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title: "Ministerin Marion Gentges kündigt landesweite Maßnahmen gegen Futtermangel in Baden-Württemberg; Bis zu 5 Mio Euro Hilfen 2026"
sdDatePublished: "2026-08-19T12:29:00Z"
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  - name: "agriculture"
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  - "Karlsruhe"
  - "Baden-Württemberg"
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Ministerin Marion Gentges kündigt landesweite Maßnahmen gegen Futtermangel in Baden-Württemberg; Bis zu 5 Mio Euro Hilfen 2026

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Pressemitteilung
156/2026
18. August 2026

Ministerin Gentges: Unsere Landwirte sind im Kampf gegen
Futterknappheit nicht alleine
Ministerin Marion Gentges MdL: „Die Tierhaltung in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Teil
unserer regionalen Versorgung und Wertschöpfungsketten. Trockenheit darf das nicht in
Gefahr bringen.“
„Die Situation unserer Landwirtinnen und Landwirte, insbesondere der tierhaltenden Betriebe, ist
durch die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen äußerst angespannt. Im ganzen Land sind
Wiesen und Weiden ausgetrocknet und auf den Grünlandflächen wächst kaum noch etwas nach.
Silomais ist zum Teil großflächig vertrocknet oder gänzlich ausgefallen. Diese Umstände zwingen
viele Tierhalter dazu, unabhängig ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, die
eigentlichen Reserven bereits jetzt an ihre Tiere zu verfüttern. Sofern ergiebiger Regen ausbleibt
und in den verbleibenden Vegetationsmonaten nichts nachwächst stehen wir folglich erst am
Anfang einer großen Herausforderung. Wir unternehmen daher alles Denkbare und Machbare, um
die Lage zu entschärfen und die Tierhalter im Land in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen“,
sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL, am
Dienstag (18. August) mit Blick auf die Trockenheit der letzten Wochen und der alarmierenden
Lage in der Futterproduktion.
Besonders betroffen von der anhaltenden Trockenheit und Dürre sind Tierhalter, die auf Grünfutter,
Heu oder Silomais für ihre Tiere angewiesen sind. Aufgrund der flächendeckenden Knappheit
unterstützt das Land die landwirtschaftlichen Betriebe mit verschiedenen Maßnahmen.

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Freigabe von stillgelegten Flächen
Bereits vor vier Wochen hat das MLR darauf hingewiesen, dass stillgelegte Flächen jederzeit
wieder in Produktion genommen werden können. Eine entsprechende Änderung des Antrags ist
bis 30.09. möglich. Soweit stillgelegte Flächen für die Öko-Regelungen 1a und 1d beantragt sind,
können die ÖR1a-Flächen ohne besondere Anzeige ab 1. September mit Schafen und Ziegen
beweidet werden; bei der ÖR1d ist ab 1.September neben der Beweidung auch eine
Schnittnutzung zulässig. Sollen die Flächen darüber hinaus zu Futterzwecken genutzt werden, ist
dies aufgrund von Bundesrecht nur möglich, wenn die Flächen vor der Futternutzung, aber
spätestens bis 30. September von der betroffenen Öko-Regelung abgemeldet werden. Bei der
Nutzung stillgelegter Flächen kommt es auch auf die Solidarität der Betriebe an, die keinen
Tierbestand haben, dafür aber Stilllegungsflächen im Bestand haben. Die Ernte dieser
stillgelegten Flächen könnte weiteren Mangel lindern.
Futtermischung statt Begrünung
Durch die heutige Zustimmung des Landeskabinetts können Antragsteller Flächen, die als FAKT-
II-Maßnahme E1.2 ‚Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau‘ beantragt sind, bis zum 30.09.
abmelden. Auf diesen Flächen kann statt einer Begrünung, eine Futtermischung ausgesät und der
Aufwuchs zu Futterzwecken verwendet werden. Eine Abgabe des Aufwuchses an Dritte ist ebenso
möglich. Für die abgemeldeten Flächen erfolgen im Jahr 2026 keine Zahlungen im Rahmen von
FAKT II-E1.2. Die Abmeldung der Flächen in FIONA erfolgt dadurch, dass der FAKT-Code 41 auf
den betreffenden Flächen entfernt wird und der FIONA-Antrag erneut elektronisch eingereicht
wird. Wird durch die Abmeldung der bestehende Verpflichtungsumfang für FAKT II-E1.2
unterschritten, wird auf die ansonsten erforderliche Rückforderung von Zahlungen, die in den
Vorjahren im Rahmen der Verpflichtung geleistet wurden, verzichtet, soweit für die Flächen
zusätzlich zur Abmeldung ein Fall höherer Gewalt/ außergewöhnliche Umstände angezeigt wird.
Die begünstigte Person hat diese Anzeige innerhalb von 15 Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem
sie hierzu in der Lage ist, bei der unteren Landwirtschaftsbehörde, anzuzeigen.

