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title: "Feuerwehr Hildesheim und Samtgemeinde Leinebergland liefern zwei Fahrgestelle und Ausbau zu Feuerwehr Wechselladerfahrzeugen in Hildesheim/Leinebergland; getrennte Abrechnung beider Fahrzeuge"
sdDatePublished: "2026-08-19T12:40:00Z"
source: "https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/public/company/project/CXQ6YYPRNTP/de/processdata/eforms;jsessionid=pBVq4K9xSsQvN9G9kgFGOeMw2QjaLZB4yz2X02nb.psat-nds02"
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  - name: "business service"
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  - "Lower Saxony"
  - "Hildesheim"
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Feuerwehr Hildesheim und Samtgemeinde Leinebergland liefern zwei Fahrgestelle und Ausbau zu Feuerwehr Wechselladerfahrzeugen in Hildesheim/Leinebergland; getrennte Abrechnung beider Fahrzeuge

CXQ6YYPRNTP | Lieferung von zwei Fahrgestellen und Ausbau zu Feuerwehr Wechselladerfahrzeugen (Stadt Hildesheim/SG Leinebergland) | vergabe.niedersachsen.de

Lieferung von zwei Fahrgestellen und Ausbau zu Feuerwehr Wechselladerfahrzeugen (S...

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Lieferung von zwei Fahrgestellen und Ausbau zu Feuerwehr Wechselladerfahrzeugen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Feuerwehr Hildesheim soll ein Wechselladerfahrzeug (WLF) zur Aufnahme verschiedener Einsatzabrollbehälter beschafft werden. . Es wird eine gemeinsame Beschaffung mit der Samtgemeinde Leinebergland durchgeführt. Für die Samtgemeinde Leinebergland wird ein baugleiches Fahrzeug beschafft. Die Rechnungsstellung für ein Fahrzeug erfolgt direkt an die Samtgemeinde Leinebergland, das andere Fahrzeug wird der Stadt Hildesheim in Rechnung gestellt.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Das günstigste wertbare Angebot, welches alle Voraussetzungen und Eignungskriterien erfüllt, erhält den Zuschlag.

Das günstigste wertbare Angebot, welches alle gestellten Anforderungen erfüllt, erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag.

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Registrierung: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber

Bieter sich auf der Vergabeplattform https:

vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung) Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen.de. Dort ist die Angebotsabgabe entweder webbasiert oder mittels des Bietertools möglich. - Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Dadurch wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. - Die webbasierte Angebotsabgabe bietet dieselben Funktionalitäten des Bietertools auf einer barrierefreien Benutzeroberfläche sowie einige darüberhinausgehende Funktionen, wie die historisierte Anzeige aller Angebote und Teilnahmeanträge; zudem ist keinerlei zusätzliche Installation erforderlich.

Für die elektronische Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben. Das bedeutet aus dem Angebot muss die Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll, hervorgehen. Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften ist der Firmenname und die Rechtsform anzugeben. Eine eingescannte, handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.

Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022

576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter

die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, -juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen)

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Hildesheim Fachbereich Recht Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle) Markt 2, Raum A 304 31134 Hildesheim

Die Angebotsöffnung wird von Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Eigenerklärung des Unternehmens (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eigenerklärung des Unternehmens (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenzen benannt mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angegeben.

Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass Eintrag in das Berufsregister erfolgt ist oder keine Verpflichtung zu diesem Eintrag besteht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine entsprechende Bescheinigung dafür vorgelegt.

Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass ein Insolvenzvefahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Auftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. ODER: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätitgt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.

Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist und im Rahmen der Präqualifizierung eine inhaltlich identische Erkärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist. Präuqalifiziert ist, wer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist (Bau) oder seine Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachgewisen hat (Liefer- und Dienstleistungen).

Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert die einschlägigen Eignungsnachweise unverzüglich beizubringen, soweit er Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat.

Fristen Fristen Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 25.08.2026 Angebotsfrist 02.09.2026 10:00 Uhr

Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen

Auftraggeber Auftraggeber Auftraggeber Offizielle Bezeichnung Stadt Hildesheim Nationale Identifikationsnummer 032540021021-0-87 Hauptadresse (URL) http:

ausschreibungen Adresse des Beschafferprofils (URL) Postanschrift Markt 2 Postleitzahl 31134 Ort Hildesheim Land Deutschland NUTS-Code DE925 Kontaktstelle Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen E-Mail oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de Telefon +49 5121-3011704 Fax +49 5121-301951707 Angaben zum Auftraggeber Art des Auftraggebers Kommunalbehörden Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers Allgemeine öffentliche Verwaltung Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt

abschließt Bitte warten... Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und

oder Dienstleistungen erwirbt Bitte warten... Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung Bitte warten... Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind. Bitte warten... Weiterer Auftraggeber Offizielle Bezeichnung Samtgemeinde Leinebergland Nationale Identifikationsnummer 032545406-0-51 Hauptadresse (URL) Postanschrift Blanke Straße 16 Postleitzahl 31028 Ort Gronau (Leine) Land Deutschland NUTS-Code DE925 Kontaktstelle E-Mail info@sg-leinebergland.de Telefon 05182 902-0 Fax Angaben zum Auftraggeber Art des Auftraggebers Kommunalbehörden Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers Allgemeine öffentliche Verwaltung Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt

abschließt Bitte warten... Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und

oder Dienstleistungen erwirbt Bitte warten... Beschaffungsdienstleister kein Beschaffungsdienstleister folgende Stelle Bitte warten... Weitere Auskünfte oben genannte Stelle Folgende Stelle Bitte warten... Rechtsbehelfsverfahren

Nachprüfungsverfahren St