Monika Ruch-Berger, nachträgliches Baugesuch für einen Autoabstellplatz im Vorland, Burgdorf; Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026
Stadt Burgdorf - Flurweg 12
Nachträgliches Baugesuch für einen Autoabstellplatz im Vorland
Baupublikation Gesuchstellende Monika Ruch-Berger, Flurweg 12, 3400 Burgdorf Vertreter Ray Gysin, Winterhaldenstrasse 2, 3429 Höchstetten Projektstandort Flurweg 12, Burgdorf
Parzelle Nr. 1407 Bauvorhaben Nachträgliches Baugesuch für einen Autoabstellplatz im Vorland Nutzungszone Wohnzone 2 Schutzgebiet Strukturgebiet S II Siedlung Ey West Ausnahmen Nach Art. 28 BauG bzw. nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone), Art. 32 BR für das Bauen im grossen Grenzabstand und Art. 62a Abs. 4 BR für das Abweichen von den Merkmalen des Strukturgebiets Gewässerschutz Gewässerschutzbereich Au, das Platzwasser versickert über die Schulter Auflagestelle Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch
public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 21. September 2026 Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre. Burgdorf, 17. August 2026 Bauinspektorat