PayrollHays Ermittlung der erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile im Rahmen der U2-Erstattung Expertenforum der AOK
Ermittlung der erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile im Rahmen der U2-Erstattung. Expertenforum | AOK – Die Gesundheitskasse
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01 Ermittlung der erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile im Rahmen der U2-Erstattung. Von: PayrollHays am 20.08.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgenden Sachverhalt und bitten um Ihre fachliche Einschätzung: Eine Mitarbeiterin erhält ein individuelles Beschäftigungsverbot. Das fortzuzahlende Bruttoentgelt für einen vollen Kalendermonat beträgt 5.741,25 €. Die Krankenkasse erstattet die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu 100 % in tatsächlicher Höhe. Die Arbeitgeber-Beitragssätze betragen insgesamt 21,25 % und setzen sich wie folgt zusammen: Krankenversicherung (KV): 8,85 % Pflegeversicherung (PV): 1,80 % KV + PV: 10,65 % Rentenversicherung (RV): 9,30 % Arbeitslosenversicherung (AV): 1,30 % RV + AV: 10,60 % Für einen vollen Kalendermonat ergeben sich damit erstattungsfähige Arbeitgeberanteile in Höhe von 1.220,02 €: 5.741,25 € × 21,25 % = 1.220,02 € Nun beginnt das individuelle Beschäftigungsverbot am 22.06.2026. Für den Monat Juni 2026 ergeben sich somit: 7 Arbeitstage im Beschäftigungsverbot 9 Sozialversicherungstage (SV-Tage) Das fortzuzahlende Bruttoentgelt für die 7 Arbeitstage beträgt: 5.741,25 € ÷ 22 Arbeitstage × 7 Arbeitstage = 1.826,76 € Fraglich ist nun, wie die erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für diesen Teilmonat korrekt zu ermitteln sind. Variante 1: Berechnung auf Basis der Arbeitstage Der Arbeitgeberanteil für einen vollen Monat wird auf die Arbeitstage umgelegt: 1.220,02 € ÷ 22 Arbeitstage × 7 Arbeitstage = 388,19 € Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil: 388,19 € Variante 2: Berechnung unter Berücksichtigung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für KV
PV Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für 9 SV-Tage ermittelt: 5.812,50 € ÷ 30 SV-Tage × 9 SV-Tage = 1.743,75 € Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil für KV und PV: 1.743,75 € × 10,65 % = 185,71 € Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil für RV und AV: 1.826,76 € × 10,60 % = 193,64 € Gesamt erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil: 185,71 € + 193,64 € = 379,35 € Fragestellung Welche der beiden Varianten entspricht aus Ihrer Sicht der korrekten Ermittlung der erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile im Rahmen der U2-Erstattung bei einem untermonatig beginnenden individuellen Beschäftigungsverbot? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antworten
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt und bitten um Ihre fachliche Einschätzung:
Eine Mitarbeiterin erhält ein individuelles Beschäftigungsverbot. Das fortzuzahlende Bruttoentgelt für einen vollen Kalendermonat beträgt 5.741,25 €.
Die Krankenkasse erstattet die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu 100 % in tatsächlicher Höhe. Die Arbeitgeber-Beitragssätze betragen insgesamt 21,25 % und setzen sich wie folgt zusammen:
KV + PV: 10,65 %
RV + AV: 10,60 %
Für einen vollen Kalendermonat ergeben sich damit erstattungsfähige Arbeitgeberanteile in Höhe von 1.220,02 €:
5.741,25 € × 21,25 % = 1.220,02 €
Nun beginnt das individuelle Beschäftigungsverbot am 22.06.2026.
Für den Monat Juni 2026 ergeben sich somit:
Das fortzuzahlende Bruttoentgelt für die 7 Arbeitstage beträgt:
5.741,25 € ÷ 22 Arbeitstage × 7 Arbeitstage = 1.826,76 €
Fraglich ist nun, wie die erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für diesen Teilmonat korrekt zu ermitteln sind.
Variante 1: Berechnung auf Basis der Arbeitstage
Der Arbeitgeberanteil für einen vollen Monat wird auf die Arbeitstage umgelegt:
1.220,02 € ÷ 22 Arbeitstage × 7 Arbeitstage = 388,19 €
Variante 2: Berechnung unter Berücksichtigung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für KV
Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für 9 SV-Tage ermittelt:
5.812,50 € ÷ 30 SV-Tage × 9 SV-Tage = 1.743,75 €
Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil für KV und PV:
1.743,75 € × 10,65 % = 185,71 €
Erstattungsfähiger Arbeitgeberanteil für RV und AV:
1.826,76 € × 10,60 % = 193,64 €
185,71 € + 193,64 € = 379,35 €
Welche der beiden Varianten entspricht aus Ihrer Sicht der korrekten Ermittlung der erstattungsfähigen Arbeitgeberanteile im Rahmen der U2-Erstattung bei einem untermonatig beginnenden individuellen Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.