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title: "Stephan Papenbreer stellt Fragen zur Beflaggung am Alten Rathaus Magdeburg; Oberbürgermeisterin entscheidet über Beflaggung"
sdDatePublished: "2026-08-19T13:37:00Z"
source: "https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=749648\u0026type=do"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Bernburg"
  - "Magdeburg"
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Stephan Papenbreer stellt Fragen zur Beflaggung am Alten Rathaus Magdeburg; Oberbürgermeisterin entscheidet über Beflaggung

Anfrage
Datum
Nummer
öffentlich
18.08.2026
F0249/26
Absender

Fraktion Tierschutzpartei - Stadtrat Stephan Papenbreer

Adressat

Oberbürgermeisterin
Frau Simone Borris

Gremium
Sitzungstermin
Stadtrat
27.08.2026

Kurztitel

Beflaggung am Alten Rathaus

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Stadt Magdeburg orientiert sich bisher bei der Beflaggung am Alten Rathaus an der
Beflaggungsregelung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese schreibt das Hissen von Flaggen primär
für fest definierte Tage vor (z. B. Tag der Arbeit, Tag der Deutschen Einheit, Jahrestag des 17.
Juni usw.).1 In der Stellungnahme S0394/25 der Stadtverwaltung heißt es dazu: „Entsprechend der
Beflaggungsordnung LSA wird bei gegebenen Anlässen nur am Alten Rathaus, die vom Land
Sachsen-Anhalt jeweils verfügte Beflaggung angebracht.“

Im Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt ist aber auch festgelegt, dass Dienstgebäude der
obersten Landesbehörden und des Landtages dauerhaft, also täglich von 0 Uhr bis 24 Uhr, beflaggt
werden können. Im Falle der Stadt Magdeburg liegt die Hoheit der Entscheidung über die
Beflaggung am Alten Rathaus bei der Oberbürgermeisterin. Wie man der Presse Anfang des
Jahres entnehmen konnte, kippte der Stadtrat in Bernburg aus diesem Grund sogar jüngst einen
Beschluss, wonach Flaggen vor öffentlichen Gebäuden gehisst werden sollten, weil er rechtswidrig
war und in die Entscheidungsgewalt des Oberbürgermeisters fiel.2

Flaggen haben nicht nur politische, sondern vor allem auch identitätsstiftende Gründe. So
repräsentieren Stadtflaggen z. B. die lokale Verbundenheit sowie die Eigenständigkeit einer
Kommune und Landesflaggen die des jeweiligen Bundeslandes und dessen föderale Identität.

Mir ergeben sich diesbezüglich daher nun folgende Fragen:

1. Aus welchem Grund folgt die Stadt Magdeburg am Alten Rathaus bisher nicht Punkt 2 des
Runderlasses, der besagt, dass Dienstgebäude dauerhaft, also täglich von 0 Uhr bis 24 Uhr,
beflaggt werden können?

2. Wie steht die Stadt Magdeburg grundsätzlich zu einer dauerhaften Beflaggung der
Fahnenmasten am Alten Rathaus? Falls diese abgelehnt wird, aus welchen Gründen?

3. Wie steht die Stadt Magdeburg zu einer dauerhaften Beflaggung folgender Flaggen?

1 ST - Runderlass über die Beflaggung der Dienstgebäude
2 Keine Deutschlandflaggen vor öffentlichen Gebäuden: Stadtrat Bernburg kippt Beschluss | mdr.de

2
a) Stadtflagge
b) Landesflagge
c) Bundesflagge
d) Deutschlandflagge
e) Europaflagge

Ich bitte Sie, um eine kurze mündliche und eine ausführliche schriftliche Antwort.

Stephan Papenbreer
Stadtrat