Gemeinde Salzbergen Einsicht ins Wahlerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen im Rathaus Salzbergen, Franz-Schratz-Str. 12, 48499 Salzbergen; Fristen: 11. September 2026, 13:00 Uhr

Bekanntmachung

Gemeinde Salzbergen

Landkreis Emsland

uber das Recht auf Einsicht in das Wahlerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen fiir die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026

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5.1 5.2

Das Wahlerverzeichnis zu den Kommunalwahien fur die Wahlbezirke der Gemeinde Salzbergen wird in der Zeit vom 24. August bis zum 28. August 2026 wahrend der allgemeinen Offnungszeiten:

08.30 - 12.00 Uhr

14.00 - 16.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Montag bis Freitag Dienstag Donnerstag

im Rathaus der Gemeinde Salzbergen, Franz-Schratz-Str. 12, 48499 Salzbergen, Zimmer 8, fur Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Das Wahlerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren gefthrt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerat méglich.

Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, Uber die eine Auskunft nach § 51 oder 52 des Bundesmeldegesetzes unzulassig ware. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen wurden, durfen nur fur die Begrundung eines Berichtigungsantrages oder fur die Begrundung eines Wahleinspruchs verwendet werden.

Wahlen kann nur, wer in das Wahlerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahischein hat.

Wer das Wahlerverzeichnis fur unrichtig oder unvollstandig halt, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spatestens am 28. August 2026 bis 12:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Salzbergen, Franz-Schratz-Str. 12, Zimmer 8, einen Antrag auf Berichtigung des Wéa&hlerverzeichnisses schriftlich, oder zur Niederschrift stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

Wahlberechtigte, die in das Wahlerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spatestens zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wabhlerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung des Wahlerverzeichnisses stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausiiben kann.

Einen Wahlschein erhalt auf Antrag eine wahlberechtigte Person, die in das Wahlerverzeichnis eingetragen ist,

eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wahlerverzeichnis eingetragen ist, wenn

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist fir die Berichtigung des Wahlerverzeichnisses versaumt hat;

b) ihr Recht auf Teilinahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist fur die Berichtigung entstanden ist.

Wahlscheine k6énnen von in das Wahlerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. September 2026, 13 Uhr, schriftlich oder miindlich im Rathaus der Gemeinde Salzbergen, Franz-Schratz-Str. 12, 48499 Salzbergen, Zimmer 9, beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Ubermittlung in elektronischer Form Gentige getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Antrage sind unzulassig.

Burgermeister

Nicht in das Wahlerverzeichnis eingetragene Wahiberechtigte konnen aus den unter 5.2 genannten Griinden den Wahischein noch bis zum Wahitag, 15 Uhr, beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener pldtzlicher Erkrankung der Wahiraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Strafe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag fur eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen fur Wahlvorschlage k6nnen nur fiir nahe Familienangehérige einen Antrag stellen.

Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt (z. B. Gemeinde- und Kreiswahlen), gilt der Wahlscheinantrag fur jede Wahl, fur die die beantragende Person wahlberechtigt ist.

Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Der Wahischein und die Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten Person Ubersandt, ausgehandigt oder amtlich Gberbracht. An eine andere als die wahlberechtigte Person dirfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehandigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmachtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.

Wahliberechtigte mit Wahlschein kénnen bei verbundenen Wahlen, bei denen nicht nur Direktwahlen stattfinden, oder der einzelnen Wahl der Vertretung nur durch Briefwahl wahlen.

Bei der Briefwahl hat die wahlende Person im verschlossenen Wahlbriefumschlag

  1. ihren Wahischein
  2. die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag

so rechizeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleitung zuzuleiten, dass der Wahlbrief spatestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zustandigen Wahlleitung abgegeben werden.

Nahere Hinweise dartiber, wie die wahlende Person die Briefwahl auszuiiben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

Salzbergen, den 13. August 2026

Ndi Muy, S

Andreas Kaiser