Bundesrepublik Deutschland, NLStBV Hannover, Ausschreibung Ersatzneubau Mittellandkanalbrücke (B3) in Hannover; niedrigster Preis entscheidet
CXQ6YY6RN9Z | ENB MLK-Brücke - B3 | vergabe.niedersachsen.de
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.
Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbruch der Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3), der Ersatzneubau der Schnellwegbrücke (2 TBW), der Neubau von zwei Rad und Gehwegbrücken an gleicher Stelle und der Neubau einer Stützwand südlich vom MLK an der RiFa Hannover sowie die Herstellung und der Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung der B 3. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen sind die Lärmschutzwände und die VZ-Brücke abzubrechen. Der Neubau der LSW und der VZ-Brücke ist Gegenstand von gesonderten Verträgen. Die überführte Straße (B 3) ist von Bau-km 124+924 bis Bau-km 125+493 zu erneuern und die unterführten Wege der geänderten Bauwerkssituation anzupassen. Das Bestandsbauwerk überführt den Messeschnellweg (B 3) sowie zwei Rad-
Gehwege über den Mittellandkanal. Die Kanalbrücke mit den zwei anschließenden Rad-
Gehwegunterführungen und die Lärmschutzwände befindet sich in der Straßenbaulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen zu erbringen: -Baufeldfreimachung -Pfahlprobebelastungen -Einrichten der Verkehrssicherung, mehrfach (Straße) -Einrichten der Umleitung, mehrfach (Rad-
Abbruch der Lärmschutzwände, in Teillängen -Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung -Abbruch der Bestandsbrücken -Neubau der Stützwand südlich vom MLK neben der RiFa Hannover (in 2 Abschnitten) -Rückbau VZ-Brücke südlich vom MLK -Herstellung der Ersatzbauwerke (2 Rad-
Gehwegbrücken und 2 TBW für B 3) -Straßen- und Wegebau im Baubereich Die auszuführenden Arbeiten sowie die im Rahmen der übrigen Fachlose auszuführenden Arbeiten haben zeitlich parallel und in Teilabschnitten entsprechend den Bauphasen stattzufinden. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Verbreiterung des Querschnitts gemäß Regelquerschnitt 31 (RQ) der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auszuführen. Dazu sind beide Richtungsfahrbahnen (RiFa) zu verbreitern. Die Kronenbreite ist entsprechend anzupassen. Parallel dazu ist die MLK-Brücke entsprechend der Verbreiterung zu erneuern und südlich vom MLK an der RiFa Hannover eine Stützwand zu errichten. In der Bauzeit kommen verschiedene Verkehrsführungen zum Einsatz, um den Schutz aller Personen zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Mehraufwendungen und Erschwernisse auf Grund der notwendigen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs bzw. der unterschiedlichen Verkehrsphasen
-führungen sowie sonstiger vorhandener Hindernisse (u.a. Straßenausstattungen, Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Bauwerke etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten, im Bauprozess aufrecht zu erhalten und entsprechend einzukalkulieren. Eine Zuordnung der einzelnen Verkehrsführungen zu der jeweiligen Bauphase ist der Tabelle der Baubeschreibung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten zu den auszuführenden Arbeiten und zum Bauablauf sind den weiteren Ausführungen der Baubeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es wird ausdrücklich auf die Ausführung der Gesamtleistung in zahlreichen Bauphasen
Teilleistungen hingewiesen. Gemäß des geplanten Bauablaufs (siehe Kapitel 3.2) und der aufgeführten Sperrungen, kann immer nur in Teil-
Einzelbereichen der Baumaßnahme gearbeitet werden (siehe hierzu auch Anlage Verkehrsphasenpläne). Hierfür entstehende Mehraufwendungen sind bei der Angebotskalkulation der entsprechenden Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3) Abschnitt 930, Station 1886
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises. Gewertet wird die finale Brutto-Gesamtsumme des Angebots (inklusive aller Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer), wie sie sich aus dem ausgefüllten Preisblatt
Formblatt ergibt. Voraussetzung für die Preiswertung ist, dass das Angebot alle formalen, fachlichen und technischen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) dieser Vergabeunterlagen vollständig erfüllt. Qualitative Mehrleistungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, werden nicht bewertet. Der Brutto-Gesamtpreis ist zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Rechenfehler werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrigiert; maßgeblich sind die korrigierten Brutto-Endbeträge. Bei rechnerischem Gleichstand mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Angaben zu Mitteln der europäischen Union
