr in Verzug abgewendet

In der Senatssitzung am 18. August 2026 beschlossene Fassung
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen
und Transformation
14.08.2026
Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 18.08.2026
Verbindungskanal Alter / Neuer Hafen Bremerhaven
Finanzierung aus Mitteln des LuKIFG
A. Problem
Gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 1 GG überlässt der Bund den Ländern einen Betrag
von insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutra-
lität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in deren Infrastruktur. Die Freie Hansestadt
Bremen erhält davon wie im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz
(LuKIFG) festgelegt einen Betrag in Höhe von insgesamt 940,85 Mio. Euro. Mit diesen
Mitteln sollen bestehende Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur abgebaut
werden, die in die Aufgabenzuständigkeit des Landes Bremen sowie seiner beiden
Stadtgemeinden fallen.

Im Rahmen des Investitionssofortprogramms haben der Bremer Senat bzw. die Bremi-
sche Bürgerschaft die Finanzierung von 141 Maßnahmen des Landes sowie der Stadt-
gemeinde Bremen mit einem Volumen von 336 Mio. Euro aus dem bremischen LuKIFG-
Budget beschlossen. Zudem wurden der Stadtgemeinde Bremerhaven aus dieser „ers-
ten Tranche“ der LuKIFG-Mittelverwendung pauschal 46,2 Mio. Euro zur Verfügung ge-
stellt. Darüber hinaus wurde bereits eine Finanzierungsbeteiligung aus LuKIFG-Mitteln
für den Neubau des Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung (ZMT) i.H.v. 10 Mio.
Euro als bremische LuKIFG-Maßnahme (zukünftig Nr. T2-001) beschlossen (siehe Be-
schluss des HaFA vom 5. Dezember 2025). Im Rahmen der damaligen Senatsbefas-
sung wurde bezogen auf die verbliebenen bremischen LuKIFG-Mittel beschlossen, dass
hierzu sowie bezüglich die weiteren daraus zu finanzierenden Investitionsmaßnahmen,
die mittel- und langfristiger Natur sind, der Senat in 2026 entscheiden wird. Der Prozess
hierzu dauert aktuell noch an.
Vor dem Hintergrund der zeitlichen Dringlichkeit der Sanierungsbedarfe beim Verbin-
dungskanal Alter/Neuer Hafen in Bremerhaven und der damit verbundenen umgehen-

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den Handlungsnotwendigkeit (siehe nachfolgende Erörterungen) ist es erforderlich, be-
zogen auf diese Einzelmaßnahme die Beschlussfassung zur Finanzierung aus den ver-
bliebenen LuKIFG-Mitteln zeitlich vorzuziehen, um "Gefahr in Verzug" abzuwenden. Mit
der vorliegenden Senatsvorlage soll daher vorzeitig und einzelfallbezogen ein Be-
schluss zur Finanzierung aus den noch verfügbaren bremischen LuKIFG-Mitteln für die
Maßnahme „Sanierung Verbindungskanal Alter/Neuer Hafen“ (Maßnahme-Nr. T2-002)
herbeigeführt werden.
Überdies bittet der Senat, die für die Genehmigung der Maßnahme zuständigen Res-
sorts und nachgeordneten Behörden die vorhandenen Ermessenspielräume soweit wie
möglich zu nutzen, um eine schnelle Genehmigung und Realisierung der Maßnahme zu
gewährleisten.
Der maßnahmenbezogene Senatsbeschluss ist für die Aktivierung und Inanspruch-
nahme der LuKIFG-Mittel notwendig und gilt als Bewilligung im Sinne des LuKIFG.

A.1
Tourismusareal Havenwelten
Das Areal des Alten/ Neuen Hafen in Bremerhaven wurde seit dem Jahr 2000 zu dem
Tourismusareal Havenwelten entwickelt. Neben bereits bestehenden Attraktionen wie
dem Deutschen Schifffahrtsmuseum (DSM) und dem Zoo am Meer Bremerhaven wur-
den das Klimahaus und das Deutsche Auswandererhaus mit drei Bauabschnitten und
eine Marina errichtet sowie die Infrastruktur des Areals insgesamt saniert und aufge-
wertet (Kajen, Promenaden, Sportbootschleuse). Seit Eröffnung wurden rd. 260 Mio.
Euro öffentliche Mittel in diesem Bereich investiert. Allein das Klimahaus verzeichnet
durchschnittlich 450.000 Besucher pro Jahr. Mit Beschluss des Senats vom 25.11.2025
bzw. des Haushalts- und Finanzausschusses vom 5.12.2025 soll der sogenannte
„Scharoun-Bau“ als zentrales Gebäude des Deutschen Schifffahrtsmuseums saniert
und ebenfalls teils über LuKIFG-Mittel des Landes Bremen finanziert werden.
Um diesen Standard zu halten und/oder weiter auszubauen ist das Areal immer wieder
weiterzuentwickeln und an den Zeitgeist anzupassen. Bestandteil der weiteren Gesamt-
planungen der Havenwelten sind unter anderem Planungen zur Überarbeitung der Frei-
anlagen und der Außenexponate des DSM und erste Ideen und Überlegungen für die
Errichtung eines „Biodome“ als Erweiterung des Zoos am Meer. Auch das Klimahaus
wird weiterhin regelmäßige Reattraktivierungsmaßnahmen durchführen.

