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title: "Gemeinde Bokel Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans III Windenergie an Land Schleswig-Holstein; Vorranggebiet PR3_PIN_032 kritisch gegenüber Ausweisung"
sdDatePublished: "2026-08-19T14:53:00Z"
source: "https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000844\u0026refresh=false"
topics:
  - name: "renewable energy"
    identifier: "medtop:20000257"
  - name: "wind power"
    identifier: "medtop:20001211"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "regional development policy"
    identifier: "medtop:20001174"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
locations:
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Bokel"
  - "Germany"
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Gemeinde Bokel Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans III Windenergie an Land Schleswig-Holstein; Vorranggebiet PR3_PIN_032 kritisch gegenüber Ausweisung

Beschlussvorlage Hörnerkirchen - VO/2026/263

Betreff:: Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - zweiter Entwurf Juli 2026; hier: Stellungnahme der Gemeinde Bokel

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - zweiter Entwurf Juli 2026; hier: Stellungnahme der Gemeinde Bokel

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Stellungnahme (neutral) der Gemeinde Bokel zum zweiten Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans Öffnen der PDF zu Stellungnahme (neutral) der Gemeinde Bokel zum zweiten Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans in neuen Fenster

Stellungnahme (kritisch) der Gemeinde Bokel zum zweiten Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans Öffnen der PDF zu Stellungnahme (kritisch) der Gemeinde Bokel zum zweiten Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans in neuen Fenster

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Amtliche_Bekanntmachung_Beteiligungsverfahren_zweiter_Entwurf Öffnen der PDF zu Amtliche_Bekanntmachung_Beteiligungsverfahren_zweiter_Entwurf in neuen Fenster

1. Die Gemeindevertretung hat die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land mit seinem zweiten Entwurf, datiert auf Juli 2026, zur Kenntnis genommen.

2. Die Gemeindevertretung äußert sich neutral oder kritisch (Hinweis: Hier ist eine Position zu wählen.) mit Blick auf ebendieses Beteiligungsverfahren bzw. die damit verbundene Ausweisung des Vorranggebietes „PR3_PIN_032“ und folgt damit dem entsprechenden Entwurf der Stellungnahme im Anhang der hier in Rede stehenden Sitzungsvorlage.

3. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, diese unter Punkt zwei als Grundlage der gemeindlichen Willensbildung ausgewählte Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III entsprechend bei der Landesplanungsbehörde (dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zugeordnet) einzureichen.

4. Gemäß §§ 47f und 16a GO werden Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kinder und Jugendliche über die Beteiligung unterrichtet.

Der zweite Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein, „Windenergie an Land“ (Stand Juli 2026), liegt der Gemeinde Bokel zur Beteiligung vor. Die Gemeinde hat im Rahmen der sogenannten Beteiligung die Möglichkeit, bis zum 26.08.2026 eine Stellungnahme abzugeben.

Schleswig-Holstein ist gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben verpflichtet, weitere Flächen für Windenergieanlagen (WEA) auszuweisen und die Leistung aus Windenergie deutlich zu erhöhen. Die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete berücksichtigen dabei unter anderem Mindestabstände zur Wohnbebauung sowie den Schutz von Umwelt- und Landschaftsräumen. In den Vorranggebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen; entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 7 ROG). Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung in allen Bauleitplänen verbindlich zu beachten und in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen öffentlicher Stellen zwingend zu berücksichtigen (§ 4 ROG).

Vor diesem Hintergrund werden Entwürfe für eine Stellungnahme der Gemeinde Bokel zur Teilaufstellung des Regionalplans vorgelegt.

Da sich die Abgabe der Stellungnahme in inhaltlicher Sicht vom gemeindlichen Willen in dieser Angelegenheit ableitet wird verwaltungsseitig ein Dreiklang von vorbereiteten Entwürfen für eine solche Stellungnahme vorgelegt. Eine Version stellt sich der geplanten Ausweisung des Vorranggebietes „PR3_PIN_032" kritisch gegenüber und der zweite Entwurf positioniert sich weitgehend neutral. Auf eine positive Stellungnahme wird aufgrund der des mit § 16 g Abs. 5 Satz 3 GO verbundenen Suspensiveffekts verzichtet. Dies meint eine Sperrwirkung und damit eine sprichwörtliche "Pause-Taste" gegenüber einem dem zulässigen Bürgerbegehren bzw. dem sich daran anschließenden Bürgerentscheid entgegenstellenden Handeln der Vertretungsberechtigten der Gemeinde.

Im Zuge der Beschlussfassung ist durch das Gremium allein einer Stellungnahme der Vorzug zu gewähren. Diese wird als Ausdruck der gemeindlichen Willensbildung im Zuge des bis zum 26.08.2026 laufenden Beteiligungsverfahren der zuständigen Stelle auf dem Verwaltungsweg zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

§ 4 Abs. 1 li.t b Hauptsatzung

FB 400 Bauen und Umwelt

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