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title: "Stadtrat Magdeburg beschließt Finanzierung des grundhaften Ausbaus Magdeburger Ring zwischen Damaschkeplatz und Ring 2 NSV; 1,7 Mio EUR in 2027–2028"
sdDatePublished: "2026-08-19T13:37:00Z"
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  - "Magdeburg"
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Stadtrat Magdeburg beschließt Finanzierung des grundhaften Ausbaus Magdeburger Ring zwischen Damaschkeplatz und Ring 2 NSV; 1,7 Mio EUR in 2027–2028

Beschlussvorlage

Landeshauptstadt Magdeburg
– Die Oberbürgermeisterin –

Drucksache
DS0318/26

Öffentlichkeitsstatus
öffentlich

Datum
27.07.2026
Dezernat: VI
FB 68

Beratungsfolge
Sitzung
Tag
Behandlung
Zuständigkeit
Die Oberbürgermeisterin
18.08.2026
nicht öffentlich
Genehmigung OB
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr 17.09.2026
öffentlich
Beratung
Finanz- und Grundstücksausschuss
30.09.2026
öffentlich
Beratung
Stadtrat
05.11.2026
öffentlich
Beschlussfassung

Beteiligungen
FB 02
Beteiligung des
Ja

Nein
RPA

x
KFP

x

BFP

x

Klimarelevanz

x

Kurztitel

Finanzierung der Baumaßnahme Magdeburger Ring zwischen den Brücken Damaschkeplatz und
Anschluss Ausbau 2. Nord-Süd-Verbindung MVB

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1. Die wirtschaftliche Beteiligung der Stadt an dem grundhaften Ausbau Magdeburger Ring
zwischen Damaschkeplatz und Ring 2. NSV im Zuge des Neubaus Ringbrücke am
Damaschkeplatz.

2. Mit der investiven Haushaltsplanung 2027 ff. werden dafür Mittel in Höhe von 1.000.000,00.
Euro in das Haushaltsjahr 2027 und 700.000 EUR für das Haushaltsjahr 2028 eingestellt.

3. Beschlossen wird zulasten des Haushaltsjahres 2028 eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von: 700.000 EUR

2
Finanzielle Auswirkungen

Organisationseinheit
6168
Pflichtaufgabe
x
ja

nein

Produkt Nr.
Haushaltskonsolidierungsmaßnahme
 54111001

ja, Nr.
x

nein
Maßnahmebeginn/Jahr
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
2027
JA

NEIN

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
Budget/Deckungskreis:
 TH 6/TB6168/DKAFA

I. Aufwand (inkl. Afa)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf

Summe:

Ib. Aufwand - Folgekosten
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf

 Folgekosten gelten als veranschlagt, da die Infrastruktur bereits existiert
II. Ertrag (inkl. Sopo Auflösung)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf

Summe:

B. Investitionsplanung
Investitionsnummer:

Investitionsgruppe:

I. Zugänge zum Anlagevermögen (Auszahlungen - gesamt)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf

Summe:

3

II. Zuwendungen Investitionen (Einzahlungen - Fördermittel und Drittmittel)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf

Summe:

III. Eigenanteil / Saldo
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf

Summe:

IV. Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
davon
veranschlagt
Bedarf
gesamt:

20...

für

20...

20...

20...

Summe:

V. Erheblichkeitsgrenze (DS0178/09) Gesamtwert
 bis 60 Tsd. € (Sammelposten)
 > 500 Tsd. € (Einzelveranschlagung)

Anlage Grundsatzbeschluss Nr.

x Anlage Kostenberechnung
 > 1,5 Mio. € (erhebliche finanzielle Bedeutung)

Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich

x Anlage Folgekostenberechnung

C. Anlagevermögen
Anlagennummer:
 *

 Anlage neu
Buchwert in €:

x
JA
Datum Inbetriebnahme:

*Altanlagen können derzeit nicht ermittelt werden.

Auswirkungen auf das Anlagevermögen
Jahr
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
bitte ankreuzen
Zugang
Abgang

*aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Abbildung des kompletten Anlagenzugangs im Jahr der voraussichtlichen
Fertigstellung

4
Erläuterungen zum Finanzierungblatt

Investitionskosten:

EUR
Nutzungsdauer:

30 Jahre

La. Aufwand

EUR
/
30 Jahre

=
EUR / Jahr

Folgekosten:

Unterhaltungskosten

m²

x
EUR/ m²

=
EUR/Jahr

Betriebskosten

m²

x
EUR/ m²

=
6.930,00 EUR/Jahr

davon anteilig:
Beleuchtung

1/3

=
EUR/Jahr
Straßenreinigung

1/3

=
EUR/Jahr
Straßenentwässerung
1/3

=
2.310,00 EUR/Jahr

Federführender
Fachbereich 68
Sachbearbeiter

Sandra Veith
540 3713
Unterschrift FBL

Thorsten Gebhardt

Verantwortlicher
Beigeordneter VI
Unterschrift Jörg Rehbaum

Termin für die Beschlusskontrolle 05.11.2026

5
Begründung

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich inklusive aller Nebengewerke auf
gerundet 1.700.000,00 EUR brutto und werden vollständig über städtische Haushaltsmittel
finanziert. Die Mittelbereitstellung teilt sich bedarfsgerecht auf zwei Jahre auf, wobei für das Jahr
2027 eine geplante Auszahlung von 1.000.000,00 EUR und für das Folgejahr 2028 die
Jahressumme von 700.000,00 EUR in die Planung einzustellen ist. Um die Gesamtmaßnahme
als einheitliches Paket an die ausführende Baufirma vergeben und den Gesamtzielpreis bereits bei
Erstbeauftragung vertraglich binden zu können, wird im Haushaltsplan 2027 zwingend eine
Verpflichtungsermächtigung über 700.000,00 EUR zu Lasten des Jahres 2028 ausgebracht.