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Die vorhandene Infrastruktur rund um die Becken des Alten und Neuen Hafen wird für
regelmäßige Großveranstaltungen (Maritime Tage, Sail Bremerhaven) genutzt. Die
Kaje der Seebäderkaje kann für tidenunabhängige Schiffe Richtung Nordsee oder we-
serabwärts (Flusskreuzfahrten) genutzt werden.
Seit 2023 werden die Planungen für ein niedrigschwelliges touristisches Angebot im
Bereich des Alten Hafens durchgeführt. Konkret soll hier eine Wassertreppe südlich des
Verbindungskanals sowie eine Pontonbrücke zur fußläufigen Querung des Hafenbe-
ckens errichtet werden. Weiter wird aktuell ein Bootsverleih eingerichtet und eine Bade-
möglichkeit im Alten Hafen geplant.
Der Verbindungskanal zwischen dem alten und neuen Hafen(becken) und seine zwei
ihn überführenden Klappbrücken stellen das zentrale Verkehrselement für den
PkW/LkW-Verkehr dar. Er dient sowohl der Versorgung der touristischen Einrichtungen
(Sail City, Klimahaus, Zoo am Meer) als auch der An- und Abreise der Besucher:innen
selber dar. Neben seiner Verkehrsfunktion von 1927 stellt der Verbindungskanal mit den
bauzeitlichen Klappbrücken (System Scherzer), der original erhaltenen Antriebstechnik
und den Betriebsgebäuden im Stil des norddeutschen Backsteinexpressionismus ein
Beispiel der Kombination von Baukunst und Ingenieurskunst des frühen 20. Jahrhun-
derts dar. Es gibt seit längerem Überlegungen dieses Baudenkmal im Rahmen von Füh-
rungen und einer kleinen Ausstellung für ein interessiertes Publikum zugänglich zu ma-
chen. Mit relativ geringem Aufwand könnte ein zusätzlicher touristischer Point of Infor-
mation (POI) geschaffen werden, der sich ganz besonders an Technikinteressierte Be-
sucher:innen richtet und damit zusätzliche Besuchsanlässe generiert.

A.2
Verbindungskanal
Mit der Gründung der Stadt Bremerhaven wurde 1827 auch mit dem Bau des ersten,
später als „Alter Hafen“ bezeichneten, Hafenbeckens und der dazugehörenden Dock-
schleuse zur Geeste begonnen, die 1830 in Betrieb genommen wurden. Trotz diverser
Erweiterungen war nach wenigen Jahren die Kapazitätsgrenze des Hafenbeckens er-
reicht, so dass bereits 1847 mit dem Bau des zweiten Hafenbeckens begonnen wurde,
das später den Namen „Neuer Hafen“ erhielt. Dieses, bis 1852 fertiggestellte Hafenbe-
cken, hatte wasserseitig keine Verbindung zum Alten Hafen, sondern wurde über eine
eigene Dockschleuse erschlossen, die an der Stelle der heutigen Sportbootschleuse
lag.

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Stadtplan 1926 (Ausschnitt ohne Maßstab)

In den Jahren 1926 und 1927 wurden zwischen dem Alten und dem Neuen Hafen ein
ca. 50 m langer und ca. 12,5 m breiter Verbindungskanal, zwei über den Kanal führende
stählerne Klappbrücken sowie vier Maschinenhäuser (zur Bedienung der Klappbrücken)
geschaffen.

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Der Zugang des Alten Hafens über die Geeste wurde geschlossen. Heute befinden sich
auf dieser Fläche der Richtfunkturm des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Der Kanal ver-
bindet nun seit rd. 100 Jahren die Hafenbecken des Alten- und Neuens Hafen und stellt
die einzige wasserseitige Verbindung zum Alten Hafen (Museumshafen) dar. Eine der
beiden Klappbrücken ist für den PKW-Verkehr freigegeben und stellt die verkehrlich
einzige Erschließung für das Klimahaus, Einkaufszentrum und den Zoo am Meer sicher.
Die Kajen des Verbindungskanals sowie die Maschinenhäuser sind mit Holzpfählen tief-
gegründet. Die Holzpfähle stehen in einer Breite von sieben bzw. neun Metern in was-
sergefüllten Hohlräumen unterhalb der Kajen. An West- und Ostkaje wurden jeweils
durchgängige Stahlbetonplatten zur Aufnahme sämtlicher benötigter Bauwerke ange-
legt. Die Stahlbetonplatten wurden auf einem engmaschigen Gitterrost auf Holzpfählen
aufbetoniert.