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Futtermittelhilfen
In Abstimmung mit dem Finanzministerium wird das Ministerium für Ländlichen Raum,
Landwirtschaft und Heimat auch Futtermittelhilfen ermöglichen. Hierfür stehen im Haushaltsjahr
2026 Mittel von insgesamt bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung. Dies sind Hilfen als
finanziellen Teilausgleich von Schäden, die durch Trockenheit und Dürre unmittelbar an
Futterflächen für Raufutterfresser (Dauergrünland, Ackerfutter, Silomais) verursacht wurden.
Beihilfefähig wären infolge der Dürre notwendig gewordene Zukäufe von Grundfutter inklusive
Transportkosten. Der beihilfefähige Futterzukauf ist auf den ermittelten dürrebedingten
Naturalertragsverlust an Grundfutter begrenzt. Voraussetzung für eine solche Finanzhilfe ist nach
der Nationale Rahmenrichtlinie, dass durch die Dürre mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen
Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurde. Die
konkrete Ausgestaltung und das Antragsverfahren, das unbürokratisch umgesetzt werden soll,
werden derzeit vorbereitet. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung
und zum Umfang der Unterstützung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Katastrophenfall im Sinne des Ökorechts ausgerufen
Öko -Betriebe dürfen konventionelle Grünland- und Ackerfuttermittel zukaufen. Für diesen Fall
sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen die Erklärung des Katastrophenfalls im Sinne des
europäischen Ökorechts vor, welcher bereits am 7. August 2026 ausgerufen wurde, wie dies auch
bereits in den Jahren 2018 und 2022 der Fall war. Das bedeutet, dass Öko-Betriebe auch auf
konventionelles Grünland- oder solche Futtermittel zurückgreifen können. Dazu ist ein
entsprechender
Antrag
bei
der
für
die
Öko-Kontrolle
zuständigen
Behörde
beim
Regierungspräsidium Karlsruhe erforderlich.

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Futterknappheit könnte massive Folgen haben
„Es zeigt sich einmal mehr das die Landwirtschaft unmittelbar von den Folgen des Klimawandels
betroffen ist, was im Extremfall sogar existenzbedrohend sein kann. Ohne ausreichende
Futterproduktion kann die Tierhaltung nicht aufrechterhalten werden. Ohne effiziente Getreide-,
Obst-, Wein- und Gemüseerzeugung im Land verlieren die Betriebe Produktivität, und am Ende
werden wir noch abhängiger von Lebensmittelimporten aus dem Ausland“, so Ministerin Gentges.
Das Land hat daher die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Zudem befindet sich das Ministerium
auch ständig in der Abstimmung mit der landwirtschaftlichen Praxis, um zukunftsgerichtete
Maßnahmen für die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels zu entwickeln. „Extreme
Trockenperioden zeigen: Wir brauchen auch zusätzliche Aktivitäten zur Förderung der
Beregnungs- und Bewässerungsinfrastruktur für die Landwirtschaft, z. B. im Hinblick auf effiziente
Wassernutzung und den Bau von Rückhaltebecken. Hierzu muss ab 2027 eine Sonderfinanzierung
für solche Maßnahmen im Land ermöglicht werden. Das MLR hat mit der VwV
Bewässerungsinfrastruktur bereits das richtige Förderinstrument geschaffen. Allerdings werden
erhebliche zusätzliche Finanzmittel benötigt, ebenso müssen in Krisenzeiten die Wasserbehörden
flexibler agieren und neue Strategien entwickeln“, betonte die Ministerin.