Rentnerin Nachzahlung wegen kurzfristiger Beschäftigung in Deutschland; GKV storniert Meldung; neue PGS 119/0

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01 Rentnerin Nachzahlung wegen kurzfristiger Beschäftigung Von: Olaf Schmidt am 20.08.2026 Liebes Expertenforum, eine Rentnerin (Jahrgang 57 mit Altersrente für langjährig Versicherte) nahm vom 09.02.-12.03. eine kurzfristige Beschäftigung (PGS 110 BGS 0

  1. auf. Der Arbeitgeber führte keine Abgaben zur KV und PV ab. Nun bekommt sie ein Schreiben von der GKV mit einer Nachberechnung von KV und PV für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Was könnte dafür die Erklärung sein? Der Verdienst in dieser Zeit lag über BBG. Wenn die GKV Berufsmäßigkeit aufgrund der Höhe des Verdiensts festgestellt hätte, hätte die GKV doch den Arbeitgeber in Haftung nehmen müssen und zu einer Änderung zur PGS 119 mit BGS 3

1 auffordern müssen? Mir ist nicht bekannt, ob die Rentnerin in der Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Kann es damit zu tun haben? Freue mich über eine Information. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Olaf Schmidt

Rentnerin Nachzahlung wegen kurzfristiger Beschäftigung

eine Rentnerin (Jahrgang 57 mit Altersrente für langjährig Versicherte) nahm vom 09.02.-12.03. eine kurzfristige Beschäftigung (PGS 110 BGS 0

  1. auf. Der Arbeitgeber führte keine Abgaben zur KV und PV ab. Nun bekommt sie ein Schreiben von der GKV mit einer Nachberechnung von KV und PV für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Was könnte dafür die Erklärung sein?

Der Verdienst in dieser Zeit lag über BBG. Wenn die GKV Berufsmäßigkeit aufgrund der Höhe des Verdiensts festgestellt hätte, hätte die GKV doch den Arbeitgeber in Haftung nehmen müssen und zu einer Änderung zur PGS 119 mit BGS 3

Mir ist nicht bekannt, ob die Rentnerin in der Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Kann es damit zu tun haben?

Freue mich über eine Information. Vielen Dank!

02 RE: Rentnerin Nachzahlung wegen kurzfristiger Beschäftigung Von: Olaf Schmidt am 20.08.2026 Nachtrag: die GKV hat inzwischen den Arbeitgeber aufgefordert, die Meldung zu korrigieren (Grund leider unbekannt). Die Meldung als kurzfristige Beschäftigung wurde storniert und eine neue Meldung mit PGS 119 und 0

0 abgesetzt, was mE aber falsch ist, da es 3

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Nachtrag: die GKV hat inzwischen den Arbeitgeber aufgefordert, die Meldung zu korrigieren (Grund leider unbekannt). Die Meldung als kurzfristige Beschäftigung wurde storniert und eine neue Meldung mit PGS 119 und 0

0 abgesetzt, was mE aber falsch ist, da es 3