Preisangaben und Steuerpflicht Die Angebote sind zwingend als Bruttobeträge (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und aller Nebenkosten) einzureichen. 2. Elektronische Kommunikation und Einreichung Die Kommunikation im Verfahren sowie die Abgabe der Angebote erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (vergabe.niedersachsen.de). Angebote in Papierform oder per E-Mail sind nicht zugelassen und werden zwingend ausgeschlossen. Die Bieter sind verpflichtet, sich selbstständig über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren. 3. Bieterfragenfragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über das Kommunikationswerkzeug der Vergabeplattform einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am [DATUM, z. B. 6 Kalendertage vor Angebotsfrist] um [UHRZEIT] Uhr. Später eingehende Fragen werden nur beantwortet, wenn eine ordnungsgemäße Bearbeitung rechtlich noch möglich ist. 4. Nachprüfungsverfahren und Rügen Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Wahl der Verfahrensart Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1, 3 VgV europaweit durchgeführt. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem jedes interessierte Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist ein Angebot abgeben kann. Die Eignungsprüfung und die Angebotswertung erfolgen in einem gemeinsamen Verfahrensschritt. 2. Ablauf des Verfahrens Die Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist in Abwesenheit der Bieter geöffnet. Die Prüfung und Wertung erfolgen in vier Stufen:Formale Prüfung (Vollständigkeit und Fristwahrung), Ausschluss von Bietern (Fehlen von Ausschlussgründen), Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit), Wirtschaftlichkeitswertung (Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis). 3. Verhandlungsverbot Da es sich um ein Offenes Verfahren handelt, sind Nachverhandlungen über die Angebote, insbesondere über den angebotenen Preis oder Leistungsinhalte, strikt gesetzlich verboten. Es werden lediglich rechnerische oder formale Aufklärungen gemäß § 56 VgV zugelassen. 4. Zuschlags- und Bindefrist Die Bieter sind an ihr Angebot bis zum Ablauf der im System und in den Unterlagen genannten Bindefrist gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Zuschlag erteilt werden.
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
A-EU erfolgt die gesamte Verfahrenskommunikation (Angebote, Bieterfragen, Rügen) zwingend und ausschließlich über das Vergabeportal. Anfragen per regulärer E-Mail, Fax oder Telefon werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht nicht beantwortet. Bieter müssen sich eigenverantwortlich im Portal über Änderungen oder Antworten informieren.
Kontaktdaten: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg
Frist und Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen
Empfohlene Ortsbesichtigung: Den Bietern wird vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen, sich vor Ort über die baulichen und logistischen Gegebenheiten zu informieren. Spätere Nachforderungen (Nachträge), die auf Unkenntnis der ohne weiteres erkennbaren örtlichen Verhältnisse beruhen, werden nicht anerkannt.
Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung
Sprache(n), in der (denen) Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Hannover, Dorfstraße 17-19 30519 Hannover https:
Die Angebotsöffnung (Submission) erfolgt rein elektronisch über die eVergabe-Plattform auf Grundlage des § 14 EU Abs. 1 VOB
A. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote ausdrücklich nicht zugelassen. Die Öffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip). Den Bietern wird im Nachgang gemäß § 14 EU Abs. 2 VOB
A unverzüglich das Öffnungsprotokoll elektronisch zur Verfügung gestellt.
- Regelung zur Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU VOB
A): Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen) nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung oder den Angebotspreis betreffen, ist rechtlich ausgeschlossen. Erfolgt eine Nachforderung, ist diese vom Bieter zwingend innerhalb der gesetzten Frist, welche der Auftraggeber in seiner Nachforderung benennt, über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu erfüllen. Ein fruchtloser Fristablauf führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
- Sämtliche weiteren verfahrensrelevanten Informationen, Fristen und Bedingungen sind vollumfänglich den elektronischen Vergabeunterlagen im Projektraum der Plattform zu entnehmen.
Ort der Angabe der Ausschlussgründe
ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN: 1. Vollständigkeit Alle geforderten Nachweise sind zwingend mit dem Angebot über die