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title: "Stadtverwaltung Magdeburg fehlende Stellungnahmen zu Stadtratsanfragen Magdeburg; Kennzeichnung Fahrradstraße Rotehornpark 10.07.2026 angeordnet"
sdDatePublished: "2026-08-19T13:37:00Z"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Magdeburg"
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Stadtverwaltung Magdeburg fehlende Stellungnahmen zu Stadtratsanfragen Magdeburg; Kennzeichnung Fahrradstraße Rotehornpark 10.07.2026 angeordnet

Stellungnahme der Verwaltung

Landeshauptstadt Magdeburg
Stellungnahme der Verwaltung
Stadtamt
Stellungnahme-Nr.
Datum
öffentlich
FB 68
S0403/26
15.07.2026
zum/zur

F0371/25 Fraktion CDU/FDP – Stadtrat Manuel Rupsch

Bezeichnung

Fehlende Stellungnahmen bei Anfragen von Stadträten
Verteiler Tag

Die Oberbürgermeisterin
03.08.2026

Zu den in der Stadtratssitzung am 04.12.2025 gestellten Fragen der Anfrage F0371/25 der
Fraktion CDU/FDP nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

1. Warum ist die Anfrage (F0125/25) bis heute nicht beantwortet?

Die Anfrage F0125/25 „Fahrradstraße“ wurde mit der Stellungnahme S0524/25 am 09.12.2025
beantwortet.

2. Welche Gründe liegen vor?

Aufgrund der Tatsache der Beantwortung können keine Gründe für eine Nichtbeantwortung
genannt werden.

3. Welcher Personenkreis, in welchem Dezernat ist dafür zuständig?

Die Anordnung von amtlichen Verkehrszeichen nach StVO fällt in die Zuständigkeit der
Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde handelt hierbei im übertragenen
Wirkungskreis gemäß §§ 6, 66 (4) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA). In der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg bearbeitet der Fachdienst
68.6 im Dezernat VI straßenverkehrsbehördliche/straßenverkehrsrechtliche Vorgänge im
Auftrag der Oberbürgermeisterin.

4. Warum ist die Anfrage (F0258/25) bis heute nicht beantwortet?

Die Anfrage F0258/25 „Fahrradstraße“ wurde mit der Stellungnahme S0526/25 am 09.12.2025
beantwortet.

5. Welche Gründe liegen vor?

Siehe Pkt. 2.

6. Welcher Personenkreis, in welchem Dezernat ist dafür zuständig?

Siehe Pkt. 3.

7. Welche Konsequenzen ziehen Sie als Oberbürgermeisterin, für die mangelnde
Kommunikation?

Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, Anfragen fristgerecht zu beantworten.

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8. Welche Konsequenzen werden im zuständigen Dezernat gezogen?

Die Verwaltung kennt die Fristen zur Beantwortung von Anfragen und hält diese in vielen Fällen
auch ein. Jedoch kann sowohl die Komplexität eines Sachverhaltes bzw. auch die Masse von
gleichzeitig erfolgten Anfragen für eine Dienststelle leider dazu führen, dass Fristen nicht
eingehalten werden.

9. Warum möchte/kann die Stadt Magdeburg die Anfragen nicht beantworten?

Die Stadtverwaltung beantwortet alle Anfragen aus dem Stadtrat. Gründe für eine verzögerte
Beantwortung werden in der jeweiligen Beantwortung genannt.

10. Warum verhindert die Stadt Magdeburg offenbar die Errichtung einer weiteren
Fahrradstraße?

Straßenverkehrsrechtliche Gründe entscheiden allein bei der Ausführung der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) durch die Straßenverkehrsbehörde. Die untere Straßenverkehrsbehörde hat
die Kennzeichnung einer Fahrradstraße im Rotehornpark am 10.07.2026 angeordnet.

11. Wenn Anfragen nicht beantwortet werden, können Stadträte bei der
Kommunalaufsicht oder beim Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Beschwerde einlegen?

Die Mitglieder der Vertretung können sich in diesem Fall gemäß den §§ 36 Abs. 1, 43 Abs. 3 S.
2f, 143 Abs. 2 und 144 KVG LSA an die Kommunalaufsicht, hier das Landesverwaltungsamt
des Landes Sachsen-Anhalt wenden.

Die Stadtverwaltung bittet die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.

Rehbaum
Beigeordneter für Umwelt und Stadtentwicklung