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Der Verbindungskanal und die Brückenbauwerke blieben von Kriegsbeschädigungen
verschont. Bedingt durch den 1935 eingeleiteten Strukturwandel wurde der Verbin-
dungskanal in den folgenden Jahrzehnten nur noch selten für Schiffsbewegungen ge-
nutzt, was zum einen den Verschleiß der technischen Anlagen geringhielt zum anderen
vermutlich davor bewahrte, dass die Anlage im Verlauf der Jahre ersetzt wurde. Im Jahr
1992 wurde das Ensemble, bestehend aus dem Verbindungskanal, zwei Stahlbaubrü-
cken und zwei Brückenhäusern pro Brücke unter Denkmalschutz gestellt.
Mit der Entwicklung des Areals Alter/Neuer Hafen zu den Havenwelten wurde 1999 die
Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft Alter/Neuer Hafen mbH (BEAN) gegründet, in
deren Besitz sich das Areal und damit auch der Verbindungskanal seitdem befindet.

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A.3
Sanierungsbedürftigkeit
des
Verbindungskanals
sowie
bisherige
Maßnahmen und Beschlüsse

Der Zustand des Verbindungskanals wurde erstmals im Jahr 2016 von der bremenports
GmbH & Co. KG (bp) als sanierungsbedürftig eingestuft. Im Dezember 2020 wurden im
Rahmen einer GRW-Finanzierung die Mittel für die Planungen der Leistungsphase (Lph.)
1-3 in Höhe von 490.000 Euro bereitgestellt. Durch die allgemeinen Engpässe während
und nach der Coronapandemie verzögerten sich die Planungen jedoch stark. Das fest-
gestellte Schadbild setzt sich wie folgt zusammen:
•
Durch die, nach heutigen Maßstäben unzulängliche Horizontalaussteifung, haben
sich die Kajenmauern um ca. 10 cm verschoben, d. h. der Verbindungskanal ist
10 cm enger geworden. Die Horizontalaussteifung ist nach heutigem Standard her-
zustellen.
•
Die letzte Erneuerung des Korrosionsschutzes der Stahlbauteile fand im Jahr 2002
statt. Entsprechende Korrosionsschäden wurden festgestellt. Der Korrosionsschutz
ist zu erneuern.
•
Aufgrund des Alters und der Nutzung sind Mauerwerksausbrüche, abgeschrammte
Abdecksteine, Anfahrschäden und Verwitterungen festzustellen, die saniert werden
müssen.
•
Darüber hinaus wurde Ende 2024 bei Routineuntersuchungen ein erheblicher Bohr-
muschelbefall an den hölzernen Gründungspfählen festgestellt, so dass der Verbin-
dungskanal durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Dr. Binnewies aus
Hamburg als einsturzgefährdet eingestuft wurde.
•
Für die Durchführung von akuten Sicherungsmaßnahmen wurden im Rahmen eines
Senatsbeschlusses vom 11.03.2025 Mittel
in Höhe von 320.000 € zur Verfügung ge-
stellt.
Hierfür wurden horizontale Stahlstützen in
den Kanal eingebaut, um kurzfristig die
Stabilität des Tragwerks zu erhöhen. In der
Folge ist der Verbindungskanal zu Wasser
nicht mehr passierbar. Dies führte dazu,
dass der Bereich des Alten Hafens wäh-
rend der Sail 2025 nicht als Schiffsliege-
platz zur Verfügung stand. Infolgedessen

8
gibt es für die Museumsschiffe und das U-Boot Wilhelm Bauer keine Möglichkeit zu
den Erhaltungs- und Wartungsdocks zwecks Havarieprävention zu gelangen.
•
Bereits Ende 2025 wurden die Planungen der Lph. 3 (EW-Bau) mit der Ermittlung
einer Gesamtkostensumme i. H. v. 32.500.000 Euro abgeschlossen und bei der zu-
ständigen Stelle der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung bei der Senatorin für
Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) eingereicht.
•
Im Dezember 2025 hat der Magistrat Bremerhaven aufgrund der Eilbedürftigkeit der
Maßnahme und auf Basis der Ergebnisse der Lph. 3 für die weiterführende Planung
Mittel i. H. v. 2,6 Mio. Euro bereitgestellt (Finanzierung aus dem LuKIFG-Budget der
Stadtgemeinde Bremerhaven) sowie, in Absprache mit der SWHT, eine Ausnahme-
genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlassen.
•
Anfang März 2026 hat der Magistrat Bremerhaven, unter Beteiligung eines Fachan-
waltes für Vergaberecht eine europaweite Au