BASE erteilt Zulassung für Erdwärmesondenbohrung in Dülmen, Buldern (Flur 12, Flurstück 329); Nach §21 Abs. 2 Nr. 4 StandAG

BASE - Service - eine Erdwärmesondenbohrung in Dülmen, Gemarkung Buldern (Flur 12, Flurstück 329)

eine Erdwärmesondenbohrung in Dülmen, Gemarkung Buldern (Flur 12, Flurstück 329) Das BASE erklärt sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Das BASE erklärt sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG.