Stadtrat Magdeburg beschließt Finanzierung des grundhaften Ausbaus Magdeburger Ring zwischen Damaschkeplatz und Ring 2 NSV; 1,7 Mio EUR in 2027–2028

Beschlussvorlage

Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin –

Drucksache DS0318/26

Öffentlichkeitsstatus öffentlich

Datum 27.07.2026 Dezernat: VI FB 68

Beratungsfolge Sitzung Tag Behandlung Zuständigkeit Die Oberbürgermeisterin 18.08.2026 nicht öffentlich Genehmigung OB Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr 17.09.2026 öffentlich Beratung Finanz- und Grundstücksausschuss 30.09.2026 öffentlich Beratung Stadtrat 05.11.2026 öffentlich Beschlussfassung

Beteiligungen FB 02 Beteiligung des Ja

Nein RPA

x KFP

x

BFP

x

Klimarelevanz

x

Kurztitel

Finanzierung der Baumaßnahme Magdeburger Ring zwischen den Brücken Damaschkeplatz und Anschluss Ausbau 2. Nord-Süd-Verbindung MVB

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die wirtschaftliche Beteiligung der Stadt an dem grundhaften Ausbau Magdeburger Ring zwischen Damaschkeplatz und Ring 2. NSV im Zuge des Neubaus Ringbrücke am Damaschkeplatz.

  2. Mit der investiven Haushaltsplanung 2027 ff. werden dafür Mittel in Höhe von 1.000.000,00. Euro in das Haushaltsjahr 2027 und 700.000 EUR für das Haushaltsjahr 2028 eingestellt.

  3. Beschlossen wird zulasten des Haushaltsjahres 2028 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von: 700.000 EUR

2 Finanzielle Auswirkungen

Organisationseinheit 6168 Pflichtaufgabe x ja

nein

Produkt Nr. Haushaltskonsolidierungsmaßnahme 54111001

ja, Nr. x

nein Maßnahmebeginn/Jahr Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt 2027 JA

NEIN

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt Budget/Deckungskreis: TH 6/TB6168/DKAFA

I. Aufwand (inkl. Afa) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf

Summe:

Ib. Aufwand - Folgekosten Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf

Folgekosten gelten als veranschlagt, da die Infrastruktur bereits existiert II. Ertrag (inkl. Sopo Auflösung) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf

Summe:

B. Investitionsplanung Investitionsnummer:

Investitionsgruppe:

I. Zugänge zum Anlagevermögen (Auszahlungen - gesamt) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf

Summe:

3

II. Zuwendungen Investitionen (Einzahlungen - Fördermittel und Drittmittel) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf

Summe:

III. Eigenanteil / Saldo Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf

Summe:

IV. Verpflichtungsermächtigungen (VE) Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto davon veranschlagt Bedarf gesamt:

20…

für

20…

20…

20…

Summe:

V. Erheblichkeitsgrenze (DS0178/09) Gesamtwert bis 60 Tsd. € (Sammelposten)

500 Tsd. € (Einzelveranschlagung)

Anlage Grundsatzbeschluss Nr.

x Anlage Kostenberechnung

1,5 Mio. € (erhebliche finanzielle Bedeutung)

Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich

x Anlage Folgekostenberechnung

C. Anlagevermögen Anlagennummer: *

Anlage neu Buchwert in €:

x JA Datum Inbetriebnahme:

*Altanlagen können derzeit nicht ermittelt werden.

Auswirkungen auf das Anlagevermögen Jahr Euro Kostenstelle Sachkonto bitte ankreuzen Zugang Abgang

*aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Abbildung des kompletten Anlagenzugangs im Jahr der voraussichtlichen Fertigstellung

4 Erläuterungen zum Finanzierungblatt

Investitionskosten:

EUR Nutzungsdauer:

30 Jahre

La. Aufwand

EUR / 30 Jahre

= EUR / Jahr

Folgekosten:

Unterhaltungskosten

x EUR/ m²

= EUR/Jahr

Betriebskosten

x EUR/ m²

= 6.930,00 EUR/Jahr

davon anteilig: Beleuchtung

1/3

= EUR/Jahr Straßenreinigung

1/3

= EUR/Jahr Straßenentwässerung 1/3

= 2.310,00 EUR/Jahr

Federführender Fachbereich 68 Sachbearbeiter

Sandra Veith 540 3713 Unterschrift FBL

Thorsten Gebhardt

Verantwortlicher Beigeordneter VI Unterschrift Jörg Rehbaum

Termin für die Beschlusskontrolle 05.11.2026

5 Begründung

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich inklusive aller Nebengewerke auf gerundet 1.700.000,00 EUR brutto und werden vollständig über städtische Haushaltsmittel finanziert. Die Mittelbereitstellung teilt sich bedarfsgerecht auf zwei Jahre auf, wobei für das Jahr 2027 eine geplante Auszahlung von 1.000.000,00 EUR und für das Folgejahr 2028 die Jahressumme von 700.000,00 EUR in die Planung einzustellen ist. Um die Gesamtmaßnahme als einheitliches Paket an die ausführende Baufirma vergeben und den Gesamtzielpreis bereits bei Erstbeauftragung vertraglich binden zu können, wird im Haushaltsplan 2027 zwingend eine Verpflichtungsermächtigung über 700.000,00 EUR zu Lasten des Jahres 2028 ausgebracht.

Die Landeshauptstadt Magdeburg plant den zirka 170 Meter langen grundhaften Ausbau des Magdeburger Rings als Lückenschluss zwischen dem Anschluss der Brücken Damaschkeplatz und dem Anschluss an den Neubau im Zuge der 2. Nord-Süd-Verbindung der Magdeburger Verkehrsbetriebe. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung massiver Fahrbahnschäden wie Risse, Spurrinnen, Sackungen und Ausbrüche, da die reguläre Nutzungsdauer der Substanz vollständig erreicht ist. Zur Schonung des Verkehrsflusses wird das Vorhaben ohne privaten Grunderwerb baulich und zeitlich in zwei Abschnitte unterteilt, sodass im Jahr 2027 die Richtungsfahrbahn West und im Jahr 2028 die Richtungsfahrbahn Ost erneuert wird.

Die Straßenbauleistungen werden mit dem Brückenbauvorhaben und Bundesstraße als Gemeinschaftsmaßnahme des Fachdienstes 68.2 (Straßenbau) zusammen mit den Fachdienstes 68.7 (Großprojekte) durchgeführt, wobei ein tragfähiger Baugrund als vorhanden vorausgesetzt wird. Der Finanzbedarf basiert auf aktuellen Tiefbaukosten und umfasst den Asphaltaufbruch durch Fräsen bis 35 Zentimeter Tiefe, das Auskoffern auf minus 80 Zentimeter sowie den schichtweisen Einbau von Stabilisierungs-, Frostschutz-, Trag-, Binder- und Deckschichten inklusive anschließender Abstumpfung. Die Neu-Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen zur passiven Verkehrssicherheit sowie das Herstellen der Fahrbahnmarkierungen sind ebenfalls vollständig in den Kosten einkalkuliert.

Die realen Gesamtkosten belaufen sich laut aktueller Kostenberechnung auf 1.665.041 EUR brutto, wovon für den Bauabschnitt West in 2027 ein Betrag von 989.804 EUR brutto (831.768 EUR netto plus 158.036 EUR MwSt.) inklusive 10.000 EUR Verkehrssicherung und 5 % Baustelleneinrichtung anfällt. Für den Bauabschnitt Ost in 2028 sinkt der Bedarf durch die Nutzung von Baustellensynergien und kleinerer Bestandflächen auf 675.237 EUR brutto (567.426 EUR netto plus 107.811 EUR MwSt.), worin 5.000 EUR Verkehrssicherung und 2 % Baustelleneinrichtung enthalten sind. Für die Haushaltsanmeldung wird ein gerundeter Gesamtbetrag von 1.700.000 EUR angesetzt, welcher im Haushaltsjahr 2027 über eine geplante Auszahlung von 1.000.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 700.000 EUR für das Folgejahr 2028 benötigt wird.

Leistungsbereich / Kostenart Netto (EUR) MwSt. 19 % (EUR) Brutto (EUR) Bauabschnitt West (Haushaltsjahr 2027) (inkl. 10.000 € Verkehrssicherung und 5 % BE) 831.768 158.036 989.804 Bauabschnitt Ost (Haushaltsjahr 2028) (inkl. 5.000 € Verkehrssicherung und 2 % BE) 567.426 107.811 675.237 Rechnerische Gesamtkosten der Maßnahme 1.399.194 265.847 1.665.041 Gesamtkosten für Haushaltsanmeldung (gerundet)

1.700.000 Geplante Auszahlung im Haushaltsjahr 2027

  • 1.000.000 Erforderliche Verpflichtungsermächtigung (VE

= 700.000

6

Die Umsetzung duldet aufgrund der engen Koppelung an den Brückenneubau keinen zeitlichen Aufschub, da die Straßenerneuerung zwingend im Sperrschatten der halbseitigen Vollsperrungen für die Brückenbauwerke West in 2027 und Ost in 2028 erfolgen muss. Eine Verschiebung würde nach Fertigstellung der Brücken erneute, unzumutbare Vollsperrungen des Magdeburger Rings erfordern und Haushaltsrisiken durchsteigende Baupreise nach sich ziehen. Durch die gemeinsame Abwicklung werden erhebliche administrative und bauliche Synergien bei der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrssicherung genutzt. Der städtische Eigenanteil wird vollständig über die regulären Haushaltsansätze und eine Verpflichtungsermächtigung dargestellt.

Anlagen: DS0318/26 Anlage 1 – Kostenberechnung DS0318/26 Anlage 2 – Lageplan