Stadtverwaltung Magdeburg fehlende Stellungnahmen zu Stadtratsanfragen Magdeburg; Kennzeichnung Fahrradstraße Rotehornpark 10.07.2026 angeordnet
Stellungnahme der Verwaltung
Landeshauptstadt Magdeburg Stellungnahme der Verwaltung Stadtamt Stellungnahme-Nr. Datum öffentlich FB 68 S0403/26 15.07.2026 zum/zur
F0371/25 Fraktion CDU/FDP – Stadtrat Manuel Rupsch
Bezeichnung
Fehlende Stellungnahmen bei Anfragen von Stadträten Verteiler Tag
Die Oberbürgermeisterin 03.08.2026
Zu den in der Stadtratssitzung am 04.12.2025 gestellten Fragen der Anfrage F0371/25 der Fraktion CDU/FDP nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:
- Warum ist die Anfrage (F0125/25) bis heute nicht beantwortet?
Die Anfrage F0125/25 „Fahrradstraße“ wurde mit der Stellungnahme S0524/25 am 09.12.2025 beantwortet.
- Welche Gründe liegen vor?
Aufgrund der Tatsache der Beantwortung können keine Gründe für eine Nichtbeantwortung genannt werden.
- Welcher Personenkreis, in welchem Dezernat ist dafür zuständig?
Die Anordnung von amtlichen Verkehrszeichen nach StVO fällt in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde handelt hierbei im übertragenen Wirkungskreis gemäß §§ 6, 66 (4) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). In der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg bearbeitet der Fachdienst 68.6 im Dezernat VI straßenverkehrsbehördliche/straßenverkehrsrechtliche Vorgänge im Auftrag der Oberbürgermeisterin.
- Warum ist die Anfrage (F0258/25) bis heute nicht beantwortet?
Die Anfrage F0258/25 „Fahrradstraße“ wurde mit der Stellungnahme S0526/25 am 09.12.2025 beantwortet.
- Welche Gründe liegen vor?
Siehe Pkt. 2.
- Welcher Personenkreis, in welchem Dezernat ist dafür zuständig?
Siehe Pkt. 3.
- Welche Konsequenzen ziehen Sie als Oberbürgermeisterin, für die mangelnde Kommunikation?
Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, Anfragen fristgerecht zu beantworten.
2 8. Welche Konsequenzen werden im zuständigen Dezernat gezogen?
Die Verwaltung kennt die Fristen zur Beantwortung von Anfragen und hält diese in vielen Fällen auch ein. Jedoch kann sowohl die Komplexität eines Sachverhaltes bzw. auch die Masse von gleichzeitig erfolgten Anfragen für eine Dienststelle leider dazu führen, dass Fristen nicht eingehalten werden.
- Warum möchte/kann die Stadt Magdeburg die Anfragen nicht beantworten?
Die Stadtverwaltung beantwortet alle Anfragen aus dem Stadtrat. Gründe für eine verzögerte Beantwortung werden in der jeweiligen Beantwortung genannt.
- Warum verhindert die Stadt Magdeburg offenbar die Errichtung einer weiteren Fahrradstraße?
Straßenverkehrsrechtliche Gründe entscheiden allein bei der Ausführung der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) durch die Straßenverkehrsbehörde. Die untere Straßenverkehrsbehörde hat die Kennzeichnung einer Fahrradstraße im Rotehornpark am 10.07.2026 angeordnet.
- Wenn Anfragen nicht beantwortet werden, können Stadträte bei der Kommunalaufsicht oder beim Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt Beschwerde einlegen?
Die Mitglieder der Vertretung können sich in diesem Fall gemäß den §§ 36 Abs. 1, 43 Abs. 3 S. 2f, 143 Abs. 2 und 144 KVG LSA an die Kommunalaufsicht, hier das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt wenden.
Die Stadtverwaltung bittet die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
Rehbaum Beigeordneter für Umwelt und Stadtentwicklung