Die Landeshauptstadt Magdeburg plant den zirka 170 Meter langen grundhaften Ausbau des
Magdeburger Rings als Lückenschluss zwischen dem Anschluss der Brücken Damaschkeplatz
und dem Anschluss an den Neubau im Zuge der 2. Nord-Süd-Verbindung der Magdeburger
Verkehrsbetriebe. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung massiver Fahrbahnschäden wie Risse,
Spurrinnen, Sackungen und Ausbrüche, da die reguläre Nutzungsdauer der Substanz vollständig
erreicht ist. Zur Schonung des Verkehrsflusses wird das Vorhaben ohne privaten Grunderwerb
baulich und zeitlich in zwei Abschnitte unterteilt, sodass im Jahr 2027 die Richtungsfahrbahn West
und im Jahr 2028 die Richtungsfahrbahn Ost erneuert wird.

Die Straßenbauleistungen werden mit dem Brückenbauvorhaben und Bundesstraße als
Gemeinschaftsmaßnahme des Fachdienstes 68.2 (Straßenbau) zusammen mit den Fachdienstes
68.7 (Großprojekte) durchgeführt, wobei ein tragfähiger Baugrund als vorhanden vorausgesetzt
wird. Der Finanzbedarf basiert auf aktuellen Tiefbaukosten und umfasst den Asphaltaufbruch
durch Fräsen bis 35 Zentimeter Tiefe, das Auskoffern auf minus 80 Zentimeter sowie den
schichtweisen Einbau von Stabilisierungs-, Frostschutz-, Trag-, Binder- und Deckschichten
inklusive anschließender Abstumpfung. Die Neu-Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen zur
passiven Verkehrssicherheit sowie das Herstellen der Fahrbahnmarkierungen sind ebenfalls
vollständig in den Kosten einkalkuliert.

Die realen Gesamtkosten belaufen sich laut aktueller Kostenberechnung auf 1.665.041 EUR
brutto, wovon für den Bauabschnitt West in 2027 ein Betrag von 989.804 EUR brutto (831.768
EUR netto plus 158.036 EUR MwSt.) inklusive 10.000 EUR Verkehrssicherung und 5 %
Baustelleneinrichtung anfällt. Für den Bauabschnitt Ost in 2028 sinkt der Bedarf durch die Nutzung
von Baustellensynergien und kleinerer Bestandflächen auf 675.237 EUR brutto (567.426 EUR
netto plus 107.811 EUR MwSt.), worin 5.000 EUR Verkehrssicherung und 2 %
Baustelleneinrichtung enthalten sind. Für die Haushaltsanmeldung wird ein gerundeter
Gesamtbetrag von 1.700.000 EUR angesetzt, welcher im Haushaltsjahr 2027 über eine geplante
Auszahlung von 1.000.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 700.000 EUR für das
Folgejahr 2028 benötigt wird.

Leistungsbereich / Kostenart
Netto
(EUR)
MwSt. 19 %
(EUR)
Brutto
(EUR)
Bauabschnitt West (Haushaltsjahr 2027)
(inkl. 10.000 € Verkehrssicherung und 5 % BE)
831.768
158.036
989.804
Bauabschnitt Ost (Haushaltsjahr 2028)
(inkl. 5.000 € Verkehrssicherung und 2 % BE)
567.426
107.811
675.237
Rechnerische Gesamtkosten der Maßnahme
1.399.194
265.847
1.665.041
Gesamtkosten für Haushaltsanmeldung (gerundet)

1.700.000
Geplante Auszahlung im Haushaltsjahr 2027

- 1.000.000
Erforderliche Verpflichtungsermächtigung (VE
2028)

= 700.000

6

Die Umsetzung duldet aufgrund der engen Koppelung an den Brückenneubau keinen zeitlichen
Aufschub, da die Straßenerneuerung zwingend im Sperrschatten der halbseitigen Vollsperrungen
für die Brückenbauwerke West in 2027 und Ost in 2028 erfolgen muss. Eine Verschiebung würde
nach Fertigstellung der Brücken erneute, unzumutbare Vollsperrungen des Magdeburger Rings
erfordern und Haushaltsrisiken durchsteigende Baupreise nach sich ziehen. Durch die
gemeinsame Abwicklung werden erhebliche administrative und bauliche Synergien bei der
Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrssicherung genutzt. Der städtische Eigenanteil wird
vollständig über die regulären Haushaltsansätze und eine Verpflichtungsermächtigung dargestellt.

Anlagen:
DS0318/26 Anlage 1 – Kostenberechnung
DS0318/26 Anlage 2 – Lageplan